Umsatzsteuer: Was tun als Angestellte+Freiberuflerin?
Hallo :) Eine Frage zur Umsatzsteuer: Wie ist das bei paralleler Festanstellung und zugleich freiberuflicher Tätigkeit bzgl der Kleinunternehmerregelung: Bezieht sich die Kleinunternehmerregelung auf den Umsatz NUR aus freiberuflicher Tätigkeit, heißt das es wird hinsichtlich der Umsatzsteuer NUR der Umsatz aus dieser Tätigkeit herangezogen oder wird hier das Einkommen aus der Festanstellung mit dem Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit zusammengerechnet (bzgl. der 22.000/50.000 Grenze) oder der Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit einzeln betrachtet ? Muss ich Umsatzsteuer zahlen, wenn ich insgesamt über die Beträge käme? Ich gehe davon aus, Umsatz bedeutet hier (im Gegensatz zur Einkommenssteuer) nur der Umsatz aus der Freiberuflichkeit...
3 Antworten
Der Angestellte erwirtschaftet für sich keinen Umsatz, sondern ist lohnabhängig.
Es gibt aber manchmal das Problem, dass ein Finanzamt das Kleinunternehmen nach ein paar Jahren nicht mehr als Unternehmen anerkennt, wenn die Unternehmungen nachweislich nicht auf wachsenden Umsatz ausgerichtet sind und der vollzeitliche Angestelltenlohn pro Jahr eine Zahlenstelle mehr als der erzielte Umsatz aufweist.
PS: Dies Problem bekam ich vor vielen Jahren, weil ich als ltd. Angestellter nebenbei schon damals ein nicht konkurrierendes Unternehmen hatte und damals die Aufträge aus nicht zu ahnenden Gründen wegbrachen: Es erschien als die typische schlechtgehende Boutique oder Physiopraxis der Ehefrau des sehr vermögenden Ehemannes, wie als liebgewonnenes "Abschreibungsmodell".
Ja das dachte ich mir schon. Zwar ist die Unterscheidung als Kleinunternehmerin für mich klar gewesen (abzüglich Ausgaben), aber... Keine Ahnung aber irgendwie hatte ich Sorge, dass ich da doch irgendwas falsch machen könnte und habe das dann mit der Einkommenssteuer in einen Topf geworfen, weil dort alles zusammengezählt wird.
Es gelten nur die Umsätze die du als Unternehmer im Sinne von §2 UStG machst zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG.
Als Arbeitnehmerin bist du nicht selbständig im Sinne des UStG. Daher wird dein Entgelt daraus nicht mit einbezogen. Würdest du aber noch andere selbständige Tätigkeiten ausüben würde das zusammengerechnet werden
Hallo, ganz einfach.. es sind 2 verschiedene Einkünfte. Die Angestelltentätigkeit ist für die Bemessungsgrundlage der Kleinunternehmerregelung deiner selbstständigen Tätigkeit irrelevant. Also ja, einzeln betrachten :)
Ich gehe davon aus, Umsatz bedeutet hier nur der Umsatz aus der Freiberuflichkeit...
Absolut.. nur bitte nicht Umsatz mit Einkünften verwechseln.
Gruss, MickyFinn
Im ergebnis richtig. Aber wenn du schon den Unterschied zwischen Einkünfte und Umsatz ansprichst solltest du auch daran denken, das die einkunftsarten aus dem EStG nichts mit dem UStG zu tun haben, dem UStG unterliegt die gesamte selbständige Tätigkeit. Egal zu welcher Einkunftsart km EStG das gehört
Du verwechselst Umsatz mit Gewinn.