Gibt es eine Gesetzliche Uhrzeit an dem die Wohnung am Montag übergeben werden sein muss wenn der letzte Miettag ein Sonntag ist?

7 Antworten

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Der Vermieter kann die Herausgabe der Mietsache unmittelbar nach Ablauf des Mietverhältnisses verlangen. Wenn also am 28.2. Ende ist, kann der Vermieter die unmittelbare Herausgabe am 1. März verlangen. Nicht um 0.00 Uhr, aber zu einer vernünftigen Zeit, nämlich 8.00 Uhr.

Als Mieter kannst Du zwar mit dem Vermieter reden, aber wenn er zum Beispiel aus dem Grund, weil die Mietsache bereits am 1. März wieder an neue Mieter weitergegeben werden soll, auf einer frühen Zeit, also z. B. 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr besteht, kannst Du nicht daher kommen und meinen, 20.00 Uhr ist auch noch der 1. März. Da würdest Du als Mieter dann bereits wenigstens 1 Tag Nutzungsausfallentschädigung schulden + ggf. Schadensersatz, den die neuen Mieter vom Vermieter ggf. verlangen würden.

Da die Wohnungsübergabe oftmals nicht innerhalb weniger Minuten erledigt ist, kann es durchaus sein, dass ein Beginn der Übergabe um 11.00 Uhr auch schon zu spät ist.

Wenn Du als Mieter betroffen bist, stelle Dich darauf ein, dass der Vermieter einen Termin um 8.00 Uhr durchaus verlangen kann und der sollte von Dir dann auch möglichst gehalten werden.

Danke für die Auszeichnung. Hoffentlich hat alles gut funktioniert.

Die gesetzliche Regelung zur Rueckgabe der Mietsache findet sich in BGB § 546 Abs. 1 und ist sehr vage formuliert: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben".

Also kein bestimmter Tag und erst recht keine Uhrzeit. Man muss sich also einigen, i.d.R. auf einen Zeitpunkt am ersten auf das Ende des Mietverhaeltnisses folgenden Werktag.

Wenn es weder am Samstag noch am Sonntag für eine von beiden zumutbar ist, dann muss man sich halt einigen.

Montag ist bei vielen Menschen ja ein Arbeitstag.

Nein, gibt es nicht!

O Uhr also am Vortag Abends .