Urlaub genehmigt und nicht eingeplant. Was nun?

7 Antworten

Wenn die Kollegin eine schriftliche Genehmigung hat, kann sie ihren Urlaub auch machen.

Sie hat alles richtig gemacht und wenn im Betrieb etwas mit der Planung schiefläuft, ist das nicht ihr Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ich einen Urlaubsantrag mit Genehmung habe dann habe ich in der Zeit Urlaub. Was der AG macht ist sein Problem. Wenn die Daten nicht in die EDV eingegeben werden, ist es eine Sache des Betriebes. So sieht es mein Rechtsverständnis.

Hilfreich ist ,dass man einen Kompromis findet. Das hängt natürlich den Rahmenbedingungen ab. Ich würde mir überlegen, was ich anbieten kann und was ich dafür fordere. Nach dem Prinzip ich verzichte jetzt auf eine Woche Urlaub und mache dafür 3 lange Wochenenden oder bekomme dafür nächste Jahr alle Brückentage...

Rede mit der Chefin, erkläre die Situation und dann wird es schon gehen.

Ich weiss nicht, ob ich in der Situation in den Urlaub gehen würde, ohne vorher mit meinem Chef geredet zu haben.

Fakt ist, der Fehler ist passiert und nun muss die Kuh vom Eis.

Hast Du eine Reise o.ä. gebucht, die deshalb nicht angetreten werden kann, so ist der AG für die nachgewiesen Kosten schadenersatzpflichtig.

Die Person die ihn einzupflegen hat ist die schuldige, der Urlaub würde wie verträglich vereinbart genehmigt und kann somit außer in betrieblichen Engpässen nicht zurück genommen werden

Dass der Urlaub genehmigt wurde, kann die Kollegin ja im Zweifel auch belegen. Eine einmal erteilte Zusage muss auch eingehalten werden, außer es gibt einen wichtigen Grund dafür.

Wenn die Firma falsch plant, ist das aber nicht das Problem des Arbeitnehmers.

wer ist denn für den eintrag in die edv-planung zuständig?  die kollegin hat eine schriftliche genehmigung und von daher kann ihr der urlaub (selbst wenn sie nichts gebucht hat und zu hause bleibt) nur aus wichtigen betrieblichen gründen gestrichen werden. das irgendwer gepennt hat ist kein wichtiger betrieblicher grund.