Einzigste Kollegin kündigt, kann mein Chef Urlaub streichen wegen Personalmangel auch wenn ich schon gebucht habe?

10 Antworten

Also... Da er gekündigt hat, besteht keine betriebliche Notlage (die 2wochen vorher angekündigt werden muss, falls der Betrieb wirtschaftliche oder Auftragstechnische Probleme hat um Angestellte den Urlaub zu streichen oder Überstunden machen zu lassen). Du bist da raus, da dich Ihre Abwesenheit nicht betrifft. Du sitzt jetzt am langen Hebel und kannst dir, gegen eine von dir angemessene Entschädigung , den Urlaub streichen lassen, oder du sagst; wir sehen uns nach meinem Urlaub 👍🏻

Familiengerd  18.09.2015, 09:15

Arbeitsgesetz??

Und das wäre??? Es gibt - in Deutschland - viele "Arbeitsgesetze", aber nicht DAS Arbeitsgesetz! Da musst Du schon etwas genauer werden, als nur solch ein Schlagwort hinzuschmeißen.

Also: Du wirst für Deine Aussage keinen Beleg anführen können!

Ironman86  18.09.2015, 09:10

Arbeitsgesetz.

Familiengerd  18.09.2015, 09:08

betriebliche Notlage (die 2wochen vorher angekündigt werden muss

Das ist Unsinn!

Wo hast Du denn diese "2 Wochen" her?? Und woher soll eine Arbeitgeber immer 2 Wochen vorher wissen, ob eine betriebliche Notlage besteht oder entsteht??

oder du sagst; wir sehen uns nach meinem Urlaub

Auch wenn der Widerruf des bereits genehmigten Urlaubs rechtswidrig ist: Die Arbeitnehmerin riskiert ihre Kündigung, wenn sie den Urlaub eigenmächtig trotzdem antritt.

Bereits bewilligter Urlaub kann nicht einseitig durch den ArbG annuliert werden (auch eine entsprechende arbeitsvertragliche Klausel wäre unwirksam) - das geht nur mit Deinem Einverständnis; dann hast Du den Anspruch, daß der ArbG Dir alle diesbezüglich anfallenden Kosten erstattet.

Raven19 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 09:25

und wenn chef dann alleine im Betrieb ist ?

DerSchopenhauer  17.09.2015, 09:28
@Raven19

Das ist das betriebliche Risiko des ArbG und kann nicht auf den ArbN abgewälzt werden; er muß schon bei der Bewilligung des Urlaubs entsprechende mögliche Probleme berücksichtigen (Krankheit, Kündigungen etc.) - zudem kann der ArbG eine Aushilfe einstellen...

Wenn die Personaldecke sowieso dünn ist, dann liegt die Verantwortung alleine beim ArbG.

Raven19 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 09:52
@DerSchopenhauer

Kann ich mich denn irgendwie wehren ?

DerSchopenhauer  17.09.2015, 10:00
@Raven19

Arbeitsgericht - das kann auch den ArbG verurteilen, Dich, wie genehmigt, in Urlaub fahren zu lassen...

Raven19 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 10:06
@DerSchopenhauer

was muss ich beim Gericht machen ?

DerSchopenhauer  17.09.2015, 10:18
@Raven19

Den Urlaub einklagen - das kannst Du schriftlich machen - mind. folgende Angaben:

gegen wen wird die Klage erhoben (Arbeitgeber)

was soll durch die Klage erreicht werden (Antritt Urlaub)

woraus leitet man diesen Anspruch ab (durch Arbeitgeber genehmigter Urlaub - am besten genehmigten Urlaubsantrag beifügen)

Du kannst das auch bei Gericht persönlich zu Protokoll geben - dort formuliert man dann die Klage entsprechend nach Deinen Angaben

Du kannst auch einen Rechtsanwalt einschalten; der macht das dann - aber beim Arbeitsgericht benötigt man keinen Anwalt - die Kosten für den Anwalt müsstest Du allerdings selbst tragen, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist; wenn Du in der Gewerkschaft bist oder in einem anderen Verband, der auch arbeitsrechtliche Leistungen anbietet, dann solltest Du Dich dorthin wenden.

Du selbst kannst ggf. Prozesskostenhilfe erhalten (wenn RA aufgesucht wird VOR der Beratung auf den entsprechenden Antrag hinweisen - das ist aber einkommensabhängig - daher vorher informieren).

Gerichtsgebühren mußt Du nur bezahlen, wenn Du den Prozeß verliert.

DerSchopenhauer  17.09.2015, 10:30
@DerSchopenhauer

Durch Deine Angabe "Chef alleine" schließe ich, daß es sich um ein kleines Unternehmen handelt - hier gibt es gelegentlich auch keine schriftlichen Anträge für Urlaub und das wird alles mündlich verabredet - wenn er nur mündlich zugesagt haben sollte, ist das zwar auch gültig, aber Du hättest ein Beweisproblem, es sei denn, Du hättest einen Zeugen, der die Zusage bei Gericht auch bestätigen würde - sonst steht Aussage gegen Aussage...

Ohne einen stichhaltigen Beweis rate ich von einer Klage ab...

verreisterNutzer  17.09.2015, 20:38
@DerSchopenhauer

Außerdem hätte sie in diesem Kleinbetrieb keinen Kündigungsschutz - der/die nächste Arbeitnehmer/in wartet schon, davon wir haben ja jetzt mehr als genug...

Raven19 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 21:45
@DerSchopenhauer

Urlaub ist bereits eingetragen im Arbeitsplan und liegt mir vor

Kann er nicht! Die Arbeitsgerichte haben dazu eine klare Meinung. Ein genehmigter Urlaub kann nicht mehr zurückgenommen werden. Das heißt aber nicht, dass man jetzt einfach losfährt. Du solltest mit Deinem AG klären, ob er bereit ist die Kosten für eine Umbuchung zu übernehmen. Den Chef einfach hängen zu lassen, ist auch nicht gerade fair.

Der Gesetzgeber erlaubt in Ausnahmefällen den bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen.  Personalmangel zählt zwar nicht unbedingt  zu den Ausnahmefällen, aber wenn du der einzige Angestellte bist, sehe ich doch Chancen für den AG.

Auf jeden Fall muss er dir die Stornokosten erstatten.

Familiengerd  17.09.2015, 20:58

Der Gesetzgeber erlaubt in Ausnahmefällen den bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen.

Das ist falsch.

Das Gesetz nennt keine Ausnahmefälle,die den Widerruf eines Urlaubs erlauben würden: eine solche Widerrufsmöglichkeit eines einmal genehmigten Urlaubs ist schlicht und einfach nicht vorgesehen!

Folgt man der Literatur, konnten bisher bei gerichtlichen Auseinandersetzungen keine Gründe vorgetragen werden, die es einem Arbeitgeber erlaubt hätten, einen einmal genehmigten Urlaub zu widerrufen oder einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück zu beordern.

In der Theorie wird einer solcher Grund allenfalls dann angenommen, wenn durch einen Urlaub die wirtschaftliche Existenz des Betriebs tatsächlich bedroht wäre!

Raven19 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 08:25

es ist ein Friseurgeschäft ......das schafft man meiner Meinung nach auch alleine.....es ist eigentlich immer zu wenig Personal anwesend....

verreisterNutzer  17.09.2015, 20:48
@Raven19

Egal, wie das mit dem Urlaub ausgeht - ich würde mich mittelfristig nach einem größeren Arbeitgeber (der dauerhaft mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt) umsehen.

Das reduziert das Risiko der Urlaubsstreichung und Du hättest Kündigungsschutz!

er kann wenn es nicht anders möglich ist, den urlaub verlegen. wenn du schon gebucht hast, (gehe mal davon aus das der urlaub bestätigt war) muss er die stornierungskosten und eventuelle mehrkosten einer neuen buchung bezahlen. ganz streichen kann er den urlaub nicht, der steht dir zu^^

Raven19 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 08:14

Urlaub ist bestätigt und auch schon eingeplant, Gebucht ist auch.....wie soll ich mich verhalten wenn einfach gesagt wird "Urlaub wird nix" ?

frager79  17.09.2015, 08:18
@Raven19

Sagen dass du evtl umbuchen kannst, fragen wann es denn klappt mit dem Urlaub, und dann Kosten ausrechnen bevor du zusagst.

Mit den Zusatzkosten gehst du dann einen Tag später zum Chef und fragst ob er das möchte. Lass es dir irgendwie unterschreiben, dass der Urlaub von ihm gewollt storniert wurde und Zeitraum, und die Kostenübernahme stattfindet.

Sollte er sich weigern, gehst du ganz normal in Urlaub wie geplant.

Familiengerd  17.09.2015, 12:43

@ Invert801:

er kann wenn es nicht anders möglich ist, den urlaub verlegen.

Das ist falsch!

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Bewilligung eines Urlaubs nicht widerrufen; das ist durchgängige Rechtsprechung bis zum Bundesarbeitsgericht-

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann gegeben, wenn die Wahrnehmung des Urlaubs zu einer existenziellen Bedrohung des Betriebs führen würde.

Invert801  17.09.2015, 08:14

mit mehr kosten ist kein luxus upgrade gemeint sondern  der eventuelle zuschlag für hauptsaison, obwohl du nebensaison in urlaub wolltest^^