Umzug in andere Stadt Hartz4, wann muss ich neuen Antrag stellen?
Habe vor in eine andere Stadt zu ziehen, erstens hätte ich eine Betreuung für mein Kind (alleinerziehend) und somit wieder eine Chance auf eine Arbeit und zweitens wäre die Miete günstiger. Erste Frage :wie sind die Chancen auf Umzugskostenübernahme, wenn ich beim Jobcenter angebe, die Mietkosten zu senken ? Morgen könnte ich eine Wohnung besichtigen und habe schon eine feste Zusage wenn sie mir gefällt, könnte sie schon ab Juli beziehen, mein jetziger Vermieter wäre damit auch einverstanden die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Die eigentliche Hauptfrage: Da ich in einen anderen Landkreis ziehe ,muss ich wohl nun einen neuen Hartz 4 Antrag stellen. Wann müsste ich diesen stellen? Und wann vom jetzigen Jobcenter abmelden? Nicht, dass ich einen Monat oder noch länger ohne Geld dastehen muss, weil die Bearbeitung dauert ja auch noch paar Wochen. Hab keine Ahnung wie das ablaufen soll
3 Antworten
Hol dir am besten mindestens einen Monat vor Umzug die Zustimmung des jetzigen Jobcenter und stelle dann direkt einen Neuantrag beim neuen Jobcenter. Die Bearbeitung kann schon mal etwas länger dauern. Mit Zustimmung bekommst du auf jeden Fall die Umzugskosten. Für die Zustimmung muss die neue Miete beim neuen Jobcenter angemessen sein.
Warum fragst Du nicht direkt beim Jobcentre? Du musst doch sowieso dahin fuer die Neubeantragung.
Nee Du solltest erst fragen bevor Du einen Mietvertrag machst. Erstmal fragen ob sie es Dir ueberhaupt "erlauben" umzuziehen! Die werden gerne vorher gefragt sonst heisst es spaeter "Sie haben ohne unser Wissen gehandelt, wieso sollten wir Ihnen jetzt etwas zahlen?"
Eine Erlaubnis umziehen zu dürfen braucht man sicher nicht! So gut informiert bin ich schon mal. Eine sogenannte Erlaubnis braucht man nur, wenn man auch Umzugskostenübernahme erwartet! Bin jetzt nicht dringend drauf angewiesen, wollt einfach mal hier nachfragen ;-)
Ich weiss von Leuten die umgezogen sind und danach hat das Amt gesagt "Wir sind nicht ihre Idioten, sie haben uns vorher zu informieren" und dann gabs erstmal keine Zahlung. Ich wuerde es nicht drauf ankommen lassen. Ausserdem hast Du doch oben geschrieben Du moechtest gerne eine Umzugskostenuebernahme.
Ich glaube ich habe hier nirgends geschrieben, dass ich vorrab dem Jobcenter nix vom Umzug sagen möchte oder? Sobald ich eine Wohnungszusage bekomme würde ich natürlich auch zum Jobcenter gehen. Und ich habe lediglich gefragt ob es Chancen auf eine Kostenübernahme geben könnte und nicht, dass ich dringend drauf angewiesen bin ;-)
Nein hast Du nicht, aber Du hast vor dir schon eine Wohnung zu suchen und dann da mit dem Mietvertrag aufzutauchen. Das kommt nicht gut bei denen. Ist nur nett gemeint, Du machst doch sowieso das was Du moechtest ;)
Mit dem NOCH NICHT UNTERSCHRIEBENEM Mietvertrag :) Und es ist bei denen eine Vorraussetzung, dass man den neuen Mietvertrag mitnimmt, sonst schicken die einen sofort wieder heim !
Ich hab Dich schon verstanden ohne das schreien ;) Es geht aber nicht um den Mietvertrag. Wenn Du Pech hast und der Beamte grade nen schlechten Tag hast darfst Du Dir erstmal anhoeren warum Du nicht vorher gefragt hast.
Scheinbar, hat das " schreien" aber auch nichts gebracht, weil du mich trotzdem nicht verstehst :) also nochmal: sobald ich einen Mietvertrag bekommen habe, gehe ich mit den noch nicht unterschriebenem Mietvertrag zum Jobcenter und das alles noch vor dem Umzug; also was sollte ich mir dann anhören dürfen? Und wenn er mir blöd kommt, komme ich ihm blöd zurück, denn ich habe seit meiner Ausbildung jahrelang gearbeitet bis zu meiner Schwangerschaft und hatte nicht so nen Faulenzerjob wie in nem Jobcenter :)
Ich hab Dich sehr wohl verstanden. Verstehst Du mich? lol Der Beamte hinterm Tisch wird es nicht sehr toll finden wenn Du Dich schonmal nach einer neuen Wohnung umgesehen hast obwohl Du vorher nicht mit ihm geredet hast. Wenn Du dann mit dem Mietvertrag ankommst ist das wie vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, oder zumindest so als wenn Du erwartest dass die Dir das eh genehmigen. Dafuer muss der Vertrag nicht unterschrieben sein, wirken tut es trotzdem frech, besonders auf miesgelaunte Beamten! Wenn Du erst fragen wuerdest was die davon halten und ob bei einem Umzug eventuell Umzugskosten erstattet bekommen wuerdest, dann hast Du bessere Chancen als wenn Du da schon mit Vertrag ankommst.
Bei Beamten, grade im Jobcentre geht's ums Prinzip. Die lassen Dich gerne spueren dass sie am laengeren Hebel sitzen. Und wenn Du dann Pech hast bekommst Du nix nur weil Du das Pferd von hinten aufgezaeumt hast. Wieso willst Du Dir das antun wenn Du's andersrum eventuell bezahlt bekommst?
Was der toll findet und was nicht ist hier völlig uninteressant, seine Prinzipienreiterei kann er sich ebenfalls in sein breitgesessenes Hinterteilchen schieben, die haben nämlich überhaupt gar nichts mit geltendem Recht zu tun.
Fakt ist, man braucht nicht um Erlaubnis zu fragen wenn man gedenkt umzuziehen, außer man möchte Umzugskosten, oder Kaution, etc.. bezahlt haben.
O-Ton Bundesarbeitsministerium, ich glaube die spinnen in dem Jobcenter, die Leibeigenschaft ist in Deutschland schon lange abgeschafft.
Wenn also keine Kaution und Umzugskosten benötigt werden, die Miete am neuen Wohnort angemessen und dazu noch geringer als am alten Wohnort ist am besten die gleiche Größe aufweist, kann eigentlich gar nichts schief gehen. Weil selbst wenn man bockig sein möchte als beleidigter Jobcenter Mitarbeiter, hat man hier nicht wirklich eine Handhabe jemanden zum Bleiben zu nötigen.
In dem Fall würde ich persönlich die neue Wohnung suchen, mich ein Tag vor Umzug beim alten Jobcenter abmelden direkt darauf drängen vor Ort noch einen schriftlichen Endbescheid zu erhalten, dann umziehen nach dem Umzug direkt am nächsten Tag mit bereits ausgefülltem Antrag und allen Unterlagen (dazu gehört auch der Endbescheid des alten Jobcenters) beim neuen Jobcenter aufschlagen und mich dort anmelden.
Am besten hierzu zu beiden Terminen einen Beistand mitnehmen, wenn dann einer meint bocken zu müssen, würde es Fachaufsichts- und , Dienstaufsichtsbeschwerden, sowie Klagen hageln und wenn ich mit dem bockigen Menschen fertig wäre, könnte er sich nicht nur wie bisher Mittags bei seinen Kollegen im Nachbarbüro vor der Theke als Kunde anstellen, sondern auch schon Vormittags.
Erste Frage :wie sind die Chancen auf Umzugskostenübernahme, wenn ich beim Jobcenter angebe, die Mietkosten zu senken ?
Irrelevant, solange deine jetzigen Mietkosten angemessen sind.
Mietkosten sind kommunale Angelegenheit; das heißt, von einer Kostensenkung hat allenfalls die alte Kommune etwas, für die neue Kommune bedeutet der Zuzug erheblich - nämlich volle - Mehrkosten; ein Ausgleich findet zwischen den Kommunen nicht statt.
Daher wird die alte Kommune nur bei einem wichtigen Grund die Zustimmung geben und geben dürfen. Bessere Kinderbetreuung ist kein hinreichender Grund; zumindest solange nicht geklärt ist, ob nicht vor Ort eine adäquate Kinderbetreuung möglich ist (immerhin gibt es ja für schon z.T. einen Rechtsanspruch).
Chancen auf Umzugskostenübernahme als Folge einer Zustimmung sehe ich bei der Begründung als ÄUSSERST gering an.
Das hätte ich schon noch gemacht, aber wollte mich einfach hier mal vorrab informieren, denn ohne neuen Mietvertrag etc, ( hab ich ja noch nicht) brauch ich noch gar nicht beim Jobcenter antanzen ;-)