Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt?


20.10.2021, 21:36

Was vielleicht noch wichtig wäre: Ich weiß, dass sie eine Zustimmung vom Chef erhalten hat. Ob das nur mündlich oder schriftlich war, weiß ich allerdings nicht...

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da wegen deiner "Kollegin" ein Anlass bestand, ist es erlaubt.

Arbeitgeber haben unter bestimmten Umständen ein Recht auf bestimmte Maßnahmen.

Eine kontinuierliche Datenerhebung in Form einer "Spy-Software" liegt deiner Schilderung nach nicht.

Eine permanente und allumfassende PC- Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.
https://www.arbeitsrechte.de/pc-ueberwachung-am-arbeitsplatz/

Das die Telefon-App erst dann geöffnet wird, wenn Du ein Passwort eingibst, schließt nicht aus, dass bereits das Starten des PCs , des Betriebssystem, Daten in der Logdatei erzeugt. Du kannst sogar eher davon ausgehen. Solche Daten sind keine kontinuierliche Überwachung.

Das ist mein Hacking sondern Informationen zu Loginzeiten werden ganz normal vom System erfasst und können über verschiedene, dafür vorgesehene Wege verarbeitet werden.

Das ist meines Erachtens auch zulässig wenn es einen konkreten Anlass gibt.

Sowas wie Betriebsrat- wird es wohl nicht geben.

Wenn Kollegin nicht gegen den Willen des Chefs gehandelt hat...hm, wird dein Ansatz schwierig. Der Chef hat das Recht die Leistung zu kontrollieren. Seine Ausstattung, seine Spielregeln.

Die Art der Kontrolle setzt voraus- dass du grundsätzlich nur arbeiten kannst - wenn der Rechner an ist. Ist dies so?

Eine Verletzung des Datenschutz- sehe ich nicht, auf dem Arbeitsrechner hast du keine persönlichen Dinge zu speichern. Man hat dich ja offensichtlich nicht belauscht, beobachtet- sondern im Nachgang deine Loginzeit System mit deiner Arbeitszeit laut Excel verglichen.

Für eine gesunde Arbeitsatmosphäre- sollten dem Schritt aber Gespräche voran gegangen sein - denn unterschwellig wird dir Arbeitszeitbetrug vorgeworfen.

war es dein eigener PC oder Workstation der Firma ?
Wenn er der Firma gehört können sie natürlich nachsehen was Sache ist

Mitarbeiterüberwachung ist verboten und der Zugriff auf ein persönliches Laufwerk stellt m.E. einen Verstoß gegen den Datenschutz dar.

Gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf „[o]hne Wissen der Benutzer […] keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden“.

oder

Absatz 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“, der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. im öffentlichen Dienst des Personalrats, vgl. § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegen.
EinTeilnehmer  20.10.2021, 21:51

Das ist richtig. Wie Dir bekannt ist gibt es unabhängig davon "normale Logfiles" auf Betriebsystemen. Die können natürlich Auskunft darüber geben, wann ein Rechner ein oder aus geschaltet wird. Ich habe die FS so verstanden, dass die Telefon-App darüber auskunft gibt.

Esskah  20.10.2021, 21:58
@EinTeilnehmer

Durchaus richtiger Ansatz. Was allerdings aus der Frage nicht hervorgeht ist:

  • Was verbirgt sich hinter "Spinnereien der Kollegin"?
  • wurde die Excelliste überprüft oder nur die Log-Files der Telefonsoftware?
  • Ist ein persönliches Laufwerk vom Datenschutz betroffen?
  • Darf das Durchsuchen des persönlichen Laufwerks ohne Zustimmung des Benutzers erfolgen?

Es gibt dafür sicherlich einige Unklarheiten.

Aber: es wird von "Vertrauensarbeitszeit" gesprochen, aber dann ohne Wissen bzw. Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitszeit überprüft? Das stört mindestens das Vertrauensverhältnis. Man hätte ohne Probleme die Liste verlangen können. Wie das Datenschutzrechtlich zu bewerten ist, kann ich leider nicht sagen.

EinTeilnehmer  20.10.2021, 22:11