Wohnung mit Verlust verkauft; Steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Was für Steuern musste sie beim Kauf der Wohnung zahlen? Grunderwerbsteuer? Die zahlt jeder Erwerber eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung. Und in § 23 Einkommensteuergesetz steht "Spekulationsgewinn". Der fällt bei Grundstücken nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. In Eurem Fall ist die Spekulationsfrist abgelaufen, sodass weitere Fragen, auch nach einer Eigennutzung, nicht nötig sind. Spekulationsverluste werden steuerlich nicht berücksichtigt. Aber ein Trost bleibt: Der Erwerber der Wohnung zahlt wieder Grunderwerbsteuer.

Wenn die Wohnung selbst genutzt wurde, dann ist es Privatvergnügen, weil das private Wohnen ja jedem selbst überlassen ist. Hattet Ihr die Wohnung als Kapitalanlage, dann habt Ihr ja jeweils Eure Einnahmen und Ausgaben für diese Wohnung in der Einkommensteuererklärung erfasst. Dann sollte die letzte Einnahme durch den Verkauf meiner Meinung nach auf angegeben werden. Sicher beantworten kann das aber nur ein Steuerberater, denke ich.

Dafür braucht man keinen Steuerberater. Der einmalige Verkauf eines Gegenstandes des Privatvermögens löst nur dann Einkommensteuer aus, wenn es sich um einen Fall des Spekulationsgewinnes im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz handelt. Das ist bei Grundstücken nur innerhalb der 10- Jahres- Frist zu prüfen. Die ist nach den Angaben des Fragestellers bereits abgelaufen. Und Spekulationsverluste können nur bei Wertpapieren mit Spekulationsgewinnen saldiert werden. Das ist die einzige gesetzlich zugelassenen Ausnahme der Berücksichtigung von Spekulationsverlusten.