Überstunden - Gleitzeitkonto - ist das rechtens?

11 Antworten

G Metall prangert miese Methoden der Zeitarbeitsfirmen an "Finger weg von meinem Zeitkonto!"

Haben Verleihfirmen keine Arbeit, dürften sie ihren Beschäftigten keine Stunden vom Arbeitszeitkonto abziehen. Darauf weist die IG Metall NRW hin. Leiharbeitnehmern steht auch für einsatzfreie Zeiten der vollen Lohn zu.

Das ergibt sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG (§11, Abs.4). Danach haben Leiharbeiter, die ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft anbieten, Anspruch auf den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohn - egal, ob der Arbeitgeber dieses Angebot annimmt oder nicht. Arbeitgeber dürfen ihr unternehmerisches Risiko nicht auf ihre Mitarbeiter abwälzen.

Randstad, Deutschlands größter Personaldienstleister, hält sich nicht daran. Das hat das WDR-Politmagazin Monitor am 24. November 2011 berichtet. Der Münsteraner Arbeitsrechtler Peter Schüren wirft dem Unternehmen sogar vor, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Praxis von Randstad sei "mit dem Gesetz so nicht vereinbart". Mehr: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1124/zeitarbeit.php5

Die IG Metall NRW ermutigt Leiharbeiter, die gewerkschaftlich organisiert sind, sich zur Wehr zu setzen und gegen den Griff ins Arbeitszeitkonto vor Gericht zu ziehen. Die Erfahrung lehre, sagt Christian Iwanowski von der IG Metall-Bezirksleitung NRW: "Sobald ein Leiharbeitnehmer sein Geld zurückfordert, zahlt der Verleiher." Denn die Firmen scheuten ein rechtskräftiges Urteil gegen ihre Praxis, einsatzfreie Zeiten vom Zeitkonto ihrer Beschäftigten abzuziehen. Dann wäre klär, dass ihr Verhalten rechtswidrig ist.

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IG Metall prangert miese Methoden der Zeitarbeitsfirmen an "Finger weg von meinem Zeitkonto!"

Haben Verleihfirmen keine Arbeit, dürften sie ihren Beschäftigten keine Stunden vom Arbeitszeitkonto abziehen. Darauf weist die IG Metall NRW hin. Leiharbeitnehmern steht auch für einsatzfreie Zeiten der vollen Lohn zu.

Das ergibt sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG (§11, Abs.4). Danach haben Leiharbeiter, die ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft anbieten, Anspruch auf den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohn - egal, ob der Arbeitgeber dieses Angebot annimmt oder nicht. Arbeitgeber dürfen ihr unternehmerisches Risiko nicht auf ihre Mitarbeiter abwälzen.

Randstad, Deutschlands größter Personaldienstleister, hält sich nicht daran. Das hat das WDR-Politmagazin Monitor am 24. November 2011 berichtet. Der Münsteraner Arbeitsrechtler Peter Schüren wirft dem Unternehmen sogar vor, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Praxis von Randstad sei "mit dem Gesetz so nicht vereinbart". Mehr: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1124/zeitarbeit.php5

Die IG Metall NRW ermutigt Leiharbeiter, die gewerkschaftlich organisiert sind, sich zur Wehr zu setzen und gegen den Griff ins Arbeitszeitkonto vor Gericht zu ziehen. Die Erfahrung lehre, sagt Christian Iwanowski von der IG Metall-Bezirksleitung NRW: "Sobald ein Leiharbeitnehmer sein Geld zurückfordert, zahlt der Verleiher." Denn die Firmen scheuten ein rechtskräftiges Urteil gegen ihre Praxis, einsatzfreie Zeiten vom Zeitkonto ihrer Beschäftigten abzuziehen. Dann wäre klär, dass ihr Verhalten rechtswidrig ist.

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So, dann antworte ich einmal als Personaldisponentin von Randstad und ich denke, dass es um dieses Unternehmen geht. Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich es schade finde, wie hier alle über Zeitarbeit herziehen. Niemand zwingt unsere Mitarbeiter, für uns zu arbeiten. Jedem werden im Voraus die Konditionen dargelegt und jeder kann frei entscheiden, ob er eine Stelle bei uns annehmen möchte oder nicht. JEDEM, auch uns Disponenten bei Randstad, ist es bewusst, dass der Lohn unserer Mitarbeiter in einem sehr niedrigen Level liegt. Wir machen das aber nicht freiwillig, sondern, weil wir von unseren Kundenunternehmen nicht mehr Geld bekommen. Ich bin hier anonym und könnte es ausplaudern, wäre es anders, leider ist es aber nicht so... Zeitarbeit bietet auch viele Chancen, aber das will niemand sehen.

Aber zum eigentlichen Thema: bei Randstad sagt man wirklich gerne, dass man einen Puffer auf dem Zeitkonto ansammeln sollte. Das ist nirgends verankert und hängt von der betreffenden Niederlassung ab. Der Hintergrund ist der, dass diese Stunden dann in einer einsatzfreien Zeit ausbezahlt werden, das hat den Vorteil, dass man bezahlt wird, auch wenn man nicht in einem Einsatz ist, sprich nicht arbeitet. Es gibt genug Zeitarbeitsfirmen, die diese Zeit NICHT bezahlen, also hat Randstad da einen guten Mittelweg gefunden denke ich. Laut Tarifvertrag verfallen die Stunden auf dem Zeitkonto auch nicht. Wenn Du 35 Stunden angesammelt hast und einen Tag Freizeitausgleich nimmst, bleiben die übrigen 28 Stunden auf dem Zeitkonto. Auch wenn Du viele Stunden auf dem Zeitkoto ansammelst, gehen die nicht verloren. Nach 150 Stunden wird automatisch jede weitere Überstunde ausbezahlt. Tritt ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, werden die Plusstunden, die auf dem Zeitkonto sind und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, ebenfalls ausbezahlt. Und das mit dem Minusstunden-Verrechnen tritt nur ein, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, nicht wenn die Kündigung von Randstad ausgeht.

Ich fände es gut, wenn manche hier erst antworten würden, nachdem sie sich informiert haben. Denn nicht alle Zeitarbeitesfirmen arbeiten gleich und bei einer solchen Frage sind emotionale Antworten total fehl am Platz. Klar gibt es schwarze Schafe, aber einige Zeitarbeitsfirmen veruchen, noch das beste für ihre Mitarbeiter rauszuholen. Nicht umsonst kämpft Randstad für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Aber das ist jetzt zu weit vom Thema weg - ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten, Readyornot.

LG, fey

Hast Recht. Die Qualität hängt eh nur vom Mitarbeiter ab und nicht vom Unternehmen. Diese sind aber sehr oft unter Druck (Zahlen, mehr Mitarbeiter etc.) und schlecht auf den eigenen Tarif geschult.

@feyarra: Danke für deine ausführliche Auskunft. Ich hätte mir gewünscht, dass die Personaldisponentin in meiner Firma ebenso ausführlich auf meine Fragen reagiert hätte. Wenn jemand so entrüstet reagiert und schnell das Thema wechselt, werde ich eben misstrauisch. Ich habe sehr höflich gefragt und war überrascht über die Reaktion.

Dass Zeitarbeitsfirmen nicht immer von ihren Kunden das Geld bekommen, was sie ihren Angestellten bezahlen möchten, weiß ich auch. Was du mit den "vielen Chancen" meinst, verstehe ich allerdings nicht so richtig. Die einzige Chance die mir diese Firma gibt, ist die Gelegenheit aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ich habe nämlich schon etwas Zeitarbeitserfahrung und wurde trotz sehr guter Leistungen noch nie von einem Kunden übernommen. Immer kamen irgendwann die Standardausreden á la der Betriebsrat genehmigt es nicht usw. Und eines Tages hatte eine Azubine ihre Ausbildung fertig, kam an meine Stelle, und ich wurde gekickt.

@Readyornot

@Readyornot:

es stimmt, es gibt immer wieder Übernahmechancen. Klar darf man nicht hoffen, dass das sofort passiert, aber ich erlebe es immer wieder. Außerdem war ich selber einmal Zeitarbeiterin und wurde nach einer Weile (und nach einigen verschiedenen Kundeneinsätzen) auch übernommen.

Was bietet Randstad noch für Chancen?

Wir arbeiten zum Beispiel immer wieder mit verschiedenen Weiterbildungsträgern zusammen und qualifizieren unsere Mitarbeiter weiter - das ist gerade für Personen vorteilhaft, die keine Berufsausbildung haben. Dadurch kann der Mitarbeiter dann auch bei uns, also bei Randstad in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden und somit mehr verdienen.

Hallo feyarra, Du schreibst:

"... Niemand zwingt unsere Mitarbeiter, für uns zu arbeiten. ..." - Leider ist dass so nicht richtig. Von Seite der ARGE bzw. Arbeitsagentur besteht unter Androhung von Sanktionen der Zwang zur Stellenannahme, auch wenn der Lohn unterhalb der "Sozialhilfe" liegt. Ich glaube der größte Teil der Zeitarbeiter (auch von Randstad) hätten lieber einen anderen Arbeitgeber, nämlich einen ohne Arbeitnehmerüberlassung.

"... Jedem werden im Voraus die Konditionen dargelegt und jeder kann frei entscheiden, ob er eine Stelle bei uns annehmen möchte oder nicht..." - Kannst Du bitte einen Muster-Arbeitsvertrag als Download bereitstellen bzw. mir die Downloadquelle nennen? Ich denke Randstad als Marktführer hat damit keine Probleme - im Gegensatz zu den anderen Zeitarbeitsfirmen.

"... Der Hintergrund ist der, dass diese Stunden dann in einer einsatzfreien Zeit ausbezahlt werden, das hat den Vorteil, dass man bezahlt wird, auch wenn man nicht in einem Einsatz ist, sprich nicht arbeitet. Es gibt genug Zeitarbeitsfirmen, die diese Zeit NICHT bezahlen, also hat Randstad da einen guten Mittelweg gefunden denke ich. ... - Jetzt musst Du mir das bitte mal erklären: Wenn bei einsatzfreier Zeit lediglich das Arbeitszeitkonto belastet wird, wo ist da die Lohnfortzahlung? Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz heißt es eindeutig: "... Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. ..."

@Kleintier

Hallo Kleintier,

auf das, was die Agentur für Arbeit oder die ARGE machen, haben wir natürlich keinen Einfluss. Natürlich können diese Sperren verhängen, wenn ein Bewerber eine angebotene Stelle verweigert. Aber damit haben WIR als Personaldienstleister nichts zu tun. Es kommen auch genug Bewerber zu uns, die nicht von einer ARGE oder vom Arbeitsamt geschickt werden.

Einen Arbeitsvertrag kann ich leider nicht zum Download anbieten. Das liegt aber nicht an Randstad, das wird KEIN Unternehmen freiwillig tun.

Bei uns wird das Recht auf Vergütung nicht aufgehoben oder beschränkt, da unsere Mitarbeiter IMMER Geld bekommen, auch wenn sie keine Stunden auf dem Zeitkonto haben.

@feyarra

Zu der Alg1/2-Sperre: Das wird gerne von vielen Personaldienstleister ausgenutzt und es werden z.T. offene Drohungen ausgesprochen: "Arbeitsvertrag unterschreiben oder Meldung an die Arbeitsagentur". Leider sind das keine Einzelfälle. (kann man z.B. auch hier auf GF nachlesen)

zum Arbeitsvertrag-"Download": Schade! Da kann man nur hoffen, dass die Bewerben den konkreten Inhalt nicht erst bei Vertragsunterzeichnung erfahren. ("... mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit...")

Zur Vergütung bei Nichteinsatz: Die Mitarbeiter erhalten lediglich das Geld, welches ihnen vorher Zweck Zeitkonto "weggenommen" wurde, bzw. welches sie mit ihren Überstunden wieder "zurückbezahlen" müssen. Da kann man nicht von "Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers" gemäß AÜG § 11 Abs. 4 sprechen. Ich denke die Sätze 2 und 3 sind hier mehr als eindeutig. (siehe auch die Antwort von Roeschen001) Ich bin sogar der Meinung, dass man hier u.U. vom systematischen Betrug sprechen kann.

@Kleintier

Wie gesagt, ich kann nicht für alle Personaldienstleister sprechen. Wenn manche die Sperre des ALG als Druckmittel benutzen, finde ich das schade. Vorallem bringt sowas einem Zeitarbeitsunternehmen nichts, da der Mitarbeiter dann nicht wirklich motiviert sein wird.

Wir bei Randstad machen Bewerberrunden, in denen unseren Bewerbern alle Konditionen offen gelegt werden. Das hat den selben Hintergrund wie beim Punkt oben: mit demontivierten, schon von Anfang verärgerten Mitarbeiter, können und wollen wir nicht arbeiten.

Von Betrug würde ich nicht sprechen: 1. hat Randstad eine Rechtsabteilung, die dafür sorgt, dass unsere Geschäfte sauber ablaufen und 2. arbeiten wir nach dem Tarifvertrag des BZA mit der DGB, in dem steht: "§4.2 Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der nach §2 / §3 vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters und der tatsächlichen Arbeitszeit nach §4.1 wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet." und ich glaube kaum, dass eine Tarifgemeinschaft das Risiko eines Betrugs eingeht.

Wenn jemand Probleme mit der Personaldienstleistungsbranche hat, ist das okay. Das akzeptiere ich. Aber Unwahrheiten sollten doch bitte nicht erzählt werden.

@Kleintier

Wie gesagt, ich kann nicht für alle Personaldienstleister sprechen. Wenn manche die Sperre des ALG als Druckmittel benutzen, finde ich das schade. Vorallem bringt sowas einem Zeitarbeitsunternehmen nichts, da der Mitarbeiter dann nicht wirklich motiviert sein wird.

Wir bei Randstad machen Bewerberrunden, in denen unseren Bewerbern alle Konditionen offen gelegt werden. Das hat den selben Hintergrund wie beim Punkt oben: mit demontivierten, schon von Anfang verärgerten Mitarbeiter, können und wollen wir nicht arbeiten.

Von Betrug würde ich nicht sprechen: 1. hat Randstad eine Rechtsabteilung, die dafür sorgt, dass unsere Geschäfte sauber ablaufen und 2. arbeiten wir nach dem Tarifvertrag des BZA mit der DGB, in dem steht: "§4.2 Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der nach §2 / §3 vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters und der tatsächlichen Arbeitszeit nach §4.1 wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet." und ich glaube kaum, dass eine Tarifgemeinschaft das Risiko eines Betrugs eingeht.

Wenn jemand Probleme mit der Personaldienstleistungsbranche hat, ist das okay. Das akzeptiere ich. Aber Unwahrheiten sollten doch bitte nicht erzählt werden.

@feyarra

Du begründest die Belastung des Arbeitszeitkontos bei Annahmeverzug des Verleihers mit den Paragrafen des Tarifvertrags. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 heißt es eindeutig: "... Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. ...". Dazu BGB § 615 "... Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. ...". Demnach ist die Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitszeitkonto abzuziehen, illegal. (Übrigens: Einige Zeitarbeitsfirmen haben sich mittlerweile von der rechtswidrigen Praxis verabschiedet.)

Ich persönlich bin der Meinung, dass man hier von Betrug im strafrechtlichen Sinne sprechen kann. Der vermutete Betrug wird nicht von der "Tarifgemeinschaft" begangen, sondern von der auszuführenden Person und/oder den Vorgesetzten.

Hallo Readyornot, ich denke mal dass Du Randstad meinst - die sind BZA-DGB Tarifanwender. Schau mal in den Tarifvertrag, zu finden z.B. hier: http://www.igmetall-zoom.de/PDF/BZA.pdf

Unter § 4.5 steht: "... Nach Vereinbarung mit dem Mitarbeiter ist jederzeit ein Ausgleich der Plusstunden durch Freizeit möglich. ... Der Mitarbeiter kann verlangen, während der Einsatzzeit beim Kunden je 35 Plusstunden einen Arbeitstag aus dem Zeitkonto in Freizeit zu erhalten. Dieser Anspruch kann nur einmal je Kalendermonat für maximal zwei Arbeitstage geltend gemacht werden. ..."

Auch interessant ist der $ 4.6: "... Minusstunden werden bei Eigenkündigung des Mitarbeiters bzw. außerordentlicher Kündigung bis zu 35 Stunden verrechnet, soweit eine Nacharbeit betrieblich nicht möglich ist. ..."

Der DGB hat bei den Tarif"verhandlungen" einzig und alleine die Interessen der Zeitarbeitsbranche vertreten. Ohne(!) diese Tarifverträge wäre Dein Stundenlohn in der Zeitarbeit wesentlich höher. Viele gesetzliche Vorgaben werden mit den Tarifverträgen illegalerweise eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass auch $ 4.5 und $ 4.6 rechtlich nicht ok sind.

Übrigens: Auf der o.g. Download-Seite Zoom (gehört zur IG Metall) sind die auch noch stolz auf ihre menschenverachtenden "Tarif"verträge...

Klingt echt übel... heißt das jetzt, wenn ich 35 Überstunden auf dem Konto habe und einen Tag Gleitzeit nehmen möchte, dass die restlichen 28 Überstunden dann automatisch verfallen? Oder bleiben die auf dem Konto drauf?

Was ich auch nicht okay finde, ist dass ein Minusstand im Konto automatisch mit 35 Stunden verrechnet wird im Fall einer Kündigung. Ich hatte zwar noch nie einen Job wo so wenig los war, dass ich mit den Stunden ins Minus gekommen wäre. Aber wegen einer Minusstunde im Konto gleich das Gehalt für eine ganze Woche nicht zu bekommen ist ja wohl ein Witz!

Welche Zeitarbeitsfirmen arbeiten denn noch nach diesem Tarif?

@Readyornot

leider ist das was sich die SPD, DGB und Zeitarbeitsbranche ausgedacht haben ein kompletter Witz. Nur können die Betroffenen darüber nicht lachen, weil es schlichtweg ihre Existenz zerstört. Schau mal: Hier sucht z.B. die Zeitarbeitsfirma "Teamwork - Die Büttgen GmbH" einen Lagermeister für 6,80€ Std. (West). Die Bewerber haben die Wahl zwischen "dort bewerben" oder "Sanktion bei Hartz IV bzw. ALG1" Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel! Zwang zum Lohn unterhalb der Sozialhilfe ist gegen die Menschenwürde.


Aber zu Deiner Fragen:

"... dass die restlichen 28 Überstunden dann automatisch verfallen...": Die restlichen Stunden dürfen nicht verfallen. Wenn doch, solltest Du klagen.

Warum dass so ist? - Mit diesem Zeitkonto hat der DGB den Zeitarbeitsfirmen einen zinslosen Kredit gegeben. Und es wäre ja echt blöde, wenn Du den auf einmal auflöst (= in Freizeit eintauschst) Außerdem kann man mit diesem Zeitkonto illegalerweise Stunden bei einsatzfreier Zeit abziehen und so das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer übertragen.

"... Welche Zeitarbeitsfirmen arbeiten denn noch nach diesem Tarif?"

Sehr viele! Es gibt 3 große Tarifverträge

  • AMP-CGZP

  • BZA-DGB

  • IGZ-DGB

Unterscheiden tun die sich nicht viel, d.h. beschissen wirst Du bei allen! Fast 100% aller Zeitarbeitsfirmen wenden einen "Tarifvertrag" an. Denn damit können die die gesetzliche Vorgabe "gleicher Lohn/gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit" umgehen. (An dieser Stelle ein "Dankeschön" an den DGB und deren Mitgliedergewerkschaften. Hoffentlich werdet ihr auch die Verantwortung für diese systematisch geförderte Verarmung übernehmen...)

@Readyornot

leider ist das was sich die SPD, DGB und Zeitarbeitsbranche ausgedacht haben ein kompletter Witz. Nur können die Betroffenen darüber nicht lachen, weil es schlichtweg ihre Existenz zerstört. Schau mal: Hier sucht z.B. die Zeitarbeitsfirma "Teamwork - Die Büttgen GmbH" einen Lagermeister für 6,80€ Std. brutto (West). http://bit.ly/bSwiI3 Die Bewerber haben die Wahl zwischen "dort bewerben" oder "Sanktion bei Hartz IV bzw. ALG1" Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel! Zwang zum Lohn unterhalb der Sozialhilfe ist gegen die Menschenwürde.


Aber zu Deiner Fragen:

"... dass die restlichen 28 Überstunden dann automatisch verfallen...": Die restlichen Stunden dürfen nicht verfallen. Wenn doch, solltest Du klagen.

Warum dass so ist? - Mit diesem Zeitkonto hat der DGB den Zeitarbeitsfirmen einen zinslosen Kredit gegeben. Und es wäre ja echt blöde, wenn Du den auf einmal auflöst (= in Freizeit eintauschst) Außerdem kann man mit diesem Zeitkonto illegalerweise Stunden bei einsatzfreier Zeit abziehen und so das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer übertragen.

"... Welche Zeitarbeitsfirmen arbeiten denn noch nach diesem Tarif?"

Sehr viele! Es gibt 3 große Tarifverträge

  • AMP-CGZP

  • BZA-DGB

  • IGZ-DGB

Unterscheiden tun die sich nicht viel, d.h. beschissen wirst Du bei allen! Fast 100% aller Zeitarbeitsfirmen wenden einen "Tarifvertrag" an. Denn damit können die die gesetzliche Vorgabe "gleicher Lohn/gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit" umgehen. (An dieser Stelle ein "Dankeschön" an den DGB und deren Mitgliedergewerkschaften. Hoffentlich werdet ihr auch die Verantwortung für diese systematisch geförderte Verarmung übernehmen...)

@Kleintier

Ach das ist illegal, in Zeiten ohne Einsatz Gleitzeit nehmen zu müssen? In meiner ersten Zeitarbeitsfirma war das anfangs gar nicht so. Da habe ich die paar Tage ohne Auftrag ganz normal bezahlt bekommen. Als dann ein neuer Chef kam, ging es es an mein Zeitkonto. Und als mal nichts mehr drauf war, hat er mir Urlaub reingewürgt. Da hab´ ich mich tierisch aufgeregt.

@Readyornot

ja das ist illegal. Verstoß gegen AÜG § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3

Speziell zu Randstad: Randstad Zeitkonto bei Nichteinsatz Die Antwort von mitterer ist interessant. Offensichtlich wird dort u.U. bewusst rechtswidrig gehandelt...

§ 11 Abs 4 AÜG