Mietvertrag - Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt?

7 Antworten

Natürlich darf man das so in die Kündigung schreiben.

Aktuell würde dann der Vertrag am 31.12.2020 enden.

Du musst/kannst überhaupt kein Datum angeben. Wenn deine schriftl. Kdg. bis zum 3. Werktag dem Vermieter zugestellt wird/wurde, gilt sie automatisch zum Ablauf des übernächsten Monats als wirksam erfolgt.

Mit dieser Formulierung weiß der Vermieter Bescheid bzw. kann sich nach dem Eintreffen selbst ausrechnen, wie lange das Mietverhältnis noch läuft.

Besser ist es aber auf jeden Fall, wenn das Datum drin steht, zu dem ein Mietverhältnis enden soll.

Schließlich kann man als Mieter auch schon 4, 5 Monate oder noch länger vor dem geplanten Auszug kündigen. Andersrum, wenn z. B. eine Kündigung heute bei mir eintreffen würde, könnte es sein, dass der Mieter meint, er hätte rechtzeitig zum 30.11. gekündigt, während ich als Vermieter bereits vom 31.12. ausgehe. Eine genaue Datumsangabe vermeidet Missverständnisse.

Falls also der 30.11. geplant war, könnte der Vermieter in einem guten Mietverhältnis alles dazu tun, dass bis 1.12. tatsächlich ein Nachmieter gefunden wird, während er sich ansonsten wohl eher weniger anstrengen würde.

die kündigung hängt auch von der mietdauer ab. deshalb der nächstmögliche zeitpunkt.

Aber nicht als Mieter.

Mit dieser Formulierung sicherst Du Deiner Kündigung eine grundlegende Rechtswirksamkeit zumindest soweit , als sie unbeachtet der tatsächlichen Postlaufzeiten irgendwann ja mal im Briefkasten des Vermieters eintrudeln muß .

Soweit mietvertraglich nicht abweichend vereinbart , muß eine fristgerechte Kündigung allerdings spätestens am 3. Werktag des lfd. Monats im Briefkasten des Vermieters nachweislich landen . Für die Variable der Postlaufzeit und den Nachweis der Zustellung ist in diesem Falle der Mieter selbst verantwortlich .

Daher kombiniert man am besten das konkret geplante Mietsaustrittsdatum mit dem Zusatz "hilfsweise kündige ich zum frühestmöglichen Zeitpunkt" .