Umgehen des Mindestlohns durch Probezeit

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Alleine die Tatsache der Probezeit ist kein Grund für die Verweigerung des Mindestlohns.

Weder Minijobs noch Probezeiten bei Minijobs sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Ausnahmen (ganz oder zeitweise) vom Mindestlohn sind im Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" formuliert (bestimmte Praktika, Berufsausbildung, Beschäftigung nach Langzeitarbeitslosigkeit, ansonsten grundsätzlich alle Beschäftigten, die keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind).

Die Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes wird von der Finanzverwaltung überprüft, an die man sich gegebenenfalls wenden kann; Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 30.000 bzw. 500.000 € belegt werden.

Sollte der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen, kannst Du der Zollverwaltung auch anonym einen Hinweis geben oder den Mindestlohn später noch nachfordern.

Ein halbes Jahr probezeit für einen Minijob? Das ist absurd und klingt nach Abzocke. Ja, während der Probezeit muß kein MInestlohn gezhalt werden, das ist richtig, in diesem Fall klingt das wie ne Masche. Die werden dich nach dem halben Jahr, bzw. kurz, bevor es um ist kündigen und den nächten einladen ein halbes Jahr für 6.50 zu arbeiten. Laß dich nicht darauf ein. Oder mach es und such nebenher was besseres.

Maximilian112  10.01.2015, 15:32
während der Probezeit muß kein MInestlohn gezhalt werden

Ich glaube hier irrst Du. Oder wo steht das??

Bitterkraut  10.01.2015, 15:43
@Maximilian112

da hast du vielleicht recht, vielleicht hab ich das mit Praktikum verwechselt.

Das läßt sich so nicht beantworten, denn es gibt tatsächlich Ausnahmen zum Mindestlohn-Zahlung, diese findest Du im Gesetz, wenn Du nach Mindestlohngesetz googlest

Familiengerd  11.01.2015, 13:55

Das trifft sicher nicht für die Situation des Fragestellers zu und ganz sicher nicht, wenn der Mindestlohn ausgeschlossen werden soll mit der Begründung "Probezeit" - das hat mit den wenigen Ausnahmen des Mindestlohngesetzes MiLoG nichts zu tun!!

Nein, normalerweise nicht. Branchen-abhängig gibt es aber leider Ausnahmeregelungen. Müsste man mal Googlen.

Familiengerd  10.01.2015, 17:32

Das ist falsch!

Es gibt im Mindestlohngesetz keine Ausnahmen vom gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn für bestimmte Branchen; es gibt lediglich Übergangsvorschriften für bestimmte Tarifverträge und für Zeitungszusteller!

Rockuser  10.01.2015, 17:33
@Familiengerd

Und was ist zb mit Erntehelfern???

Familiengerd  10.01.2015, 17:48
@Rockuser

Was soll mit denen sein??

Schau ins Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" und § 24 '"Übergangsregelung"* (hier auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html ), ob Du da irgend etwas zu Erntehelfern findest.

Nein?

Klar, denn sie haben Anspruch auf den Mindestlohn - auch wenn bei den Beratungen zum Gesetz überlegt worden ist, sie davon auszunehmen.

Familiengerd  21.02.2015, 13:08
@Familiengerd

Ergänzung:

Klar, denn sie haben Anspruch auf den Mindestlohn

Wenn ein anzuwendender Tarifvertrag nichts Anderes vereinbart hat - dann gibt es Übergangsfristen.