Was passiert wenn Kindsvater nicht auf Schreiben vom Jugendamt reagiert?

6 Antworten

Hallo IchBins1980,

das Jugendamt hat nicht ganz Recht mit dieser Aussage. Es ist soweit richtig das du ihn trotz gesetzlich verbriefter Umgangspflicht nicht zum Umgang zwingen kannst da dies nicht dem Kindeswohl entspricht. Das du ihm aber jederzeit den Umgang ermöglichen musst ist absoluter Quatsch, sowas kann von dir nicht verlangt werden. Vielmehr ist es so das einem geregelten Umgang eine Umgangsregelung voraus geht. Eine Umgangsregelung kann auf 3 Arten geschlossen werden. Privat zwischen dir und dem Kindsvater, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, oder per Familiengericht. Die beiden ersten Varianten haben keinerlei rechtliche Relevanz und sind somit nicht bindend. Einzig der gerichtliche Umgangsbeschluß ist für beide Parteien bindend. Dir kann bei Nichteinhaltung Strafe angedroht werden ihm leider nicht, denn wie schon gesagt kann man ihn nicht zum Umgang zwingen. Wenn er jedoch einen gerichtlichen Umgangsbeschluß nicht einhält, kann das auf Dauer zum Verlußt der Umgangsrechtes führen, was aber wieder eine Klage deinerseits voraussetz. Du siehst also es lohnt nicht wirklich sich das alles an zu tun. Außer Spesen nix gewesen kann man hier sagen. Ich rate dir einfach gar nichts zu tun. Sobald er sich bei dir meldet wegen Umgang, sag ihm deutlich das du bereit bist eine Umgangsregelung mit ihm zu erarbeiten an die er sich zu halten hat ansonsten brichst du den Umgang im Interesse des Kindes ab. Du musst dein Kind auch nicht weiter anlügen und Ausreden für ihn erfinden, das ist gar nicht gut für die kleine Kinderseele. Ein Kind kann mit der Wahrheit besser umgehen als du jetzt vielleicht denkst. Nimm ihn nicht mehr in Schutz, das hat er nicht verdient. Dein Kind macht sich ihr eigenes Bild vom Vater, das kann sie aber nur wenn du ihr die Wahrheit sagst.

Das JA schreisbt ihn max 2 x an, wenn er nicht reagiert folgt eine Klage. Das mit der Beistandschaft war also eine sehr gute Idee, du hast keine Kosten und keinen Ärger, das macht alles das JA. Es kann sogar sein das er wegen des Unterhalts höher eingestuft wird da er sich nicht meldet, denn dann wird von einer Verschleierung ausgegangen.

Die Chancen auf das alleinige Sorgerecht stehen gut bei diesem verhalten von ihm. Du musst es nur beantragen, die Gründe dafür sind Interesselosigkeit seinerseits, er ist nicht erreichbar, reagiert nicht usw. Ich rate dir einen Fachanwalt für Familienrecht hinzu zu ziehen. Lass dir einen Beratungstermin geben, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast wird die Beratung übernommen auch wenn Familienrecht sonst nicht versicherbar ist. Wenn du keine hast kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und die Beratung wird auch übernommen.

Hallo, ich danke dir recht herzlich für deine Information. Wenn die kleine ihren Papa anrufen will, lass ich sie auch. Er hat sich bisher nicht gemeldet das er sie sehen will. Danke für deine Tips, ich werde meiner kleinen in Zukunft die Warheit sagen, du hast recht sie hat es nicht verdient angelogen zu werden. Ich werde jetzt erstmal abwarten was das JA in erfahrung bringen kann und dann werden wir sehen. Bringt es was jetzt schon einen Anwalt einzuschalten oder sollte ich noch warten?

LG

@IchBins1980

Ich rate dir gleich einen Anwalt einzuschalten, um so schneller hast du alles geregelt. Bei mir hat es damals 1 Jahr gedauert bis das Pfändungsurteil wegen Kindesunterhalt endlich rechtskräftig war, da der Vater auch auf keinen Brief und Nichts reagiert hat. Das mit dem Unterhalt läuft ja wegen der Beistandschaft übers Jugendamt, da musst du dir keine Sorgen machen...das wird, solange bekommst du den Vorschuß und wenn die Pfändung dann da ist muss er die Differenz zum Unterhaltsvorschuß (ist in der Regel etwas weniger als der tatsächliche Unterhalt) nachzahlen. wenn er es nicht auf einmal kann dann in Raten. Das macht auch das Jugendamt. Der Anwalt ist jetzt schon wichtig wegen des alleinigen Sorgerechts und dem Umgang. Geh ruhig forsch vor, Anwälte schreiben gerne Briefe und kassieren dafür auch bis zu 120.- € pro Stück. Sag deinem gewählten Anwalt das er max. einen Brief schreiben soll, dann gleich Klage einreichen, sonst zeiht es sich sehr sehr lange hin und für die Kleine ist es wichtig das die Verhältnisse geklärt sind.

Nein, Du kannst ihn nicht zwingen. Du solltest aber auch spontanen Umgang zulassen, sofern möglich. Seltener Umgang ist immer noch besser als kein Umgang.

Du mußt Dir fürs Kind nichts einfallen lassen. Es wird sie viel mehr kränken, wenn sie dann auch noch erfährt, dass ihre Mutter sie angelogen hat.

Sage die Wahrheit: Du weiß nicht, warum ihr Vater sie nur so selten sehen will. Nicht mehr und nicht weniger.

Du kannst doch die Sachbearbeiterin einfach anrufen und nach dem Stand der Bearbeitung fragen. Wenn Du eine Beistandschaft beantragt hast, dann mußt Du überhaupt nicht vorgehen. Das erledigt die Beistandschaft.

Wenn er nicht reagiert, dauert es zwangsweise länger. Aber auch das JA geht dann vor Gericht und dann muß er sein Gehalt offenlegen.

Hallo,

ich lasse es ja zu wenn es dazu kommt, denn ich möchte ja das er sich kümmert doch finde ich es nicht fair von ihm wenn er sie nur sehen will wann er lust hat. Ich bin der meinung das sie das nicht verdient hat, das er sie mal sieht und dann monate wieder nicht. Ich danke dir für deine Antwort. ;)

LG

@IchBins1980

"Sage die Wahrheit: Du weiß nicht, warum ihr Vater sie nur so selten sehen will. Nicht mehr und nicht weniger."

Perfekt! Die Beziehung Vater -Kind wird von der Mutter nicht gewertet und umgekehrt.

Meine Tochter ist 14, die Eltern sind zerstritten. In dem Alter fangen die Kinder selber an, ihre Eltern unter die Lupe zu nehmen. Wenn sie mich nach meiner Meinung über ihre Mutter fragt, sag ich ihr: Deine Mutter liebt dich, ich lieb dich und alles andere ist unwichtig und veränderlich.

Bisschen weniger "tun" und "schützen" und mehr "der Natur ihren Lauf lassen" ist hier eventuell angesagt.

@IchBins1980

Ja, es ist gemein, dass er sich nicht so richtig kümmert.

Aber es ist leider nicht zu ändern.

Wenn Du so sachlich neutral wie irgend geht bleibst, wird Deine Tochter die wenigsten Schrammen davon tragen.

Die Großeltern kümmern sich, das ist doch ganz toll. Da kann sie sich mit ihnen identifizieren.

Es wäre aber gut fürs Kind, wenn Du die Großeltern darauf aufmerksam machst, möglichst neutral über ihren Sohn vor Deiner Tochter zu sprechen.

Sie ist "er" zu 50 %. Kinder identifizieren sich über ihre Eltern. Jeder Schlag gegen den Vater, und sei er noch so war und richtig, trifft auch Dein Kind.

da kenn ich mich gut aus

1, nein man kann einen vater nicht zwingen sein kind zu besuchen 2, wenn er das kind nicht anerkannt hat, dann kann auch keine geldvorderung gestellt werden 3, sollte er das kind als das seine anerkannt haben und nicht bezahlen, dann übernimmt das das jugendamt in der zwischenzeit und holt es sich beim kindsvater wenn es sein muss ber gericht wieder zurück. 4, auch eine mutter kann nicht gezwungen werden ihr kind zu besuchen 5, das allerwichtigste!!! sei immer ehrlich zu deinem kind, es kommt später oder früher immer raus und selbst wenn es erst 32 jahre alt ist, so wie es bei mir wahr und dann ist die enteuschung nur um so grösser und ich hätte mir die ganze arbeit mit der vatersucherrei ersparen können, welche mich viel zeit und ein wenig geld sinnlos gekostet hat, was ich meinerseits den verschweigern der warheit auch nicht vergessen kann!

Danke für deine Antwort. Er hat die Vaterschaft anerkannt. Das Jugendamt setzt sich mit ihm in verbindung. Sollte er nicht reagieren, wie erfahre ich das und wie gehe ich weiter vor?

LG

@IchBins1980

Das Jugendamt schreibt Dich an.

Wenn das Amt nicht tätig wird hilft da nur ein Anwalt!

Danke für deine Antwort. Doch wie erfahre ich das ob das Jugendamt sich dahinter klemmt? Und wie gehe ich weiter vor wenn das Jugendamt nichts erreicht bei dem Kindvater? Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn er nicht reagiert? Kann es zur Geldstrafe für ihn kommen? Oder vielleicht auch Haft?

LG

das jugendamt schreibt ihn an wegen unterhalt. und wenn er nicht reagiert dann wirst du unterhalt erklagen müssen oder auskunft erklagen müssen. zum umgang kann das jugendamt zu gemeinsamen elterngesprächen einladen. aber wenn er darauf nicht reagiert, kann ihn zum umgang keiner verpflichten. er kann diesen jedoch jederzeit fordern.