Minijob- Wieviel Überstunden zulässig?

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Hallo, die minijob-zentrale.de macht dich hier schlauer unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijob -> Entgeltgrenze

wie z.B.: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Die Anzahl der maximal zu leistenden Stunden sind indirekt gesetzlich geregelt. Da man dank des Mindestlohns mindestens 8,84€ verdient und im Monat nicht mehr als 450€ verdienen darf kommt man auf eine Stundenanzahl von 51 Stunden im Monat. Das heißt, dass du laut Gesetz nicht länger arbeiten darfst.

Mit Überstunden ist wahrscheinlich folgendes gemeint: An einem Tag, an dem du beispielsweise mit 7 Stunden eingeteilt bist ist mal mehr zu tun und du bleibst 8 Stunden. Dadurch verringert sich aber auch deine restlichen zu leisteten Stunden für den Monat. Wenn du beispielsweise 7 mal jeweils eine Stunde länger bleibst fällt bereits ein ganzer Tag weg.

An deiner Stelle würde ich genau dokumentieren, wann du jeweils zur Arbeit erscheinst, wie lange du Pause machst und wann dein Arbeitstag zuende ist. Dein Arbeitgeber ist laut Gesetz ebenfalls dazu verpflichtet deine Stunden zu erfassen. Man weis aber im Endeffekt nie genau, was er wirklich aufschreibt. Deshalb würde ich es nur zur Sicherheit nebenher auch dokumentieren.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

VG

Die Anzahl die monatlich zulässigen Arbeitsstunden, die bei einem nicht sozialversicherungspflichtigen Minijob zulässig sind, ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn; beim Mindestlohn von 8,84 € sind das 50,9 Monatsstunden oder 11,7 Wochenstunden (Umrechnungsfaktor: 4,348).

Durch Überstunden darf es nur dann zu einer Überschreitung der Monatsentgeltgrenze kommen, wenn diese Überstunden unplanmäßig/unvorhersehbar (also z.B. wegen nicht vorhersehbarer Vertretung für einen erkrankten Kollegen) geleistet werden müssen. Das darf innerhalb eines 12-Monate-Zeitraums höchstens dreimal vorkommen, wobei die Überschreitungen der Monats- und auch der Jahreseinkommensgrenze dann nicht schädlich ist.

Wenn es wegen häufig zu leistender Überstunden in diesem Zusammenhang zu Problemen kommt, bleibt nur, diese Stunden nicht ausbezahlen zu lassen, sondern durch Freizeit auszugleichen.

Einen Anspruch auf Ausgleich inn Geld oder Freizeit hast du aber definitiv nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" Abs. 1:

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Deine Annahme "Ich meine, man kann ja nicht verlangen, dass ich als Minijobber (450€-Job) 40h die Woche arbeite, das kann doch nicht sein oder?" ist völlig korrekt!

Gibt es da gesetzliche Regelungen dazu, wie lange man höchstens arbeiten darf?

Nein, abgesehen von den allgemeinen Arbeitszeitbegrenzungen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" nicht:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Eine spezielle gesetzliche Arbeitszeitregelung für Teilzeitarbeitnehmer gibt es jedoch nicht.

Allerdings ist die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden grundsätzlich nicht vereinbar mit dem Wesen von Teilzeitarbeit (wozu ja auch der Minijob zählt) - von tatsächlichen Notfällen abgesehen; beim Minijob kommen dann ja auch noch die Grenzen aufgrund der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten dazu.

Aber auch wenn Du Dich vertraglich bereit erklärt hast (wohl bereit erklären musstest), auch Überstunden zu leisten, ist der Arbeitgeber zu solchen Anordnungen nur berechtigt, wenn es dringende betriebliche Gründe dafür gibt.

Dazu kommt noch, dass Überstunden in analoger Anwendung einer Bestimmung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2 mit einem Vorlauf von mindestens 4 Tagen, von unvorhersehbaren dringenden (!!) Anlässen abgesehen, mitgeteilt werden müssen, da ansonsten der Arbeitnehmer nicht zur entsprechenden Arbeitsleistung verpflichtet ist - wer muss schließlich auch Verfügung und Planbarkeit über seine eigene Freizeit haben:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

So weit die rechtliche Lage ...

Ob Du aber in der Lage oder auch nur willens bist, Dich gegenüber Deinem Arbeitgeber wegen Deines "guten Rechtes" auch durchzusetzen, kann ich nicht beurteilen; und leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge!

Es wirft allerdings ein bezeichnendes Licht auf den Arbeitgeber, wenn er ungeachtet der Besonderheiten von Teilzeitarbeit im Allgemeinen und eines Minijobs im Besonderen ohne Rücksichtnahme Überstunden fordert - wozu er SO absolut nicht berechtigt ist!

450 Euro geteilt durch Mindestlohn ergeben die maximalen Monatsstunden.

Bei höherem Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden.

sgrafixx 
Fragesteller
 20.03.2018, 12:04

Ja, aber in meinem Vertrag steh ja drin, dass ich (falls es dazu kommen sollte), auch Mehrarbeit leisten muss.

ErsterSchnee  20.03.2018, 12:06
@sgrafixx

Solange geregelt ist, dass diese dann abgefeuert werden können, ist das ja auch in Ordnung. Nur auszahlen ist dann (meistens) nicht drin.

sgrafixx 
Fragesteller
 20.03.2018, 12:09
@ErsterSchnee

Ist das iwo gesetzlich festgelegt? Ich meine, es kann ja eigentlich nicht sein, dass bspw. ich sehr viele Überstunden mache, die nicht ausgezahlt werden und bspw. im schlechtesten Fall auch nicht abgestottert werden dürfen?!

siola55  20.03.2018, 20:11
@sgrafixx

Dann muß dich dein AG als Teilzeitkraft anmelden -> z.B. als Midijob zwischen 450,01€ bis 850 € mtl. Bruttolohn in der Gleitzone!

Du solltest darauf bestehen, dass in deinem Arbeitsvertrag festgelegt wird, wie die Überstunden vergütet werden.

Außerdem solltest du auch ganz gezielt nachfragen, wie die Stundenerfassung abläuft.

Weihnachtsgänse laufen genug herum, es ist allerdings deine Entscheidung, ob du dich zu einer machen lässt oder nicht.

Leider ist es heutztage probates Mittel die Arbeitgeberabgaben zu umgehen, indem man viele Minijobber einstellt und diese dann "zur Weihnachtsgans" macht, indem man sie schamlos ausbeutet.

Die Regierung machts vor und schafft die Rahmenbedingungen dazu. Prost Mahlzeit!