Schon immatrikuliert und doch noch Zusage von der Wunsch-Uni!
Hallo,
ich möchte gerne zu diesem Wintersemester mit dem Studium beginnen. Und weil ich sowieso froh war, dass ich überhaupt einen Platz für meine Fächerkombination bekommen habe, habe ich mich schon in einer Uni eingeschrieben. Auf eine Immatrikulationsbescheinigung warte ich allerdings immer noch vergeblich. Jetzt kam allerdings heute (reichlich spät!) eine Zulassungsbescheinigung von meiner Wunsch-Uni. Meine Frage ist jetzt, wie das mit der Immatrikulation aussieht. Kann ich die an der anderen Uni irgendwie zurückziehen? Und wie sieht das mit dem schon überwiesenen Geld aus? Vielleicht hat ja jemand von euch zufällig die selbe Erfahrung gemacht ;) Vielen Dank im Vorraus!
3 Antworten
Du kannst dich bei der ersten Uni "exmatrikulieren". Wenn du davon die Bescheinigung hast, dann kannst du dich bei deiner Wunsch-Uni "immatrikulieren"
Es kann gut möglich sein, dass du das bereits überwiesene Geld nciht mehr zurück bekommst. Immerhin hatte die erste Uni auch mit dir bereits Arbeit und du hast Kosten verursacht.
Eventuell bekommt man schon das Geld zurück, aber es fallen meist Bearbeitungsgebühren an, sodass man weniger bekommt als man gezahlt hat.
Du exmatrikulierst dich schnellst möglichst in der 1. Uni und schreibst dich in deiner Wunsch-Uni ein.:)
Wann fängt das Semester an deiner bisherigen Uni offiziell an? Wahrscheinlich 1. Oktober?
In diesem Fall (so sehen es zumindest die meisten Prüfungsordnungen vor) ist deine Immatrikulation noch gar nicht wirksam geworden, da sie das in der Regel erst ab offiziellem Semesterbeginn wird.
In dem Fall rufst du einfach mal den Mitarbeiter der Uni, der dir die Zulassungsbescheinigung geschickt hat, an... Dort kannst du das dann z.B. mittels einer Email wieder rückgängig machen lassen.
Sollte das Semester am 1.9. angefangen haben, müsstest du dich wahrscheinlich "mit sofortiger Wirkung" exmatrikulieren. Das geht nur aus einem "wichtigen" Grund. Hierzu gehört z.B. die Immatrikulation an einer anderen Hochschule. Das musst du dann halt nachweisen.
Das überwiesene Geld kriegt man zumeist ohne Abzüge zurück wenn man sich bis spätestens 1 Monat nach Semesterbeginn wieder exmatrikuliert.