Darf mein Arbeitgeber mir rechtlich ein Kassenminus vom Gehalt abziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das darf er m. E. nicht, denn als Arbeitnehmer schuldest du lediglich eine Dienstleistung keinen Erfolg. Wenn bei der Arbeit dann was schief geht, muss man dir schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Ob ein Anspruch berechtigt ist entscheidet immer noch ein Gericht, und nicht irgendein Arbeitgeber der von Juristerei keine weitere Ahnung hat.

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 21:37

Okay vielen Dank weil es kann ja alles sein . Kann ja sein dass wenn ich auf Toilette bin kurz einer kommt 50€ raus nimmt und abhaut

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 21:37

Weil er hat es mir am Lohn einfach weggezogen , kann ich es zurück verlangen ohne Konsequenz einer Kündigung oder sowas ?

elmundoesloco  11.09.2016, 21:44
@Yannick1998

Nur weil du ein Recht durchsetzt, darf ein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Bereits die Androhung der Kündigung, wenn .... kann man als Nötigung sehen. Du solltest aber in deinen Arbeitsvertrag schauen, denn Vorgesetzte neigen dazu einem das Krumm zu nehmen und setzen einen ganz schnell an unliebsame Stellen.

Kündigen kann ich im Prinzip immer, ob die Kündigung dann rechtens ist entscheidet wieder ein Gericht. Das blöde ist, dass es meist auf einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht hinausläuft, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, dafür halt Lohn, ggf. Abfindung, usw. Aber was hast du davon, wenn die Kohle nicht mehr regelmäßig reinkommt.

Wenn du so einen Chef hast, würde ich mir sowieso schleunigst eine andere Arbeit suchen. In meinem ersten Studium hat mein Chef mir regelmäßig aus windigen Gründen mein Gehalt gekürzt bzw. überhaupt nicht mehr gezahlt. Er war nicht begeistert, als das Arbeitsgericht ihm noch ein saftiges Bußgeld aufgedrückt hat. ;)

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 22:42

Okay vielen Dank für deine hilfreiche Antwort :)

Du musst du grob fahrlässig gehandelt haben, was erst nachgewiesen werden muss. Was auch überprüft werden muss ist, ob du überhaupt dafür verantwortlich bist.

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 21:36

Okay vielen Dank weil es kann ja alles sein . Kann ja sein dass wenn ich auf Toilette bin kurz einer kommt 50€ raus nimmt und abhaut

Nur wenn Du grob fahrlässig gehandelt hättest. Was der AG aber einen auch nachweisen muss.

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 21:36

Okay vielen Dank weil es kann ja alles sein . Kann ja sein dass wenn ich auf Toilette bin kurz einer kommt 50€ raus nimmt und abhaut

Paule13579  11.09.2016, 22:26
@Yannick1998

Wenn mehrere Zugang zur Kasse haben, dann hat sich das ehe Erledigt. Dann müsste er Dir auch Nachweisen das Du die Schuld trägst an den Verlust des Geldes. 

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 22:43

Okay danke stimmt und das kann er nicht

Nein, erstens müsste er mal beweisen, dass es ein Minus gab, was er vielleicht noch kann, aber dann müsste er auch beweisen, dass du dafür verantwortlich bist.

Wobei es ein Problem darstellen könnte, wenn du der einzige an der Kasse warst.

Repwf  11.09.2016, 14:34

Und dann muss er ihr auch noch mind mittlere Fahrlässigkeit nachweisen können! 

TechnologKing68  11.09.2016, 14:36
@Repwf

Ja, wobei das anzunehmen wäre, wenn er alleine an der Kasse war, dann müsste er 50 Euro verschandelt haben.

Repwf  11.09.2016, 14:39
@TechnologKing68

Ein Wechselgeldfehler bei einer Teilzeitkraft (ohne tägliche Routine) dürfte kaum als mittlere Fahrlässigkeit zu beweisen sein...

TechnologKing68  11.09.2016, 14:40
@Repwf

Nun ja, einer über 50 Euro? Aber ja, stimmt schon, im Zweifelsfall müsste das ein Gericht entscheiden.

GoimgarDE  11.09.2016, 16:00
@TechnologKing68

Ja 50€ ist im Zweifellfall gerade mal ein Falsch rausgegebener Schein...

Yannick1998 
Fragesteller
 11.09.2016, 21:35

Okay :) bin alleine also kann theoretisch alles sein wie z.B wenn ich auf Toilette bin oder draußen was abschließe das jemand rein geht und 50€ schnell nimmt weil ich bin mir keiner Schuld bewusst