Bekomme unter Mindestlohn und soll ohne Arbeitsvertrag arbeiten?
Hatte gestern meinen Probetag bei einem bekannten Pizza Lieferdienst als 450-Euro-Kraft. Jetzt habe ich ihn eben gefragt, wie viel ich denn nun bekomme, und er sagt mir tatsächlich 7 Euro/Stunde. Auch werde ich keinen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Erscheint mir alles ziemlich unseriös und ich weiß nicht was ich tun soll...
11 Antworten
Erscheint mir alles ziemlich unseriös und ich weiß nicht was ich tun soll...
...wenn mir etwas unseriös erscheint, lasse ich die Finger davon.
. Ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose. Wer nach wenigstens 12-monatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Es soll für Arbeitgeber der Anreiz erhöht werden, Langzeitarbeitslose einzustellen
Hast du überhaupt schon gearbeitet die letzten 12 Monate um diesen Anspruch zu haben?
Na dann...entweder erzählst ihm von dem deutschen Gesetz oder er soll sich nen andern dummen suchen^^
Niemals ohne Arbeitsvertrag arbeiten, und wenn der das von dir verlangen sollte, kannst du zusätzlich überlegen, ob du da nicht mal den Zoll wegen "Schwarzarbeit" hinschicken willst. Ohne Arbeitsvertrag hast du 0 Handhabe gegen ihn, wenn er mal beschließen sollte, du bekommst gar keinen Lohn, du hast auch keinerlei Versicherungsschutz, wenn dir währenddessen etwas passiert.
Das hört sich so an als ob die tausende mündlich geschlossenen Arbeitsverträge nur Probleme verursachen würden. Das ist mitnichten so.
Stimmt, aber man sollte definitiv entweder eine schriftliche Vereinbarung haben, oder Zeugen für das Gespräch, in dem die Vereinbarungen festgelegt wurden, sonst hat man als Arbeitnehmer im Zweifel ein Problem, vorallem, weil man in so einer Situation in der Regel auch nicht die Geldmittel hat, vor ein Arbeitsgericht zu ziehen, wo dann geklärt werden was gesagt wurde und was getan wurde, ect, wenn sich nicht dran gehalten wird, bei einem schriftlichen Vertrag, ist es aber etwas einfacher, weil es sich viel einfacher beweisen lässt.
Möglicherweise ist es genau umgekehrt. Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertag gibt, gilt der mündliche Vertrag auf jeden Fall unbefristet und mit Mindestlohn. Dann muss der Arbeitgeber erstmal nachweisen, dass es anders ist. Und das kann er nicht, wenn er nichts schriftlich hat.
Das ist NICHT richtig. Selbst "Schwarzarbeiter" genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für die ordnungsgemäße Anmeldung ist der Arbeitgeber haftbar.
Käme es zu einem Arbeitsunfall, würde der Arbeitgeber in Regress genommen. Auch wenn dieser dann pleite wäre, steht der AN nicht schutzlos da.
Schwarzarbeiter haben ihren normalen Krankenkassenschutz ja, aber keinen der irgendwie auf Arbeitsunfälle achtet... Man hat auch keinerlei Möglichkeiten, zum Beispiel Krankengeld zu bekommen, man hat keinerlei Möglichkeiten, bei einer Krankheit oder einem unfallsbedingtem Ausfall bezahlt zu werden, Schwarzarbeiten will man einfach echt nicht und mündliche Arbeitsverträge ohne Zeugen werden halt gerade von solchen Buden gerne mal ignoriert.
450€ Jobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigung. Du darfst nicht mehr als 50,9h pro Monat arbeiten um auf den Mindestlohn zu kommen. Die genannten 7€ würde ich fast anzeigen.
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Ich würde das Angebot nur annehmen wenn ich nicht mehr als 50,9 Stunden arbeiten muss.
Meine Freundin meint, dann müssen aber die Bedingungen schriftlich festgehalten werden, aber das will er ja auch nicht...
Nochmal: in Deutschland gelten auch mündliche Arbeitsverträge. Es gibt keine Pflicht der Schriftform. Der Rest ist deine Entscheidung ob du das machen möchtest.
Rede keinen Müll
Dann lass die Finger davon!
Wenn dieser "saubere" Arbeitgeber so vorgehen will, sind der Ärger und Deine Übervorteilung schon vorprogrammiert!
Das betrifft nicht den Arbeitsvertrag an sich - da hat weblurch vollkommen Recht! -, sondern die Niederschrift der wesentlichen Arbeits-/Vertragsbedingungen; und ein Verstoß dagegen wird nicht sanktioniert!
Welchen "Müll" soll weblurch Deiner Meinung nach denn reden?
Seine Antwort und der Kommentar sind völlig zutreffend!
Hast du auch gelesen, was du verlinkt hast?
"In Wirklichkeit haben diese Arbeitnehmer einen mündlichen bzw. formlosen Arbeitsvertrag, der grundsätzlich voll wirksam ist. Es gibt keine Vorschrift, die den Arbeitsvertrag an eine bestimmte Form knüpft."
Wenn du mit dem Geld leben kannst würde ich das eventuell erst mal machen aber nur wenn du der Lieferant bzw. Fahrer bist wenn du ein Fahrzeug gestellt bekommst und nicht dein eigenes dafür benutzen musst. Da gibt es in der Regel auch Trinkgeld von den Kunden die auf deinen Stundenlohn obendrauf kommen.
Würde in der Küche arbeiten... auch ohne Gesundheitsbelehrung, denn die will er nicht bezahlen.
Dann hat er das Risiko, dass das Ordnungsamt ihm die Bude schließt. Das geht ganz schnell.
Dann würde ich das auf keinen Fall machen.
Ja habe in den letzten 12 Monaten gearbeitet