Absprache zwischen Unternehmen bei Personalwechsel?
Hallo zusammen,
wie ist eure Meinung zu folgender Sachlage:
Ein Mitarbeiter möchte von Unternehmen A zu Unternehmen B wechseln.
Die beiden Unternehmen sind in der selben Branche und im selben Gebiet tätig und konkurrieren miteinander.
Beim Bewerbungsgespräch bei Unternehmen B erwähnt der Geschäftsführer B gegenüber dem Mitarbeiter, dass er dem Geschäftsführer von Unternehmen A darüber informiert hat, dass sich der Mitarbeiter bei Unternehmen B beworben hat und ob es für ihn in Ordnung ist, wenn der Mitarbeiter zu Unternehmen B wechselt.
Der Geschäftsführer bezeichnet diese Absprache als "Gentleman-Agreement".
Ich würde jedoch meinen, dass es sich hierbei um einen ziemlichen Datenschutzverstoß handelt.
Wie seht ihr das? Kennt sich jemand gut auf diesem Gebiet aus?
Viele Dank vorab.
4 Antworten
du musst in einem solchen Fall immer damit rechnen, dass sich der alte und neue Geschäftsführer kennen und auf dem Golfplatz mal über den Bewerber plaudern. Das ist ganz normal
Wer möchte, dass seine Bewerbung vertraulich behandelt wird, muss das in der Bewerbung tunlichst angeben. Dann hat er zumindst Chancen darauf, dass das auch berücksichtigt wird.
DSer Datenschutz greift in einer solchen Lage einfach auch zu kurz. Denn in der DSGVO geht es um Daten, die elektronisch erfasst und weitergegeben werden. Das nternehmen, das die Bewerbung erhält, muss dem Bewerber zwar mitteien, für welche Zwecke und an wen es die Daten weitergibt (beispielsweise Betriebrat, Rechenzentrum, IT-Fachabteilung), aber allein durch die Übersendung von Arbeitszeugnissen gibst du als Bewerber dem Unternehmen ja schon freiwillig Daten preis, die es auch nutzen kann, beispielsweile für Nachfragen.
Wenn sich ein Unternehmen in einem Bewerbungsveerfahren nur daran hält, was der Bewerber freiwillig mitteilt, kann es keine ordentliche Beurteilung treffen. Genau aus diesem Grund werden ja auch Gespräche geführt.
Und genau durch dieses "Agreement" wird nicht nur der Erfolg der Bewerbung sichergestellt, sondern auch noch ein reibungsloser und konfliktfreier Übergang gewährleistet.
Was für persönliche Daten wurden denn weitergegeben?
außerdem ist es normal, dass die ehemalige und zukünftige Firma sich informieren
Nimmt die neue Firma dich nicht, weil du bei der Konkurrenz gearbeitet hast?
du gehst davon aus, dass man negatives berichtet, aber der alte Chef kann doch auch positives über dich sagen
Doch in diesem Fall hat alles geklappt, aber es hätten ja auch negative Folgen entstehen können. Wenn z.B. der alte Chef enttäuscht ist, dass man wechseln möchte o.Ä. und dann eben kein gutes Wort einlegt.
Laut DSGVO denke nicht in Ordnung.
Naja es wurden einfach der Name weitergegeben und die Tatsache, dass der Mitarbeiter das Unternehmen wechseln möchte. Klar, dass sich die Firmen informieren wer sich da bewirbt, aber dürfen sie sich dann auch untereinander absprechen?