Hallo, Frage zum Thema Scheinstudium: Will neues Studium anfangen habe aber vorher ein Scheinstudium gemacht, und jetzt?
Also, ich habe mich letztes Jahr zum Wintersemester für ein zulassungsfreies Studium immatrikuliert, bin dann aber für 5 Monate ins Ausland und habe da ein Praktikum gemacht. Ich bin im Januar zurück gekommen und habe mich dann wegen der Studentenvorteile weiterhin eingeschrieben gelassen. Ich gehe aber weder zu den Vorlesungen, noch habe ich irgendwelche Scheine oder Prüfungen gemacht. Nun will ich mich für dieses Jahr im Wintersemester ernsthaft für ein neues Studium bewerben. Wenn ich mich nun bewerbe muss ich ja angeben, dass ich vorher schon wo anders immatrikuliert war, ich habe aber ja gar keine Unterlagen oder sonstiges von dem Scheinstudium, was kann ich also angeben wenn die Uni bei der Bewerbung nach "Unterlagen des bisherigen Studiums" fragt? Sollte ich mich vielleicht jetzt schnell exmatrikulieren oder bringt das nichts? Was für Folgen kann dieses Scheinstudium für mich haben? Kann ich an der Uni wo ich das Scheinstudium gemacht habe auch noch einen Studiengangwechsel beantragen, oder fliegt dann das Scheinstudium auf und ich bekomme rechtliche Probleme?
2 Antworten
Wenn du dich exmatrikulierst kriegst du ne Bescheinigung von der Uni wann du wie lang da studiert hast.
Da fliegt nichts auf, weil es keinen interessiert, wenn du eingeschrieben warst, warst du eingeschrieben. Es interessiert keinen ob du wirklich ''studiert'' hast.
Ich glaube die kriegt man zugeschickt wenn man sich exmatrikuliert hat oder kann es selbst ausdrucken.
Ansonsten bei der Uni anrufen und fragen wie das läuft. Du wärst nicht der/die Erste.
Hey, ich habe eine Frage an dich, bin grade in einer ähnlichen Situation, und wollte fragen, wie lange du zum Schein studiert hast? Wurdest du nach dem ersten Semester nicht zwangsexmatrikuliert wegen nicht erbrachter Leistungen?
Nach 5 Monaten ist das 1. Semester nicht zu Ende und man wird nicht zwangsexmatrikuliert.
Okay danke! Bekomme ich die Bescheinigung für die Exmatrikulation sobald ich den Antrag auf Exmatrikulation abgegeben habe oder dann erst zum Ende des Semesters? Ich muss ja jetzt demnächst schon anfangen mich zu bewerben, dann brauche ich ja die Bescheinigung