Krankenkasse 40.000€ Schulden?

7 Antworten

Somit muss ich für etwas bezahlen dass ich nicht einmal in Anspruch genommen habe

Du bezahlst Beiträge für Versicherungsschutz, nicht für Behandlungen.

Als erstes sollte mal geklärt werden ob die Forderungen aus 2015 und davor nicht schon verjährt sind. Welche Schritte hat die KK in die Wege geleitet um die Forderung zu titulieren oder die Verjährung zu hemmen?

Danach sollte die Beitragshöhe geprüft werden. Wird wohl der Höchstbeitrag sein. Also klären ob das noch auf den Mindestbeitrag reduziert werden kann.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ab zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Musterhahn 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:26

Hallo, danke für deine Antwort.

Ich bin mir nicht sicher da ich mich damit nicht auskenne. Jedoch hatte ich vor etwa 3-5 Jahren min. 20 Gelbe Briefe der KK. Falls du das mit titulieren gemeint hast..

Beiträge 2013 - 2020: 32000 €

Leistungsforderung: 20€

Nebenforderung: 7500€

Als erstes umgehend mit deiner KK reden, einen Termin ausmachen und ihnen den Fall schildern. Am Besten Beläge für deine Situation mitnehmen. Versuchen zusammen mit denen eine Lösung zu finden. Wenn das nicht klappt: Privatinsolvenz.

SEBHH  31.03.2020, 15:53

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Musterhahn 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:00

Ich habe heute Kontakt aufgenommen und warte nun auf Antwort. Wie läuft eine Privatinsolvenz denn ab? Wie mache ich das..?

Danke für die Antwort.

Musterhahn 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:08
@SEBHH

Funktioniert das als Arbeitsloser oder ist ein Einkommen notwendig? Harz 4?

AlbatrosL  31.03.2020, 16:12
@Musterhahn

Privatinsolvenz ist kein Zuckerschlecken. Das sollte/muss von einem der sich damit auskennt begleitet werden. Am Besten zur Schuldnerberatung gehen.

Hallo,

bei den Briefen der Krankenkasse seit 10/2017 sind bestimmt auch Fragebögen zur Einnahmesituation. Ggf. lassen sich die 800 bis 900 Euro monatlich auf ca, 200 Euro monatlich reduzieren.

Bis zum 23. Genurtstag ist meistens eine kostenlose Familienversicherung über einen Elternteil möglich. Auf jeden Fall prüfen, ob schon für die Zeit vor dem 23. Geburtstag Beiträge berechnet wurden. Wenn Ja, Antragsformular für die Familienversicherung von der Krankenkasse eines Elternteils besorgen.

Wenn man möglichst schnell beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragt, kommen für die Zukunft keine Monate mit offenen Beiträge hinzu. Außerdem hat man auch den vollen Leistungsanspruch.

Bei deinmer Schuldnerberatungsstelle einen Termin vereinbaren (meist aber längere Wartezeiten). Einen sortierten Ordner mit allen offenen Forderungen aller Stellen mitnehmen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Musterhahn 
Fragesteller
 01.04.2020, 21:00

Hallo und danke für deine Antwort.

Ab 2013 wurden mir Beträge berechnet, vorher war ich scheinbar über die Familie versichert. Ab 09/2017 wurden Fragebögen zur Einnahmesituation mitgeliefert. Da ich jedoch nicht darauf reagieren konnte, sind die wohl vom Maximum ausgegangen und haben mir im Folgemonat ab 750€ berechnet..

Ich denke dass sich die Summe reduzieren lässt, jedoch sind 15000€ dann auch nicht bezahlbar... Selbst bei einer Ratenzahlung bin ich mir nicht sicher ob ich überhaupt jemals normal Arbeiten kann..

Mögliche Verjährung prüfen. Zeitraum bzgl. Alter prüfen, ob ggfs. Familienversicherung noch möglich war.

Desweiteren, Beitragshöhe, es ist schon ein Unterschied ob pro Monat 700+€ berechnet wurden oder 150/170€.

Also, du wirst schon Schulden haben aber nicht in der Höhe. Siehe auch den Beitrag von @Valnar25

Musterhahn 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:32

Hallo, ich danke dir.

Die Beträge belaufen sich zwischen 150 und 180€

ab 10/2017 wurden mir zwischen 800 und 900 € Monatlich berechnet...

irgendwas kann da nicht stimmen. Die gesetzliche Krankenkasse wird über den Arbeitgeber bezahlt, den es ja nicht gegeben hat. Eine private Krankenkasse wartet nicht fast 10 Jahre bevor sie den Vertrag kündigt.

FordPrefect  01.04.2020, 12:58
irgendwas kann da nicht stimmen.

Doch, natürlich.

Die gesetzliche Krankenkasse wird über den Arbeitgeber bezahlt, den es ja nicht gegeben hat.

Und in Ermangelung desselben wird der VN freiwillig gesetzlich Versicherter (§ 188 Abs. 4 SGB V), und muss seine Beiräge selbst zahlen, da Versicherungspflicht. Kündigen kann ihm die KK nicht, aber es laufen eben die Schulden auf. Nachdem die Forderungen aus den sonst verjährten Beitragsjahren vor 2015 einschl. wohl bereits tituliert wurden, sind sie auch zu zahlen.