Gilt der Mindestlohn von 8,50€ auch bei einem 165 Euro Job?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Güte, was Ausbeuter!

Der Mindestlohn ist nicht abhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Minijobs sind schließlich keine Beschäftigungen zweiter Klasse, sondern für diese gelten genau die gleichen Regeln, wie für allen anderen Jobs auch! Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und - den Mindestlohn.

Danke für den Stern!

Ich hoffe, du kannst deinen AG überzeugen, daß er dich anständig bezahlt. Wenn nicht, schau dich in eigenem Interesse nach einem anderen Nebenjob um.

Alles Gute für dich :-)

Bei einem so geringen Stundenlohn würde ich nicht mal das Haus verlassen.

Ob Deine Beschäftigung auch unter den Mindestlohn fällt, solltest Du mal bei google herausfinden.

Ja, ich weiß, eigentlich sinds wirklich nur Peanuts.... aber ich sage mir immer, besser als gar kein Job...

Bei google hab ich bis jetzt auch noch nix hilfreiches gefunden ;(

@Ulrike1990

Peanuts??? Du bezeichnest eine Differenz von fast 5 Euro pro Stunde als Peanuts? Dann gehst du wohl aus Spaß an der Freude arbeiten?

@michi57319

lach ja, eigentlich ist man schön dumm, das zu machen.... aber da ich nur 3 Minuten zu Fuß brauche, hatte ichs damals als Übergangslösung angenommen... mittlerweile ist daraus aber mehr als ne Übergangslösung geworden, weil sich einfach nichts anderes ergeben hat ;-/

Du arbeitest 10 Std pro Woche, das macht mal 4,2 Wochen pro Monat ganze 42 Std für 165€ pro Monat. Da hast du einen Stundenlohn von 3,92€. Wie alt bist du? Wie lange machst du das schon? Es gibt nämlich Ausnahmen vom Mindestlohn. http://www.rhein-zeitung.de/nachrichten/berliner-buero-newsundkommentare_artikel,-Fragen-und-Antworten-Mini-Jobber-koennen-Mindestlohn-einklagen-_arid,1189991.html#.VKr5TIGIXqA

Also ich mach das jetzt seit Februar 2010. Bin 24 Jahre.

@Ulrike1990

Dir stünde mW ebenfalls 8,50€/ Std zu. Btw: rechnet es sich denn, jeden Tag bis zur Arbeitsstelle zu kommen? Und das für so einen lächerlichen Ausbeuterlohn? Am besten noch jeden Tag nen Busticket kaufen oder pwr Monatskarte... Du musst mit deinem AG sprechen, weil deine Tätigkeit weder ein Praktika von 3 Monaten ist noch du u 18/ Schüler bist. ->Wenn du mehrere Beschäftigungsverhältnisse hast und einen 450€- Job gesplittet hast, musst du darauf achten, dass du unter 53Std/Monat bleibst, denn sonst werden deine Jobs regulär steuerpflichtig. LG

@Elfi96

Danke für deine Antwort :)

Naja, für die Ewigkeit kann man so einen Job wirklich nicht machen. War anfangs auch nur zur Übergangslösung gedacht und ich hab auch nur 3 Minuten zu Fuß, sonst würd ichs glaube wirklich nicht machen.

Aber gut zu wissen, ich werd morgen gleich mal nachhaken.

LG