Welche Kündigung habe ich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Termin. Wurde arbeitsvertraglich eine laengere "Probezeitkuendigungsfrist" vereinbart, gilt diese. Eine kuerzere Kuendigungsfrist kann hingegen nur tarifvertraglich wirksam vereinbart werden (also nicht einzelvertrglich).

Die AVR sind keine Tarifvertraege!

Während der Probezeit kannst du, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen.

Auch wenn man nach diesem Tarif bezahlt wird??

@Qetan

Muss man keine Frist einhalten?? Kann ich also in die Kündigung schreiben, dass ich zum Ende des Monats kündigen möchte??

@Qetan:>>Während der Probezeit kannst du, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen.<<:

Diese Aussage ist nicht richtig.

Es ist also richtig, dass in meinem Falle 2 Wochen eingehalten werden, wenn keinerlei Vereinbarungen getroffen worden sind. Und ich muss keinen Grund angeben, oder??

das ist nicht richtig - aber inzwischen hast du ja längst gekündigt ;-)

Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine Angaben zur Kündigung während der Probezeit vorhanden sind und auch kein Bezug auf einen anwendbaren Tarifvertrag vermerkt ist,gilt die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs.3 :

Während einer vereinbarten Probezeit,längstens für die Dauer von sechs Monaten,kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Auch wenn die Frage schon uralt ist, muss ich mich doch immer wieder wundern, wie hier falsche Antworten auch noch als beste Antwort ausgezeichnet werden!!!???

Auch in der Probezeit gilt lt. AVR 1 Monat Kündigung zum Monatsende! Ich weiß das sicher! Man kann um einen Auflösungsvertrag bitten, aber wenn der AG nicht zustimmt, muss man sich an die 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende halten!!!

Im AVR § 7 Abs. 4 stehts: Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.