Überschneidung des Leistungsbezuges mit einer Beschäftigung. (Anhörung) (dringende Hilfe)

2 Antworten

Die zu Unrecht bezogenen Leistungen sind zurückzuzahlen; dazu solltest Du ALLE relevanten Einnahmen, die bis heute bezogen wurden, korrekt angeben (sofern das Jobcenter das nicht schon selbst ermittelt hat). Dann wird der Rückzahlungsbetrag ermittelt.

Zudem ist mit einer Anzeige wegen Betruges zu rechnen; bei der Höhe der nicht angegebenen Beträge dürfte eine Geldstrafe festgesetzt werden, sofern Du nicht bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurdest ; diese richtet sich nach Deinem Einkommen (Anzahl Tagessätze multipliziert mit entsprechendem Betrag, der sich nach Deinem Einkommen richtet z. B. 50 Tagessätze zu 10 € = 500 €).

Bis einschließlich 90 Tagessätze bist Du nicht vorbestraft.

In Deutschland gilt, "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", das heißt, dass Du mit einer Sanktion rechnen musst. Wie hoch diese Ausfällt, kann ich nicht sagen. Wenn Du Leistungen beziehst, ist es ratsam alle, auch Kleineinkünfte, zu melden. Wenn die Einkünfte die Leistungen nicht beeinflussen, sind diese auch be der Berechnung nicht relevant, wenn Du über den Betrag kommst, werden sie zur Berechnung herangezogen. Aber "Dir kann keiner", da Du sie angegeben hast.