Kündigung einer alleinerziehenden Mutter?

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Wie groß ist denn der Betrieb? Handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijob werden aufgerechnet). 

Wie lange arbeitet die Kollegin schon im Betrieb?

Wenn Du diese Fragen beantwortet hast, kann man Dir evtl. mehr sagen.

Erst mal Danke, es sind 30 Leute und mit Elternzeit ist sie 3 Jahre in der Firma. Es gab keine abmahnung und einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibts auch nicht! Sie arbeitet Vollzeit!

@kabatee

Dann soll die Kollegin innerhalb von drei Wochen unbedingt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat oder Gewerkschaftsmitglied ist, sollte das ein Anwalt für Arbeitsrecht machen. Sie kann aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen und Klage einreichen. Das ist kostenlos und bei der Klageformulierung wird ihr dort geholfen.

@Hexle2

Danke fürs Sternchen und alles Gute auch für die Kollegin

Sie kann sich ans Arbeitsgericht wenden.

Obwohl: Wäre ich sie, würde ich da nicht mehr arbeiten wollen.

Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen. Innerhalb von 3 Wochen kann Kündigungsschutzklage erhoben werden, beim Arbeitsgericht.

Überhaupt, eine Kündigung mit der Begründung (schriftlich?) würde ich auf jeden Fall anfechten.

die junge mutter kann nun mit der kündigung zu einem anwalt gehen und sich dort beraten lassen. evtl. auf wiedereinstellung klagen wenn der kündigungsgrund unberechtigt ist.

Da muss sie sich am besten einen Anwalt nehmen. Hatte sie denn schon mal eine Abmahnung bekommen? Und was ist vertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen?