Umgangsrecht bei einem behinderten Kind

2 Antworten

du nennst wirklich keinen grund warum der vater das sorgerecht entzogen werden sollte. entscheidungen des tgl. lebens trägst du allein. entscheidungen von wichtiger bedeutung kannst du notfalls erklagen. du nennst keinen missbrauch oder misshandlungen, also wird auch diesmal das sorgerecht bei euch beiden bleiben. hm und umgangsrecht hat er immer, egal wie lang er sich nicht kümmert. ob es nun betreuten oder unbetreuten umgang gibt bis dato, hast du nicht weiter erörtert. da das jugendamt dem vater zur seite steht,siehst du die sache wahrscheinlich einfach zu oberdramatisch.

Der Vater hat ja immer noch sein Besuchsrecht und Anspruch darauf seinen Sohn sehen zu dürfen. Wenn du das alleinige Sorgerecht beantragt hast hoffe ich für dich, dass auch ein Anwalt mit im Spiel ist. Ich kenne das Spiel . Der Vater von meinem Großen zeigt auch kein Interesse , allerdings konnte ich das alleinige Sorgerecht bei Gericht durchsetzen mit der Begründung das ein Kind mit Tourette-Syndrom oftmals auch mediz. behandelt werden muss und ich nicht jedesmal die Unterschrift vom Vater holen muss. Und das mir die Ärzte bestätigt haben, dass sie den Vater nie gesehen haben und der Umgang (Stress) nicht gut für das Kind sei. Viel Glück