Umsatzsteuer nachträglich erheben - wie?

3 Antworten

Erwarte bitte hier in diesem Forum keinen kostenlosen Tip von einem Steuerberater, und den Tips von Laien würde ich nicht folgen. Also musst Du Dich entscheiden: entweder mit Risiko eine Variante wählen, oder doch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Der hätte Dir wohl auch bei Deiner Kundenstruktur empfohlen, von Anfang an zur Regelbesteuerung zu optieren und damit allen Problemen hinsichtlich der Umsatzgrenze aus dem Weg zu gehen.

Hallo Stefan, wir hatten diesen Fall - allerdings nicht so weit rückwirkend. Wir haben aufgrund der Menge der Belege quartalsweise die Rechnungen gutgeschrieben, dabei genaue Angaben zu Rg. Nr. und Erstelldatum der stornierten Belege gemacht und eine neue Rechnung mit USt-Ausweis geschrieben. Vorher haben wir mit allen Rechnungsempfängern dieses Vorgehen besprochen, um Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen. Buchhalterisch stellt sich das so dar, dass für dich der Umsatz in 2011 gehört und dort samt Steuer in die EÜR gehört. Die Rechnungsempfänger können die zusätzliche Belastung zu dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem deine geänderten Belege bei Ihnen vorliegen. Sie machen also die Vorsteuer aus deinen Rechnungen in 2012 geltend. Kosten fallen ihnen dabei nicht an, da die Nettobeträge ja übereinstimmen (rein-raus) und die Vorsteuer kriegen sie ja vom FA zurück. Und du fragst mal beim FA nach, wie du die USt für 2011 erklären sollst, eine Jahreserklärung oder quartalsweise oder monatlich - und in dem Rhythmus würde ich die Stornierungen und Neuberechnungen vornehmen. Nicht den Kopf hängen lassen, das kriegst du hin! Gr. Kathi

Deine angebotenen Versionen betreffen ja nur die geänderte Rechnungsstellung - da würde ich die Version 1 nehmen.

Also eine korrigierte Rechnung, den bereits bezahlten Betrag unter dem Bruttobetrag als Anzahlung ausweisen und um Überweisung des Restbetrages bitten.

Für die buchhalterische Abwicklung kommt es drauf an, ob Dein Finanzamt auch eine Bilanz haben möchte oder noch mit einer Einnahmen-/Überschußrechnung zufrieden ist.

Für die Steuererklärung kommt es drauf an, ob Du Soll-Versteuerung machen mußt oder Ist-Versteuerung beantragt hast.

Denk bei Deiner Umsatzsteuererklärung daran, daß Du im Gegenzug zur Mehrwertsteuer auch die Vorsteuer aus Deinen Eingangsrechnungen geltend machen kannst.

Such Dir die Zahlen einfach schon mal zusammen. Eine einzelne Beratung beim Steuerberater ist nicht soo teuer, spart Dir aber für die Zukunft evtl. jede Menge Ärger.

(Auch manche Finanzbeamte helfen weiter, wenn man ganz nett darum bittet. ^^)


Viel Erfolg!