Zwangsräumung durch Bauamt?

2 Antworten

Hallo samyboy123,

nichts wie ab zu einem Rechtsanwalt.

Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden oder nur Geringverdiener beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und auch Prozeßkostenhilfe.

Mit den anderen Betroffenen zusammenschließen.

Kann Dir keine Paragraphen nennen, vielleicht kommt später noch jemand dazu der in solchen Themen firmer ist und kann mehr dazu sagen.

Aber ich würde umgehend einen Wanwalt aufsuchen, zusammen mit den anderen Mietern, das hört sich nicht gut an.

Viel Glück!

LG

Du kannst deinen Vermieter für alles belangen. Zum einen verletzt er den Vertrag, wodurch du vertragliche Ansprüche hast.

Für alles weitere kommt allenfalls die unerlaubte Handlung als Anspruchsgrundlage in Betracht.

BGB Art.823 = Schadenersatzpflicht.