Nach Trennung Mietvertrag ändern oder neu aufsetzen?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt 3 Varianten, die zum Ziel führen, alle anderen sind rechtlich ohne Wirkung.

  1. Beide Hauptmieter kündigen den Vertrag gleichzeitig in einem Kündigungsschreiben ordentlich und damit fristgemäß. Nach Abgabe der Kündigung kann ein Hauptmieter mit dem Vermieter einen neuen Vertrag zur alten Mietsache abschließen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben beide Hauptmieter dem Vermieter gegenüber zur Mietzahlung verpflichtet.Unbeschadet davon kann ein oder beide Hauptmieter aus der Mietsache ausziehen. Die Kündigung hat der Vermieter ohne Mitwirkung hinzunehmen.

  2. Beide Hauptmieter und der Vermieter sind sich einig, dass der bestehende Mietvertrag sofort oder später aufgelöst wird. Alle Beteiligten unter schreiben die Auflösung des MV. Der Vermieter wird die Auflösung nur dann genehmigen, wenn ein Hauptmieter gleichzeitig den Abschluss eines neuen Mietvertrages herbeiführt. Zug um Zug, sonst hätte der Vermieter drei Monatsmieten Verlust..

  3. Beide Hauptmieter und der Vermieter fertigen einen Zusatz zum bestehenden Mietvertrag, der von beiden Parteien! zu genehmigen ist. Darin wird vereinbart, dass der Hauptmieter 1 aus dem Mietvertrag entlassen wird und der Hauptmieter 2 als alleiniger Hauptmieter den Mietvertrag vom 33.13.2013 mit allen Rechten und Pflichten weiter führt. Die hinterlegte Kaution muss privatrechtlich von Hauptmieter 1 an Hauptmieter 2 übertragen werden, wenn Hauptmieter 1 nachweislich aus seinem Vermögen die Kaution an den Vermieter übergeben hatte. Hier kann auch ein Darlehensvertrag oder eine Schenkung zwischen HM1 und HM 2 wirksam werden.

Laß Dir vom Vermieter ein Schriftstück unterschreiben dass er Dich aus dem Mietvertrag entlässt. Dann entstehen Dir gegen über keinerlei Verpflichtungen mehr falls Deine Ex die Miete nicht mehr bezahlt oder den Mietgegenstand verkommen läßt etc. Mündliche Abmachungen kannst Du vergessen.

Auch wenn du selbst Vermieterin bist, ohne die Zustimmung der Ex, kann auch der Vermieter den anderen Partner nicht aus dem Mietverhältnis entlassen!!!

@Kinnear

Du hast vollkommen Recht. Bin mit von ihrem Einverständnis ausgegangen.

wenn der Vermieter damit einverstanden ist, dass Du ihm eine Kündigung schreibst und ihm die Schlüssel übergibst (gegen Quittung) sollte das in Ordnung sein.

Wenn man einen gemeinsamen Mietvetrag abgeschlossen hat kann man ihn auch nur gemeinsam kündigen. Einseitig ist nicht möglich. Der Vermieter muß bestätigen das er einen Mieter aus dem Mietvertrag entlässt. Anders geht es leider nicht. Bin selbst Vermieter.

@Coschae

Der Vermieter muß bestätigen das er einen Mieter aus dem Mietvertrag entlässt

Das allein reicht nicht. Auch der "verbleibende" Mieter muß zustimmen.

In der Praxis wird es oft unterschiedlich gehandhabt.

Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du das Mietverhältnis kündigst. Sprich, du kündigst deinen "Anteil" an der Mietwohnung. Hierbei ist es jedoch erforderlich, dass deine Ex-Freundin dir auch schriftlich bestätigt, dass Sie die Wohnung komplett übernimmt. Dieses Schreiben samt Kündigung an den Vermieter schicken.

Achte nur darauf, das nicht das komplette MV gekündigt wird. :)

Sprich, du kündigst deinen "Anteil" an der Mietwohnung.

Was unwirksam wäre. Schonmal den Begriff Personenmehrheit gehört?

@anitari

Wenn die Wohnung von einer Partei (A) gekündigt wird, die zweite Partei (B) dieser Kündigung zustimmt und alle daraus resultierenden Pflichten übernimmt und der Vermieter diese Kündigung von A auch akzeptiert, ist es definitiv wirksam. Wird bei ziemlich allen großen Hausverwaltungen so gehandhabt.

@heinrichs83

Wird bei ziemlich allen großen Hausverwaltungen so gehandhabt.

Das ist vielleicht gängige Praxis, aber rechtlich gesehen falsch.

schreibe dein vm an, das du ausgezogen bist ,seit.......... und er dich aus den laufenden mv streichen soll, seine antwort abwarten, was er von dir als dokument verlangt

Na dann Gute Nacht, wenn dem rudelmoinmoin gefolgt würde.

@Gerhart

der vm hält sich nicht an § wozu solltest der mieter es dann, >Na dann Gute Nach<