Überstundenverfall auch bei Arbeitsunfall?
Wie ist es rechtlich geregelt, wenn ich für den Folgetag Freizeitausgleich eingereicht habe, aber am Tag vor dem Freizeitausgleich noch einen Arbeitsunfall habe? Darf mir mein Arbeitgeber dann, trotz dass ich Arbeitsunfallkrank geschrieben bin, mein Freizeitguthaben für den beantragten Tag abziehen??
2 Antworten
Wie @Tina2012 schon richtig geantwortet hat, der AG darf die Stunden abziehen.
Egal ob "normale" Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit wegen eines Betriebsunfalls, der AG bezahlt nach dem Entgeltausfallprinzip.
Entgeltausfallprinzip bedeutet dass ein AN bei Krankheit vom AG so bezahlt werden muss als hätte er gearbeitet. Du hast den freien Tag schon vorher beantragt und genehmigt bekommen. Daher wird Dir dieser Tag zwar bezahlt aber mit den Überstunden verrechnet. Du hast morgen keine geplante Arbeit also keine Entgeltfortzahlung. Geregelt ist das im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Anders wäre es nur bei Urlaub. Hättest Du keinen Überstundenabbau sondern Urlaub beantragt, würde der Tag ohne Urlaubsabzug zu bezahlen. Dies wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Ja darf er ist sogar von den Gerichten so entschieden worden.
http://www.hlw-muenster.de/news_Arbeitsrecht-Zum-falschen-Zeitpunkt-krank_32.html
Es ist völlig unerheblich, wie die Au entsteht. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht hier einfach keinen usgleich vor.
Im Krankheitsfall war mir das klar. Da steht auch nicht drin, ob es bei einem Arbeitsunfall anders geregelt ist. Es ist von krankheitsbedingter AU die Rede. In diesem Fall wäre es ja ein unfallbedingter Arbeitsausfall, oder sehe ich das falsch?