Wohngeld bei Sperre ALG1

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Wenn du deinen Lebensunterhalt 12 Wochen mit deinem Ersparten decken kannst, kannst du Wohngeld beantragen. Musst es aber nachweisen im Form von Sparbüchern oder Kontoauszüge. Und das Beste ist, dein Ersparte wird nicht mit angerechnet.