UMZUG SACHSCHADEN?

7 Antworten

Deine Firma ist doch eine seriöse Firma. Dann wird sie den Schaden erst einmal so annehmen, nach dem Motto, kann sein oder auch nicht. Auf jeden Fall melden wir das mal unserer Versicherung.

Wenn die Versicherung dann sagt, ok, kann vorkommen, wir übernehmen den Schaden, kann es Dir doch eigentlich egal sein. In der Zukunft wirst Du vielleicht wieder mal einen Umzug machen, der in dem Haus seinen Ursprung hat, weil einer der anderen Bewohner Euch schon mal gesehen hat und dann wird auch der Vermieter nicht sagen, "bloß nicht diese Firma - machen Schäden und sperren sich dann". Lieber also mit einem guten Image aus der Sache raus gehen.

Überlass es Deiner Versicherung, ob sie den Schaden ganz oder teilweise reguliert.

Es muss nachgewiesen werden, wann und von wem der Schaden verursacht wurde.

nanfxD  11.06.2021, 13:08

Kann er doch, mit den Zeugen. Vorher kein Kratzer danach Kratzer.

AlexausBue  11.06.2021, 13:09
@nanfxD

Dann muss die Haftpflicht-Versicherung des Verursachers dafür aufkommen.

nanfxD  11.06.2021, 13:10
@AlexausBue

Nein, als AN haftet man nicht so easy ist auch kein Fall der privaten Haftpflicht

AlexausBue  11.06.2021, 13:10
@nanfxD
Zeugen

Ja

Vorher kein Kratzer danach Kratzer.

Reicht nicht unbedingt aus. Dazu müsste man zweifelsfrei beweisen, dass zwischenzeitlich nicht eine einzige andere Person dort lang gegangen ist und den Schaden verursacht haben könnte.

nanfxD  11.06.2021, 13:11
@AlexausBue

Naja... sooooweit geht die Beweislast dann wohl nicht.

AlexausBue  11.06.2021, 13:13
@nanfxD

Als ich einen Schaden gemeldet habe war exakt das der Grund, warum ich am Ende selbst zahlen durfte: weil ich eben nicht zweifelsfrei belegen konnte, dass nicht irgendjemand anderes dort vorbei gegangen ist und den Schaden verursacht hatte.

SakizciJackson6 
Fragesteller
 11.06.2021, 13:16
@AlexausBue

Genau das meine ich auch, das ist die Haustüre? Kann jeder gemacht haben? Innerhalb den 9 Tagen dazwischen

AlexausBue  11.06.2021, 13:18
@SakizciJackson6

Außer natürlich der Verursacher wurde eindeutig dabei beobachtet.

SakizciJackson6 
Fragesteller
 11.06.2021, 13:19
@AlexausBue

Nein wäre das der Fall würde man ja nicht nach 9 Tagen kommen und wir haben immernoch nicht schriftliches erhalten

AlexausBue  11.06.2021, 13:25
@nanfxD

Mir wurde gesagt,: "Können Sie zweifelsfrei beweisen, dass Person X den Schaden verursacht hat und niemand anderes ein paar Minuten früher oder später? Falls nicht, haben Sie keinen Beweis. Und der Verursacher sagt er war es nicht, es steht Aussage gegen Aussage"

Gegen was hätte ich klagen sollen? Gegen den, der mir das gesagt hat wegen ... Falschaussage?

Zudem hatte ich noch keine Rechtschutzversicherung und nicht das Geld für einen Anwalt.

Wir waren das nicht mit dem Schaden aber er droht uns mit Zeugen habe er auch die bestätigen können der Kratzer war vorher nicht da?

Solche "Zeugen" sind wertlos.

Er muss nachweisen können, dass ihr die Verursacher ward. Sollte das der Fall sein, muss die Umzugsfirma für den Schaden aufkommen.

SakizciJackson6 
Fragesteller
 11.06.2021, 13:10

Wir sind ja die Umzugsfirma aber wir waren das nicht

Rolajamo  11.06.2021, 13:13
@SakizciJackson6

Soweit ich weis müssen offensichtliche Schäden sofort, maximal einen Tag später gemeldet werden. Das hier ist ja ein offener Schaden. Ich bezweifel, dass der Vermieter hier durchkommt.

Ein Zeuge der aussagt "Ja also davor war das nicht" ist wenig wert. Er muss schon gesehen haben, wie jemand den Kratzer reingemacht hat.

SakizciJackson6 
Fragesteller
 11.06.2021, 13:14
@Rolajamo

Genau das meine ich ja auch, das ist doch aber ein Offensichtlicher schaden wenn es direkt an der Haustüre ist? Und der kam weder am Umzugstag auf uns zu noch danach erst 9 Tage nach dem Umzug? Der hat sowieso mit der Mieterin rumgetan durchgehend

nanfxD  11.06.2021, 13:15
@Rolajamo

Woraus soll sich das ergeben?

Rolajamo  11.06.2021, 13:17
@SakizciJackson6

Das war mein Wissensstand.

Du hast ein Umzugsunternehmen, das musst eigentlich du selbst beantworten können. Geht ja um rechtlich relevante Dinge für alle deine Projekte. Lass dich lieber von einem Anwalt rechtlich beraten, damit du auch in Zukunft solchen Probleme aus dem Weg gehene kannst.

DerHans  12.06.2021, 11:52
@SakizciJackson6

Deswegen sollst du dich ja gar nicht mit dem Hausbesitzer weiter auseinander setzen. Du meldest es deiner Haftpflichtversicherung und leitest sämtliche Schriftsätze an diese weiter. Die ist auch dafür zuständig, einen unberechtigten Anspruch zurück zu weisen oder zu reduzieren

frist geht bis Ende 2024, also wenn das stimmt und er glaubwürdige Zeugen hat gewinnt er.

Ne, das kann er schon machen.

Aber ich denke, er muss an die Umzugsfirma direkt gehen, der kann nicht bei dir fordern.

Die Haustür ist nicht Mietsache und die wurde von einem Dritten beschädigt, der haftet direkt selbst.

Aber es waren deine Erfüllungsgehilfen, ich weiß es nicht mehr.

Das kann er aber fordern.