Ich beziehe Hartz 4 und wollte gerne in eine andere Stadt ziehen. Ist dies möglich?

7 Antworten

Nur dann wenn du nachweisen kannst dass du dort einen Job findest. Einfach so umziehen und erwarten dort auch Hartz 4 zu bekommen geht nicht, nur mit Genehmigung,

In letzte Zeil mal nen Blick ins Grundgesetz geworfen ?

Das stimmt so nicht - Anspruch auf ALG II hast du überall.

Allerdings: finanzielle Unterstützung für einen Umzug bekommst du nur, wenn "der Umzug notwendig ist".

Das kann sein, weil die Familie sich deutlich vergrößert oder verkleinert hat über die Jahre oder weil man wegen eines Jobangebotes umzieht.

(Eine allgemeine Floskel "deutlich bessere Vermittlungschancen am neuen Wohnort" reicht allerdings nicht, um einen Umzug in jedem Fall zu genehmigen.)

Also - umziehen kannst du (immer und überall hin), nur unter Umständen bekommst du eben keine Kaution genehmigt, keine Umzugskosten etc ... weil der Umzug nicht notwendig gewesen wäre.

(In den ablehnenden Bescheiden steht ja auch nicht: "Umzug wird nicht erlaubt", sondern : "Umzug ist nicht notwendig".)

Deine Grundrechte sind Dir nicht beschnitten. Du darfst deinen Aufenthaltsort selbst bestimmen. Erwarte aber keine Kostenerstattung für den Umzug, und nach dem Umzug ist ein neues Jobcenter für dich zuständig.

Wir haben allgemein Freizügigkeit.d.h. jeder darf hier seinen Aufenthaltsort frei wählen. Allerdings hast du keinen Anspruch darauf daß dir das jemand bezahlt. 

Vom Jobcenter eine Umzugshilfe zu bekommen ist allgemein recht einfach wenn du in einen anderen Zuständigkeitsbereich oder gar in ein anderes Bundesland ziehst, weil die sich freuen dich los zu werden.

Schwieriger wird es wenn du an Zielort dann Hilfe z.b. bei der Wohnungssuche willst. Dein "neues" Jobcenter freut sich natürlich überhaupt ned über Zuzug.   Entsprechend zickig sind die  bei der Genehmigung von Wohnungen. Läßt du dir nicht alles absegnen können sie dir z.b. ein Kautionsdarlehn  verweigern. 

Kannst du alles selbst bezahlen kannst du machen was du willst.

Idealerweise hast Du einen Job in Aussicht oder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen.

Du wirst den Umzug begründen müssen, um Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Gründe plausibel sind...frag beim Amt nach.