Miete um 35 Euro auf einmal erhöhen?

8 Antworten

Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieter sollte sich auf den Mietspiegel der Kommune stützen. Eine Balkonsanierung kann nicht entscheidend für die Mieterhöhung sein. Wenn es einen qualifizierten Mietspiegel gibt, dann wäre der als Grundlage des MEV vorzuziehen.

Entscheidend ist ob das "Balkon neu machen lassen" tatsächlich eine Modernisierung im Sinne des Gesetzgebers war oder ob es sich eigentlich um eine Instandhaltung (bzw. -setzung) handelt. Hier dazu Infos:

http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-balkon/

Nur wenn tatsächlich eine Modernisierung des Balkons vorgenommen wurde, kann eine Mieterhöhung gem. § 559 BGB vorgenommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Die Modernisierungskosten sind dann durch Vorlage der Rechnungen dem Mieter nachzuweisen. Falls noch Instandhaltungsarbeiten vorgenommen wurden, die ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen werden, so sind diese rauszurechnen.

Eine Mieterhöhung gem. § 558 BGB ist innerhalb von 3 Jahren in Höhe von max. 20% (in Gegenden mit der Mietbremse 15%) und zwar entweder bezogen auf den örtlichen Mietspiegel oder der konkreten Nennung von 3 Vergleichsmieten möglich. (siehe § 558 ff)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html (einfach auf weiter klicken)

Deiner Freundin fehlt es als Vermieterin an ein paar grundsätzlichen Basics.

Die Miete kann man aus mehreren Gründen erhöhen.

Steigt der Wohnwert durch die Sanierung des Balkons? Wann wurde das letzte mal die Miete erhöht? Was sagt der Mietspiegel?

Wenn die Freundin die Art der Modernisierung vor drei Monaten oder noch früher angekündigt hat und dabei auch unterschieden hat zwischen dem, was reine Instandhaltung und dem, was tatsächlich Modernisierung ist und der Modernisierungsanteil bei der betreffenden Wohnung mehr als 3820 € ausgemacht hat, kann sie in drei Monaten die Miete tatsächlich um 35 € erhöhen. Das muss sie mit entsprechenden Rechnungen auch nachweisen können.

Ich glaube aber, dass mindetens eines der genannten Kriterien nicht erfüllt ist.

Somit bleibt nur die Möglichkeit einer normalen Mieterhöhung, als Anpassung an die Marktlage. Die Modernisierung der Balkone hat dann allenfalls dazu beigetragen, dass sie wieder betretbar sind, gut aussehen und auch sonst wieder gut nutzbar sind. Damit wird, wenn man einen Mietspiegel heran zieht, ggf. das Ausstattungsniveau etwas erhöht.

35 % Mieterhöhung sind 13,2 %. Somit wäre dieser Betrag noch nicht übermäßig, wenn er ansonsten zur Marktsituation passt (Mietspiegel, Vergleichsmieten), was wohl auch der Fall ist. Jetzt angekündigt und ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen gestellt, könnte die neue Miete ab 1. Juli greifen, sofern das die Mieter nicht ablehnen und deshalb erst geklagt werden muss.

Und wenn ja, wie kann man so ein schriftliches Schreiben formulieren? Reicht es, wenn man schreibt, dass man die Miete aufgrund 'Modernisierungsarbeiten' erhöhen möchte und die Mieterhöhung 35 Euro beträgt, wenn man bis zum Fälligkeitsdatum keinen Widerspruch einlegt?

Eine Erhöhung der Miete wegen Modernisierung ist möglich aber es müssen einige Dinge beachtet werden:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieterhoehung-fristen/

Deine Freundin sollte sich dringend bei Haus & Grund anmelden. Dort bekommt sie viele nützliche Tipps.

MfG