Unangemeldet bei meinem Freund bleiben? Wie lange darf man?
Hallo zusammen.
Ich erkläre euch kurz meine komplizierte Situation.
Mein Freund und sein Bruder wohnen zusammen in einer 3-Zimmer-Wohnung seit Oktober 2019. Ich habe ein kleines Zimmer in der gleichen Stadt vermietet also habe ich einen Mietvertrag und zahle Miete, Nebenkosten und sw.. Ich bleibe aber seit Januar sehr oft mit meinem Freund und seinem Bruderin ihrer Wohnung und übernachte da auch (4-5 mal der Woche). Ich teile mit Ihnen auch die Nebenkosten, da ich auch natürlich in ihrer Wohnung Energie und Wasser verbrauche. Der Vermieter war anfangs einverstanden (er meinte sogar, ich könnte solange bleiben wie ich möchte), nun hat er angefangen, sich zu beschweren und meinte er will mich hier nicht mehr sehen. Er mag mich einfach nicht (Wörter von der Vermieter). Er will jetzt außerdem den Mietvertrag kündigen. Da es momentan leider nicht möglich ist alle drei zusammen woanders zuziehen aus weiteren Gründen, wollte ich wissen ob ich hier noch bei meinem Freund bleiben kann (da habe ich natürlich auch alles was man täglich braucht bzw Kleider und sw). Könnte der Vermieter uns in diesem Fall was machen? Er drohte uns auch an, dass er Ordnungsamt schicken wird, falls er mich wieder in der Wohnung sieht. (Er wohnt nebenan). Könnten wir deswegen Bußgeld oder Strafe bekommen?
2 Antworten
Er mag mich einfach nicht
Solange Du keinen handfesten Grund für ein Hausverbot lieferst, wie z. B. ständige Ruhestörung, Bedrohung, Beleidigung, Gewalt gegen andere Bewohner etc., kann er Dich zwar "nicht mögen", aber nicht vom Haus fern halten.
Er drohte uns auch an, dass er Ordnungsamt schicken wird,
Warum? Hast Du was angestellt, was ein Fall für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist?
Er will jetzt außerdem den Mietvertrag kündigen. (Er wohnt nebenan)
Um den Mietvertrag zu kündigen, braucht er schon gute Gründe. Fristlos nur bei schwer wiegendem Fehlverhalten nach bereits erfolgter Abmahnung oder Nichtzahlung der Miete
Fristgerechte Kündigung bei anderen Verstößen gegen den Mietvertrag und auch nur nach vorheriger schriftlicher Abmahnung.
Eigenbedarf: Wenn er oder jemand anders aus seiner nahen Verwandtschaft, die von Deinem Freund gemieteten Wohnräume braucht.
Oder aber: Der Vermieter wohnt im gleichen Haus und es gibt nur seine und Eure Wohnung in dem Haus. Dann kann er Euch mit drei Monate längerer Frist grundlos kündigen. Das bedeutet:
Mietverhältnis unter 5 Jahre = Kündigungsfrist 3 Monate + 3 Monate
Mietverhältnis ab 5 Jahren = Kündigungsfrist 6 Monate + 3 Monate
Mietverhältnis ab 8 Jahren = Kündigungsfrist 9 Monate + 3 Monate
Also, wohnt der Vermieter im gleichen Haus?
Wenn nein, keine Gefahr. Wenn ja, gibt es noch andere Mieter im Haus?
Du hast in der Stadt ein eigenes Zimmer GEMIETET und nicht vermietet. Du bist dort vermutlich auch amtlich gemeldet. Deine ständigen Besuche bei deinem Freund haben nicht mehr den Charakters eines Besuches, auch wenn du hin und wieder in deinem Zimmer wohnst. Von außen betrachtet ist dieseSituation aber dennoch grenzwertig.
Der Vermieter nimmt nun berechtigt an, dass du deinen Lebensmittelpunkt nun in seiner vermieteten Wohnung genommen hast. Daher unterstellt er den offiziellen Mietern ungenehmigtge Gebrauchsüberlassung an Dritte, was ihn zu einer fristliosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen würde. Siehe § 540 BGB.
Die anfänglich mündliche Erlaubnis des Vermieters ist nun ohne Wert, weil sie nicht mehr beweisbar ist.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte ein geschickter Rechsanwalt ein Urteil zu Gunsten der Mieter bewirken, das Risiko einer Niederlage bleibt dennoch hoch.
ich erörtete nur die Möglichkeiten des Vermieters, wenn er glaubt im Recht zu sein und habe auch Bedenken dabei, dass ein williger Richter die Kündigung als wirksam erklären könnte. Siehe auch BGB § 543 (2) 2.
Besuch zu empfangen, während man selbst in der Wohnung ist, ist keine Überlassung der Mietsache. Zudem könnte der Vermieter erst nach einer eindeutigen Abmahnung, der nicht Folge geleistet wird, zum Mittel der fristlosen Kündigung greifen.
Erhält man aber in einer solchen Sache eine Abmahnung, würde man vernünftigerweise sofort einen Anwalt aufsuchen, um die Abmahnung vom Tisch zu bekommen.
Über diese Brücke würde ich nicht gehen: Wenn der Wohnungsbesitzer anwesend ist, dann ist ein Besuch über Monate hinwinweg nur Besuch und keine Gebrauchsüberlassung. Die FS betont sogar, dass sie sich an den Betriebskosten der beiden Brüder beteiligt, ein spezielles Indiz für dauerhaftes Wohnen. Natürlich sollte sie diesen Hinweis nicht an den Vermieter geben.
Und selbstverständlich könnte der Vermieter personenbezogene Umlagen der Betriebskosten auf nunmehr 3 Bewohner umlegen, ohne dass man sich in dieser Konstellation auf "nur zu Besuch" rausreden würde, um die Kosten zu senken.
Das ist aber dann doch schon sehr weit her geholt.
Eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte wäre, wenn die beiden selbst in dieser Zeit nicht da wären. Wenn ein solcher Besuch immer wieder unterbrochen wird, kann das der Vermieter nicht umdeuten. Es ist grenzwertig, aber kein Fall für eine fristlose Kündigung.