Exmatrikulationsnachweis

2 Antworten

Du denkst zu kompliziert. Die neue Hochschule kann/wird Dich erst einschreiben (immatrikulieren), wenn Du bei Deiner bisherigen Hochschule exmatrikuliert bist und dies durch einen schriftlichen Bescheid nachweisen kannst. Wenn Du bei der alten Hochschule persönlich vorsprichst (Studentenausweis und Personalausweis mitbringen), kann das normalerweise sofort erfolgen. Schriftlich wird es aus technischen Gründen 1-2 Wochen dauern.

erhallte ich diesen erst von meiner alten Uni sobald mein Antrag auf Exmatirkulation von meiner alten Uni bearbeitet wurde?

Genau.

Was kann ich machen falls das zu lange dauert ?

Per Telefon drängeln oder den Antrag mit dem Vermerk "Dringend!" versehen. Normalerweise dauert das aber nicht länger als eine Woche.

reicht es den "Antrag auf Exmatrikultion" als Kopie mitzuschicken ?

Sekretariat anrufen und nachfragen.

Ist der "Nachweis des letzten Studienverhältnisses" damit geklärt wenn ich einen "Exmatrikulationsnachweis" habe ?

Ja.