Umzug wegen sanierung bei hartz4

3 Antworten

Ich habe heute erfahren das ich am 1,10,2013 eine neue wohnung beziehen muss

Vier Tage vorher ?!

Es besteht ein Unterschied zwischen Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung. Wenn du wegen dieser anstehenden Arbeiten umziehen musst, sind diese Arbeiten ja augenscheinlich nicht "nur mit einer unerheblichen Einwirkung" auf deine angemietete Wohnung verbunden. Da wären ggf. noch etliche Fragen zu klären. Soll das nur eine vorübergehende "Ersatzunterkunft" sein, und danach (wann ?) geht's wieder zurück in die bisherige Wohnung (= zweimal kompletter Umzug ? ) Bei sowas hätte mWn wesentlich früher eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Mieter gehen müssen - mit konkreten Angaben über die Art der Maßnahmen, den Umfang, Beginn, die voraussichtliche Dauer, auch über die zu erwartende Mieterhöhung (wäre die Wohnung dann weiterhin angemessen für dich nach den örtlichen Richtlinien ?!)... möglicherweise besteht auch das Recht auf außerordentliche Kündigung deinerseits usw. usw.

Und was ist mit dem Umzug als solchem ? Bzw. falls du nach der Sanierung (?) wieder zurückziehen sollst/ kannst : mit beiden Umzügen ? Das muss ja organisiert und vor allem finanziert werden . Wird der Vermieter den Umzug seinerseits durchführen , inklusive aller damit verbundenen notwendigen Kosten - und hast du das schriftlich ? Umzugsbedingte Kosten können sich läppern.. http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/14018-arge-umzug-uebernehmen.html .. usw.usw.

Du darfst davon ausgehen, dass das Jobcenter keinerlei diesbezüglichen Kosten übernehmen wird, falls man a) gegen die Aus-/ Umzugsaufforderung als solche mietrechtlich angehen kann bzw. b) diese Kosten mietrechtlich alle zu Lasten des Vermieters gehen. Sofern du nicht in einem Mieterverein bist: Lass' dich ggf. mal bei einem Fachanwalt für Mietrecht beraten. Mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht kostet dich das einen Eigenanteil von max. 10 Euro. - Davon abgesehen: Du musst für das Jobcenter täglich postalisch erreichbar sein - eine Änderung der Postanschrift wäre entsprechend rechtzeitig mitzuteilen (nachweislich).

Also mit den Vermieter ist es so geklärt dadurch das die wohnung genau mit meiner über einstimmt quadrat meter wie miete kalt und warm bleibt alles gleich da ändert sivh nichts es einzige was sivh ändwrt ist das konto wo de miete hin geht und die wohnanschrift. Sonst bleibt alles gleich! Umzugs kosten usw fallen nicht an weil das einfach nur ins nachbar haus ist.

Also so gesagt sollte ich morgen den umzug sein lassen?

Nein ich ziehe dann auch nicht mehr zurück ich bleibe für immer in der neuen Wohnung!

Und nein ich werde keim rechtsanwalt nehmen oder so weil ich hab ja dann ne neue Wohnung also von daher ist es gelõst

Da das ja vom Vermieter ausgeht, kannst du schließlich nichts daran ändern. Der Vermieter wird dir ja nicht zwischenzeitlich eine doppelt so große Wohnung zur Verfügung stellen.

Nein diese wohnung die ich bekomme ist genau so groß wie miene und genau preislich wie meine also an kosten ändert sich null!

Also brauche ich mir keine sorgen machen wie mein nachbar mir einredet wenn ich ausziehe das es amt mir es geld sperrt usw so was passiert dann nicht oder

Aus diesen Grund gibt es sicher keine Probleme, am besten du lässt es dir auch von deinem Vermieter schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.

Also sollte ich mir vom Vermieter(Hausverwaltung) es sicherhalbs halber schriftlich geben lassen das ich wegen sanierungs arbeiten umziehen muss aber sich nichts änder nur anschrift und kontonummer .

ok dann bin ich ja bissl beruhigt hatte schu angst gehabt das so was es amt nicht mit macht und ich ärger bekomm deshalb

@ebbi25

wieso ändert sich dann die Kontonummer? Wegen der Sanierung kannst du doch auch gar nicht beeinflussen, natürlich dürfen die Mietkosten im Rahmen bleiben. Und den Umzug muss doch eh der Vermieter bezahlen.

@Peta67

Es ist ein anderes haus wo de hausverqwaltung ein anderes konto hat deshalb ändert siuch das mietskonto