Umsatzsteuer nachträglich erheben - wie?
Hallo allerseits,
ich bin davon ausgegangen, dass ich erst 2011 die Umsatzgrenze überschritten habe, bis zu der man noch die sog. "Kleinunternehmer-Regelung" in Anspruch nehmen kann. Das Finanzamt hat mich aber gerade darauf hingewiesen, dass das schon 2010 passiert ist.
Entsprechend soll ich für 2011 eine "berichtigte Umsatzsteuer-Erklärung" abgeben. Das ist für mich natürlich ein Worst-Case-Szenario, weil ich damit auf alle Einnahmen in 2011 die USt abführen muss, obwohl ich die (durch eigenes Versehen, keine Frage) gar nicht erhoben habe,
Zunächst mal stehen da ~4.000 Euro Nachzahlung im Raum (an Bußgeld o.ä. mal gar nicht zu denken), die mich sehr an eine persönliche Pleite treiben würden. Freundlicherweise hat sich mein Haupt-Auftraggeber (macht ca. 75% meiner Umsätze aus) bereit erklärt, von mir korrigierte Rechnungen entgegen zu nehmen und nachträglich die USt zu zahlen.
Dazu meine Frage: Wie muss sowas buchhalterisch (und für das FA) sauber von statten gehen?
- einfach nur die Rechnungen zu korrigieren (und die USt zusätzlich auszuweisen), scheint mir zu simpel?!
- geht eine Gutschrift über die in 2011 gezahlten Beträge und eine gleichzeitige Neu-Berechnungen aller Leistungen plus USt.? (mit welchem Datum?)
- geht eine Art "Sammelrechnung", die die 2011 gezahlten Beträge abzieht und damit nur noch die USt ausweist? (auch hier: mit welchem Datum?)
Falls sich da jemand auskennt, wäre ich für einen Ratschlag sehr dankbar! Rein subjektiv kann/will ich mir keinen Steuerberater leisten, da ich mich immer knapp oberhalb der 17.500-Euro-Grenze langhangele...und bei diesen Umsätzen ginge überpropotionale viel für steuerliche Beratungsleistungen drauf (auch wenn ich die vermutlich durchaus bräuchte).
Besten Dank & viele Grüße,
Stefan
3 Antworten
Erwarte bitte hier in diesem Forum keinen kostenlosen Tip von einem Steuerberater, und den Tips von Laien würde ich nicht folgen. Also musst Du Dich entscheiden: entweder mit Risiko eine Variante wählen, oder doch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Der hätte Dir wohl auch bei Deiner Kundenstruktur empfohlen, von Anfang an zur Regelbesteuerung zu optieren und damit allen Problemen hinsichtlich der Umsatzgrenze aus dem Weg zu gehen.
Hallo Stefan, wir hatten diesen Fall - allerdings nicht so weit rückwirkend. Wir haben aufgrund der Menge der Belege quartalsweise die Rechnungen gutgeschrieben, dabei genaue Angaben zu Rg. Nr. und Erstelldatum der stornierten Belege gemacht und eine neue Rechnung mit USt-Ausweis geschrieben. Vorher haben wir mit allen Rechnungsempfängern dieses Vorgehen besprochen, um Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen. Buchhalterisch stellt sich das so dar, dass für dich der Umsatz in 2011 gehört und dort samt Steuer in die EÜR gehört. Die Rechnungsempfänger können die zusätzliche Belastung zu dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem deine geänderten Belege bei Ihnen vorliegen. Sie machen also die Vorsteuer aus deinen Rechnungen in 2012 geltend. Kosten fallen ihnen dabei nicht an, da die Nettobeträge ja übereinstimmen (rein-raus) und die Vorsteuer kriegen sie ja vom FA zurück. Und du fragst mal beim FA nach, wie du die USt für 2011 erklären sollst, eine Jahreserklärung oder quartalsweise oder monatlich - und in dem Rhythmus würde ich die Stornierungen und Neuberechnungen vornehmen. Nicht den Kopf hängen lassen, das kriegst du hin! Gr. Kathi
Deine angebotenen Versionen betreffen ja nur die geänderte Rechnungsstellung - da würde ich die Version 1 nehmen.
Also eine korrigierte Rechnung, den bereits bezahlten Betrag unter dem Bruttobetrag als Anzahlung ausweisen und um Überweisung des Restbetrages bitten.
Für die buchhalterische Abwicklung kommt es drauf an, ob Dein Finanzamt auch eine Bilanz haben möchte oder noch mit einer Einnahmen-/Überschußrechnung zufrieden ist.
Für die Steuererklärung kommt es drauf an, ob Du Soll-Versteuerung machen mußt oder Ist-Versteuerung beantragt hast.
Denk bei Deiner Umsatzsteuererklärung daran, daß Du im Gegenzug zur Mehrwertsteuer auch die Vorsteuer aus Deinen Eingangsrechnungen geltend machen kannst.
Such Dir die Zahlen einfach schon mal zusammen. Eine einzelne Beratung beim Steuerberater ist nicht soo teuer, spart Dir aber für die Zukunft evtl. jede Menge Ärger.
(Auch manche Finanzbeamte helfen weiter, wenn man ganz nett darum bittet. ^^)
Viel Erfolg!