Umsonst das Haus meiner Schwiegereltern renoviert, nun verkaufen sie es und ich kriege kein Geld

11 Antworten

Ein Anspruch könnte sich nur aus einem Vertrag ergeben. Habt ihr eine Vereinbarung (auch mündlich) getroffen oder hast du einfach losgelegt?

Einen Werkvertrag halte ich hier für ausgeschlossen, da du dich ja vermutlich nicht zur Herstellung eines Werks verpflichtet hast, oder?

Bei einem Dienstvertrag regelt § 612 BGB, dass "eine Vergütung (...) als stillschweigend vereinbart (gilt), wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." Ich vermute, dass dies hier nicht zutrifft.

Eine andere Möglichkeit wäre das Vorliegen eines Auftrags (§ 662 BGB). Hiernach hättest du keinen Anspruch auf Vergütung deiner Arbeitszeit, aber auf Ersatz deiner Aufwendungen, also Kosten für Material usw. (§ 670 BGB).

Die dritte Möglichkeit wäre, deine Leistungen als Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) anzusehen. Das würde aber unter anderem voraussetzen, dass das spätere Erben als Auflage vereinbart wurde. Auch das Formerfordernis aus § 518 BGB kann dem entgegenstehen.

Insgesamt sind das alles sehr schwache Anspruchsgrundlagen - ich habe Zweifel, dass du rechtlich etwas erzwingen kannst, aber da dies von einer Vielzahl von Umständen abhängt, ist es auch nicht ganz ausgeschlossen. Dazu wirst du aber auf jeden Fall die Hilfe eines Anwalts benötigen. Aber willst du wirklich einen Rechtsstreit mit deinen Schwiegereltern lostreten?

Gorman19 
Fragesteller
 13.01.2014, 22:17

Erstmal dankeschön für diese ausführliche Antwort. Ich werde erst nochmal mit meinen Schwiegereltern reden, wenn sie sich wirklich entschließen das Haus zu verkaufen dann denke ich werde ich einen Anwalt in Anspruch nehmen .

Du wohnst im Haus der Schwiegereltern, die dieses Haus einmal deiner Tochter vererben werden. Wurde darüber gesprochen oder gar in irgend einem Schreiben (Brief, E-Mail) geschrieben. Gibt es sonstige Hinweise, die belegen, dass deine Tochter einmal das Haus erben soll? Hoffentlich JA

Chance

Ich würde die Rechtslage so einschätzen, dass du im Hinblick auf das künftige Erbe an deine Tochter diese Leistung kostenfrei erbracht hast. Die Arbeitsmittel, Baustoffe wurden ebenfalls gratis im Hinblick darauf, später an die Tochter zu vererben. Dass das Haus nun an einen Dritten veräußert wird, ohne die Wertschöpfung auszugleichen, verletzen deine Rechte, da Du auf "Treu und Glauben" darauf, dass die von dir erbrachte Wertschöpfung absprachewidrig auf einen nicht beteiligten Dritten übergehen sollen. Aufgrund dieses Vertrtauensbruchs forderst Du den Betrag der Wertschöpfung oder (vielleicht einfacher) den investierten Baustoffbetrag, Arbeitsmittel und kalkulierter Arbeitslohn.

Man könnte deine Arbeit und Investition auch als Geschenk betrachten, die in Erwartung darauf gegeben wird, dass....deine Tochter erbt.

Ähnliches Konstrukt: Eltern machen dem Verlobten ihrer Tochter ein "großzügiges Geschenk", einen BMW 5er. Der Verlobte setzt sich in den BMW - und war seither nie wieder gesehen. Die Eltern der Tochter können das Geschenk zurückfordern, weil das Geschenk in Erwartung dessen gemacht wurde, dass........ er ihre Tochter heiratet.

Warnung:

Die Wertschöpfung kann das Finanzamt gegenüber deinen Schwiegereltern geltend machen und besteuern, auch wenn die Wertschöpfung gratis erbracht wurde. (Kam schon häufig vor)

Gorman19 
Fragesteller
 13.01.2014, 23:53

Danke für die Antwort! "Die Wertschöpfung kann das Finanzamt gegenüber deinen Schwiegereltern geltend machen und besteuern, auch wenn die Wertschöpfung gratis erbracht wurde." Das ist ja interessant, kannst du das noch etwas erläutern? Also meine Schwiegereltern müssten dann aufgrund der Wertschöpfung noch Steuern nachzahlen?

Problemmanager  14.01.2014, 22:16
@Gorman19

Stichwort: "geldwerter Vorteil". Beispiel: In einer TV-Show (Einsatz in vier Wänden) repariert/saniert eine Fernsehcrew für ein armes Schwein die schlechte Immobilie, ohne dafür Geld zu verlangen. Die Immobilie ist dadurch bewohnbarer - heißt, durch Renovierung ist auch der Wert der Immobilie gewachsen. Man könnte auch sagen, durch die gratis erbrachte Renovierung, Verschönerung hat der Immobilienbesitzer durch eine gratis erbrachte Leistung (Arbeit und Material) Geld gespart.

Die Ersparnis ist zu versteuern.

Dieser "geldwerte Vorteil muss/kann (wenn das Finanzamt dies weiss) versteuert werden.

Übrigens:

Viele Immobilien-, Wohnungsinhaber der Fernsehshow wurden von Finanzamt zur Kasse gebeten..

(Renovierung) umsonst durchgeführt. Ich ärgere mich darüber das sie (...) mich so ausgenutzt haben,

Verständlich :-O

habe ich noch einen Anspruch auf Geld für meine durchgeführten Arbeiten (Zeugen und Bilder von vorher und nachher vorhanden) ?

Nein. Ein Forderungsanspruch setzt einen Rechtsgrund voraus. Gäbe es keine derartige Vereinbarung, Stundenzettel, Abschlagszahlungen usw., die auf eine entgeltliche Arbeit hindeuten, kannst du den Beweis aber nicht führen :-(

Dich in dem Glauben zu lassen, das wäre mal alles für dein Kind, ist zwar schäbig, aber nicht justitiabel :-(

G imager761

Durchaus möglich, doch solltest Du Dir darüber im klaren sein, dass dieses nicht nur einen finanziellen Vorteil bringt, sondern möglicherweise auch ein großen Familienbruch. Habt Ihr einen, wenn auch nur mündlichen, Vertrag geschlossen? Wenn nicht wäre immer noch ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung möglich. Wenn Du bereit bist einen Familienzerwürfnis in Kauf zu nehmen, dann nimm Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch und verlange die Kosten Deiner Arbeitsleistung einschliesslich Material. http://www.markoliverotto.de/material/AG-Schuldrecht%20III/GoA.pdf

Gorman19 
Fragesteller
 13.01.2014, 22:23

Super Antwort! Wir haben mehr oder weniger einen mündlichen Vertrag geschloßen, also meine Schwiegereltern wissen genau, dass ich alle Arbeiten nur erledigt habe, weil meine Tochter das Haus mal erben soll. Das war allen klar, ich weiß nur nicht ob das als mündlicher Vertrag zählt. Ich werde mal versuchen mit denen eine Lösung zu finden, wenn nicht nehme ich mir einen Anwalt und dann muss ich sehr wahrscheinlich auch den Familienbruch in Kauf nehmen.

Fred4u  13.01.2014, 22:48
@Gorman19

Auch, wenn es nicht als Vertrag gelten möge, so kannst Du den Anspruch auch wegen ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen. Aus persönlicher Familiengeschichte kenne ich derartige Probleme, Vater baut mit Söhne nicht nur ein sondern mehrere Häuser und später verkauft er jedes Haus für ein symolischen Euro an Töchter welche nichts dafür getan haben. Eigentliche hat der Vater bzw. die Schwiegereltern in Deinem Fall bereits den Familienbruch mit dem Verkauf provoziert. http://www.rechtslexikon-online.de/Bereicherung_ungerechtfertigte.html

Gorman19 
Fragesteller
 13.01.2014, 22:52
@Fred4u

Du sagst es. Ich habe mit meinem Vater auch mehrer Häuser gebaut, mein Bruder hat leider auch welche bekommen, obwohl er auch nichts dazu beigetragen hat, aber bei dir ist es ja noch schlimmer, ich bin immerhin nicht leer ausgegangen. Sowas ist total ungerecht. Ich danke dir für deine Hilfe. Bist du gegen deinen Vater gerichtlich vorgegangen?

Nazuga  14.01.2014, 10:08

Der Familienbruch ist ja im Prinzip schon zustande gekommen, durch das Handeln der Eltern.

Das kann und darfst Du so nicht mit Dir machen lassen. Deine Schwiegereltern haben sich die Hände gerieben. So einen Dummen wie Dich hat denen noch gefehlt. Du hast Deine Arbeitskraft, Deine Freizeit und Deine Energie in dieses Haus gesteckt. Als Dank lassen Sie Dich im Regen stehen. So gierig können Menschen sein. Fordere Dein Geld als Handwerker. Deine Gutmütigkeit würde bis aufs Letzte ausgenutzt.

imager761  15.01.2014, 07:41

Hast du auch einen belastbaren, juristischen Rat für deine Entrüstung "Das kann und darfst Du so nicht mit Dir machen lassen. Fordere Dein Geld als Handwerker"?