Umsatzsteuer: Was tun als Angestellte+Freiberuflerin?

3 Antworten

Der Angestellte erwirtschaftet für sich keinen Umsatz, sondern ist lohnabhängig.

Es gibt aber manchmal das Problem, dass ein Finanzamt das Kleinunternehmen nach ein paar Jahren nicht mehr als Unternehmen anerkennt, wenn die Unternehmungen nachweislich nicht auf wachsenden Umsatz ausgerichtet sind und der vollzeitliche Angestelltenlohn pro Jahr eine Zahlenstelle mehr als der erzielte Umsatz aufweist.

PS: Dies Problem bekam ich vor vielen Jahren, weil ich als ltd. Angestellter nebenbei schon damals ein nicht konkurrierendes Unternehmen hatte und damals die Aufträge aus nicht zu ahnenden Gründen wegbrachen: Es erschien als die typische schlechtgehende Boutique oder Physiopraxis der Ehefrau des sehr vermögenden Ehemannes, wie als liebgewonnenes "Abschreibungsmodell".

1strabag  23.06.2020, 10:30

Du verwechselst Umsatz mit Gewinn.

Tschoba 
Fragesteller
 23.06.2020, 18:18
@1strabag

Ja das dachte ich mir schon. Zwar ist die Unterscheidung als Kleinunternehmerin für mich klar gewesen (abzüglich Ausgaben), aber... Keine Ahnung aber irgendwie hatte ich Sorge, dass ich da doch irgendwas falsch machen könnte und habe das dann mit der Einkommenssteuer in einen Topf geworfen, weil dort alles zusammengezählt wird.

Es gelten nur die Umsätze die du als Unternehmer im Sinne von §2 UStG machst zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG.

Als Arbeitnehmerin bist du nicht selbständig im Sinne des UStG. Daher wird dein Entgelt daraus nicht mit einbezogen. Würdest du aber noch andere selbständige Tätigkeiten ausüben würde das zusammengerechnet werden

Hallo, ganz einfach.. es sind 2 verschiedene Einkünfte. Die Angestelltentätigkeit ist für die Bemessungsgrundlage der Kleinunternehmerregelung deiner selbstständigen Tätigkeit irrelevant. Also ja, einzeln betrachten :)

Ich gehe davon aus, Umsatz bedeutet hier nur der Umsatz aus der Freiberuflichkeit...

Absolut.. nur bitte nicht Umsatz mit Einkünften verwechseln.

Gruss, MickyFinn

Stefan1248  22.06.2020, 22:36

Im ergebnis richtig. Aber wenn du schon den Unterschied zwischen Einkünfte und Umsatz ansprichst solltest du auch daran denken, das die einkunftsarten aus dem EStG nichts mit dem UStG zu tun haben, dem UStG unterliegt die gesamte selbständige Tätigkeit. Egal zu welcher Einkunftsart km EStG das gehört