Mieterhöhung trotz Staffel Miete rechtens?

6 Antworten

Ich würde damit zum DMB Mieterschutzverein gehen.

Um einen kompetenten Rat zu geben, muss man sich die Verträge, den Schriftverkehr u die Gegebenheiten vor Ort ansehen.

Das ist nicht in Ordnung. Die Staffelmiete schließt per Gesetz aus, dass du eine Mieterhöhung bekommen kannst, egal ob wegen Modernisierung oder zur Anpassung auf die ortsübliche Höhe.

Und du musst auch eine Minderung der Miete bekommen wegen der Teilkündigung des Dachbodens. Wieviel angemessen ist, kann ich mit den gegebenen Informationen nicht beurteilen, aber auf jeden Fall muss es eine Reduzierung geben.

Einen Anwalt brauchst du im Moment noch nicht. Denn es genügt erst mal, wenn du einen Brief schreibst und der Erhöhung wiedersprichst mit Verweis auf den Erhöhungsauschluss durch den Staffelmietvertrag. Aber wenn du später doch nicht weiter kommst, dann mach dir über die Kosten keine Sorgen. Der Anwalt kann für dich Prozesskostenhilfe beantragen, und dann kostet dich das nichts.

Während der vereinbarten Laufzeit eines Staffelmietvertrages ist jegliche Mieterhöhung unzulässig, das gilt auch für Modernisierungsmieterhöhungen.

Die Wegnahme des Dachbodens, insofern er dir zur alleigen Nutzung mitvermietet wurde, brauchst du nicht zu dulden.. Die Höhe der Staffelung darf während der Laufzeit des Staffelung nicht erhöht werden.

Beeprincess97 
Fragesteller
 10.09.2018, 15:53

Danke, das ist wirklich sehr hilfreich. Dann hat sich meine Annahme ja bestätigt. Wenn sich die Hausverwaltung aber quer stellt, kann ich dann die Differenz der Miete einfach einbehalten? Oder sollte ich mich dann doch an einen Anwalt wenden? Meine Hausverwaltung ist nämlich alles andere als kulant, da kam es schon einmal zu einem Konflikt.

albatros  11.09.2018, 00:09
@Beeprincess97

 Welche Differenz? Du zahlst die alte Miete einfach weiter. Solltest du Lastschrift erteilt haben, diese widerrufen.

Das evtl. Mieterhöhungsverlangen wäre unwirksam, da rechtswidrig.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557a.html

Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

Trotzdem kann Dir nicht einfach für die Zukunft die Nutzung des Dachbodens ohne Kostenausgleich verwehrt werden.

https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Dachboden.html

https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/348-teilkuendigung-wohnung-573b-bgb.html Herabsetzung der Miete

Selbstverständlich hat der Mieter oder die Mieterin das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Miete nach einer Teilkündigung zu verlangen, ihm oder ihr steht ja nicht mehr das gesamte Mietobjekt zur Verfügung (§ 573b Abs. 4 BGB).

Die Aufforderung „verlangen“ in Absatz 4 sollten sie wörtlich nehmen. Sie als Mieter oder Mieterin müssen tätig werden, der Vermieter muss nicht auf sie zukommen und ihnen kein Angebot unterbreiten. Das Recht zur Zahlung der herabgesetzten Miete entsteht auch erst mit der Rückgabe des gekündigten Nebenraums oder Grundstücks und dem Zugang des Herabsetzungsverlangens beim Vermieter.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573b.html

Ab zum Mieterschutzbund und das ganze prüfen lassen.

Beeprincess97 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:49

Kann ich da einfach hingehen, auch wenn ich kein Mitglied bin?

AudiA489  10.09.2018, 11:50
@Beeprincess97

Du musst Mitglied werden aber das kostet dich im Jahr höchstens 80 euro.

berlina76  10.09.2018, 11:51
@Beeprincess97

Ja kannst du. Entweder mußt du dann einen kleinen Obolus zahlen oder die Bitten dich in den Verein einzutreten. Das kostet nicht die Welt und ist auf jeden Fall günstiger wie ein Anwalt.

albatros  10.09.2018, 13:30
@Beeprincess97

Du wirst nur als Mitglied und nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages beraten. Alles Andere wäre unzulässig (strafbar).

Beeprincess97 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:54

Danke, dann weiß ich Bescheid. Das werde ich auf jeden Fall machen! Möchte mich von niemanden veräppel lassen.