Darf der Arbeitgeber Geld für eine runtergefallene Tasse vom Lohn abziehen?

6 Antworten

Nein, das brauchst du nicht zu bezahlen. Es gilt in diesem Fall

www.juraindividuell.de/artikel/die-haftung-des-arbeitnehmers-schadensersatzpflicht-des-arbeitnehmers/

>Heute gilt die Haftungsprivilegierung für alle Arten von Arbeiten. Dabei ist nach der Art des Verschuldens zu unterscheiden: ● leichte Fahrlässigkeit: keine Haftung des Arbeitnehmers. [...]

Aber auch dein Arbeitsgeber haftet nicht für den Schaden, weil dieser auch der Person hätte geschehen können, für die du die Arbeit durchgeführt hast. Diese Forderung zurückzuweisen, ist weder deine Sache, noch die deines Arbeitsgebers, sondern allen die seiner Versicherung.

Das siehst du völlig richtig. Du bist über seine Haftpflicht abgesichert und nein, das darf er nicht.

Dieser Schaden ist während deiner Arbeitszeit eingetreten (und bei Ausübung deiner tariflichen Tätigkeit) und nicht mutwillig erfolgt. Somit bist du aus der Haftung raus und der Arbeitgeber ist für die Begleichung des Schadens verantwortlich: Entweder durch eine Berufshaftpflichtversicherung oder, wenn er keine abgeschlossen hat, er selbst.

OBHUTSCHADEN Versicherung , die ist fällig wenn fremde Dinge in der Obhut des Betriebes Schaden erleiden . Da hat der Mitarbeiter nichts mit der Regulierung zu tun !

Das hat / hoffentlich / jeder Handwerksbetrieb, der anderer Leute Ding in seiner Werkstatt repariert !

Der Arbeitgeber hat sicher eine Versicherung.

Ich weiß nicht genau wie das in D ist, in Österreich darf dir der AG nichts abziehen.