Grafikdesign Freiberuflich - Rechnung ohne Gewerbeschein und Anmeldung?

5 Antworten

Ergänzung: Die Einkünfte gibst du in der Steuererklärung an. Umsatzsteuer ist erst mal monatlich zu melden und bezahlen. Bei der Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht darauf an, dass du mit einem Auftrag "Gewinn" machst. Es ist eine Gesamtschau. Willst du nur hin und wieder was machen oder regelmäßig?

Danke für Deine Antworten. Ich wollte eigentlich nur einmalig dem Freund helfen, daher auch der "Freundschaftspreis" von 11€/Stunde. Villeicht wenn mich wieder ein Freund danach fragt, aber geplant ist jetzt nicht regelmäßig damit Geld zu verdienen. Daher wollte ich wegen einer einmaligen Sache vermeiden, mich extra beim Finanzamt anzumelden.

Oder gibt es eine andere einfache Möglichkeit für solche einmaligen Kleinbeträge?

@Skypia

Vielleicht geht eine Honorarrechnung?

Solange du die Arbeit bezahlt bekommst sehe ich da keine andere Möglichkeit. Rechnung/Honorarrechnung kommt aufs gleiche drauf raus - Rechnung. Also schreib die Rechnung, USt nicht vergessen (es sei denn du willst von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen). Beim Finanzamt den Fragebogen einreichen, und in der Steuererklärung alles angeben. Dann kannst du auch anderweitige Aufträge annehmen ohne dir großartig Gedanken wegen der Steuer machen zu müssen. Für alles andere würde ich an deiner Stelle einen Steuerberater und/oder Buchhaltungsbüro vorab mit einbeziehen, damit du keine Fehler machst.

Vom Prinzip ist schon alles Wesentliche gesagt. Wenn du es nur gelegentlich machen willst, dann ist es sinnvoll nur eine Privatrechnung zu schreiben OHNE MwSt. Ausweis und die Einnahmen unter selbständiger Tätigkeit in der Steuererklärung angeben. Für die Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmerregelung beanspruchen. 

Ob deine grafische Tätigkeit jedoch unter Freie Berufe oder unter Gewerbe fällt, schaut sich das Finanzamt sehr genau an. Wir müssen alle 5 -10 Jahhre Kopien unserer Arbeit an das Finanzamt einreichen, die dann von einem Sachverständigen in der Landeshauptstadt beurteilt werden, ob die künstlerische oder werbliche Tätigkeit im Vordergrund steht.

Es empfiehlt sich also, sich unbedingt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Unter 15.000,- EUR Gewinn fällt jedoch keine Gewerbesteuer an, sodass es letztendlich egal ist.

Hallo Skypia,


.. ist tatsächlich fast alles gesagt. Wenn Deine Tätigkeit ausschließlich Entwurf und Layout umfasst, könntest Du Chancen haben, als Freiberufler durchzukommen. Dann musst Du Dich aber genau an diesen Rahmen halten. So wäre z.B die Vorbereitung für den Druck keine künstlerische Tätigkeit. Bedenke auch, dass Du dann selbst keine MWST verrechnen kannst, die Du selbst beruflich ausgegeben hast. (Für Papier, EVD, Stifte,evtl. Miete ...) Den gewerblichen Kunden ist es in der Regel gleich, da sie die gezahlte MWST ohnenhin nur verrechnen - nur der Enkunde zahlt ja die MWST.

Ähnlich verhält es sich, wenn Du die Kleinunternehmer Regelung nutzt, die ja besagt, dass bis zu einem Umsatz von 17.500 € keine MWST abgeführt werden muss.

Bei steuerlichen Fragen würde ich empfehlen, Profis (Steuerberater, Finanzbeamte) zu fragen. Die Ratschläge sind fundiert und hieb und stichfest. Das investierte Geld ist in der Regel gut investiert und Du wirst auf Deinen eigenen Fall hin beraten. Das kann ja hier im Forum kaum geschehen, denn dazu müsstest Du zu viele Angaben machen und Details nennen. 11 € pro Stunde sind tatsächlich wenig. Wenn Du etwas mehr nimmst, kannst Du auch den Steuerberater bezahlen.


Alles Gute und viel Erfolg beim Gestalten und Entwerfen


Jo


Um sicher zu gehen, würde ich beim Finanzamt anrufen und nachfragen, ob du mit deiner Einschätzung bezüglich der Freiberuflichkeit richtig liegst. Freiberufler sind kein Gewerbe und müssen daher auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Aber den Fragebogen des Finanzamtes wirst du ausfüllen müssen. 11,- € Stundenlohn ist meines Erachtens zu wenig. Vielleicht hast du alles privat vorliegen, das könnte in die "Firma" eingelegt werden mit dem Zeitwert. Aber nur bei entsprechenden freiberuflichen Nutzungsanteil. 19 % Umsatzsteuer wird bei deiner Rechnung fällig.

Hallo, habe gerade noch im Internet gelesen, man könne auch als Privatperson bei einmaliger Dienstleistung eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und dann die Einnahme einfach in der Steuererklärung angeben? Stimmt das? Das wäre so viel einfacher.

Davon habe ich noch nie was gehört, dh aber nicht, das es nicht möglich ist. Frag am besten mal dein Finanzamt oder einen Steuerberater (idR ist die Erstberatung kostenlos, aber das auch nachfragen). Doch wie sicher bist du, dass es einmalig ist? Du könntest zwar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dann keine USt. Aber dann kannst du auch keine Vorsteuer (USt der Rechnungen, die du als Unternehmer zu bezahlen hast) geltend machen. Nun ja. USt ist immer dann fällig, wenn ein Unternehmer im Inland etwas für sein Unternehmen macht (sehr kurz gefasst). Daher ist jetzt die Frage, ob du als Unternehmer giltst oder nicht.

Umsatzsteuer muss man nur erheben, wenn der erzielte Umsatz in einem Jahr über 17.500€ liegt. Und ja, man kann eine "Privatrechnung" ausstellen. Das kann der Rechnungsempfänger absetzen und Du solltest diese Einnahme beim Finanzamt angeben. Am einfachsten ist es aber trotzdem, sich mal eben mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und genau nachzufragen.