Mieterhöhung nach Kernsanierung und Wohnungsvergrößerung

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Eigentlich ist es ja logisch, dass die auf die Quadratmeter bezogene Grundmiete steigt, wenn sich die Wohnung vergrößert.

Allerdings gibt es ja auch "Regelungen", wonach die Grundmiete (Kaltmiete) einer Wohnung nur "beanstandet" werden kann, wenn diese um 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße abweicht.....

Verbessert sich der "Wohnwert" der Wohnung, so könnte nach der Sanierung auch der bisherige Grundpreis pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben werden (entsprechend dem geltenden Mietspiegel).

Ihr solltet das mit dem Vermieter vorher besprechen.

Resus275 
Fragesteller
 27.11.2012, 12:43

Danke für die ausführliche Antwort. Es wird eine Besprechung geben.

Natürlich. Der Vermieter wird garantiert die Sanierungskosten auf die Mieter umlegen und weiterhin die Miete anpassen, da mehr Quadratmeter. Du als Mieter hast für solche Fälle ein besonderes Kündigungsrecht, wenn es dir zu teuer wird.

Selbstverständlich, Du hast hoffentlich dadurch auch mehr Platz.

Die größere WF führt natürlich zur höherer Nettomiete und höheren Betriebskosten.

Die Kosten der Vergrößerung dürfen allerdings nicht umgelegt werden, das ist keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes.

Klar kann er das.Einfache Rechnung:

Jetzt 50m² zu 10 Euro pro m²= 500 Euro

Danach 75m² zu 10 Euro pro m²= 750 Euro.

Aufgrund der Modernisierung kann er sogar den Preis pro m² anheben!

MfG