Wie wird der Verkauf von Waren ohne Rechnung (z.B. ein Döner) belegt?

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Es gibt in Deutschland keine rechtliche Verpflichtung, Bareinnahmen mit Hilfe einer Registrierkasse zu verbuchen - das empfiehlt sich aber, da man selbst dann den Überblick über die einzelnen Warengruppen behält.

Gewisse Branchen sind von der Einzelaufzeichnung der Einnahmen befreit (u. a. Gastronomie und Imbiß) - hier kann dann ein Kassenbuch geführt werden, aus denen die Einnahmen und Ausgaben täglich hervorgehen; bei der Nachhilfe reicht es aus, eine Exceltabelle mit den Einnahmen zu führen - meist stellt man aber hier ja auch eine Barquittung aus, dann hat man auch einen Eigenbeleg.

Anhand des Verhältnisses zwischen Wareneingang und Umsatzserlöse kann ein Prüfer die Plausibilität der Einnahmen überprüfen - für jede einzelne Branche und Betriebsgröße gibt es Erfahrungswerte, wie das Verhätnis sein muß (z. B. beim Imbiß dürfte das Verhätnis 4:1 sein - 4 Euro Einnahme für 1 Euro Wareneingang + Warennebenkosten.

Bei Abweichungen und dem Verdacht, daß Einnahmen nicht angegeben wurden, wird durch einen Prüfer genau ausgerechnet, wieviel Einnahmen man aus dem Wareneingang hätte erzielen müssen (hier wird jedes Salatblatt, jeder cl Soße etc. berücksichtigt); anhand des Serviettenverbrauchs, Stromrechnung, Plastkgabeln und anderen Kleinigkeiten, kann ein Prüfer auch abschätzen, ob auch alle Rechnungen des Wareneingangs erfaßt wurden oder hier Schwarzverkäufe stattgefunden haben.

Man erhält dann schon einmal nach der Prüfung ca. 50 Seiten Berechnungen ausgehändigt - und meist folgt eine kräftige Steuernachzahlung...

Der Dönermann berechnet auch nicht jeden Kunden es wird durch die Rechnung geteilt so das er die hälfte selbst in die Tasche einsteckt deswegen geben die nur 1% wen überhaupt jemand eine quittung und dan meißtens nur selbst auf ein zettel geschrieben :)

Wo man noch den Staat austriksen kann sind halt die Imbisstände und Dönerbuden da kann man noch viel Geld abzweigen ohne das der Staat was machen kann, bin mal gespannt wan die neuen kassensystem erscheinen.

Also die Quittung dient ja nur dem Käufer als Nachweis. Du stellst ja nicht für Deinen Dönerladen über jede Einnahme eine Quittung aus. Normalerweise ist ein Imbiss ja eher nicht zur Buchführung verpflichtet. Er ist aber unbedingt zur Kassenführung verpflichtet, d.h. die Einnahmen eines Tages werden ermittelt und im Kassenbuch vermerkt. Die Ermittlung geht entweder über Deine elektronische Kasse oder du musst die halt addieren.

Wieso ist der Imbiss nicht zur Buchhaltung verpflichtet? Ein Blick ins HGB erleichtert die Rechtsfindung!

@katabory

Nach HGB sind nur Kaufleute zur Buchhaltung verpflichtet. Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich hier um ein Kleingewerbe handelt, da die Umsatzgrenzen und die Gewinngrenzen nach Steuerrecht ja recht hoch sind. Ausserdem ist ja ein Kassenbuch auch Buchführung. Sorry, ich habe mich etwas ungenau ausgedrückt.

Es gab eine Änderung, früher brauchte man keine Ausgangsrechnungen in die Buchhaltung zu legen. Heute ist man verpflichtet die Ausgangsrechnungen in Kopie - Originale gehen zum Vorsteuerabzug an die Kunden - mindestens gesammelt bereit zu halten.

Diese Vorschrift kann aber nur bei Unternehmen gelten, die auch Rechnungen schreiben.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen richtig und vollständig ermittelt werden. Wie er dieses tut ist seine Aufgabe. Am verbreitetsten ist wohl, dass das Bargeld in der Kasse vor dem Start gezählt wird. Am Ende des Arbeitstages wieder. Die Differenz wird um Privatentnahmen erhöht und Privateinlagen werden abgezogen. Was über bleibt ist die Tageseinnahme. Darüber werden dann Aufzeichnungen angelegt. Entweder ein Kassenbuch oder anderweitige Listen.

Wer gewerblich Geld einnimmt ist, zu mindest auf verlangen, ein Quittung darüber auszustellen. Also kannst Du für den nächsten Döner eine verlangen und auch von der Klofrau die Geld für die Toilettenbenutzung verlangt.

Döner: Registrierkasse, ist in der Gastronomie Pflicht. Nachhilfestunde: Quittungsblock z.B. von Zweckform, fortlaufend nummeriert.