ALG II, Falsche Angaben zum Unterhalt, Betrug? Folgen?

11 Antworten

Wenn Du versucht hast, das Jobcenter zu täuschen um dem Kindesvater einen Vermögensvorteil zu verschaffen und damit dem Jobcenter ein Vermögensnachteil zugefügt wird, dann ist dies zumindest ein versuchter Betrug. Du mußt dann mit einer Geldstrafe von ca. 150,-€ (15 Tagessätze) zzgl. der Kosten von ca. 50,-€ rechnen. Evtl. wird das Verfahren auch noch gemäß § 153 a StPO nach Zahlung ähnlicher Beträge eingestellt.

Damit bist Du dann nicht vorbestraft und hast auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

mrsantje 
Fragesteller
 21.03.2014, 22:00

ja so ungefähr, dachte mir und ihm einen vorteil zu verschaffen, hab ja aber dann einen rückzieher gemacht und den richtigen betrag angegeben. die haben mir also nie zu viel gezahlt. nun denken die aber dass sie rückwirkend vom kv noch was bekommen können, da ich ja gesagt habe, er habe vorher nicht so viel bezahlt...

ich dachte auch, die zeit vor dem leistungsbezug ginge die nix an

skyfly71  21.03.2014, 22:25
@mrsantje

Was die Zeit vor dem Leistungsbezug angeht, kann das Jobcenter meines Wissens nach tatsächlich nix mehr nachfordern, wenn Du nicht selbst den Unterhalt angemahnt und ihn damit in Verzug gesetzt hat - er also bereits Unterhaltsschulden bei Dir hat.

:und ob das Jobcenter durch eine Nachzahlung seinerseits nicht Geld für mich bekommen könnte.

Ganz so ist es ja nun nicht. Wenn dir (bzw. dem Kind ... denn es geht ja um Kindesunterhalt, oder ? ) während Eures Hilfebezugs Einkommen zufließt (z.B. eine UH-Nachzahlung), dann benötigt Ihr weniger Hilfeleistung aus Steuermitteln. Das Jobcenter "bekommt" dann für Euch also nichts, sondern es muss weniger für Euch ausgeben. Das ist ein Unterschied ;)

Aber davon abgesehen: So ganz blicke ich durch deine Angaben und die Zeiträume nicht durch.

Sollte der KV nun seine Kontoauszüge vorlegen, wird ersichtlich, dass ich zuerst falsche Angaben gemacht habe

D.h. also, der Vater hat den UH per Überweisung von seinem Konto gezahlt. Wenn das Geld an dein Konto überwiesen wurde, dann sieht man Datum und Betrag der Zahlung in deinen Kontoauszügen. Und bei Antragsstellung muss man dem Jobcenter normalerweise das Formular VM zum "Vermögen" einreichen und die Auszüge aller Konten und alle Sparbücher etc. der letzten 3 Monate vorlegen. Wurden deine + Kinds Auszüge und Sparbücher nicht überprüft ..?

aber im Antrag falsche Angaben gemacht zu der Zeit vor dem Leistungsbezug gemacht

In welchem Antragsformular wurde denn danach gefragt ?

Du könntest Dich von dem Betrugsvorwurf lösen, wenn Du die Sache aufklärst und erklärst einem** Irrtum** unterlegen zu sein.

Hast Du das erste Mal ALG II beantragt? Du hast dann nur wenig Erfahrungen mit der Antragstellung.

Neben der Anklage wegen Betrug könnte ein Bußgeldverfahren in Frage kommen, dann zahlst Du nur einen geringen Geldbetrag.

§ 63 SGB II

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/63.html

Wenn Du Glück hast, fällt es dem Amt nicht auf. Wenn Du Pech hast, bekommst Du eine Anzeige vom Amt, das geht schnell ...

Wenn Du einen Antrag mit falschen Angaben abgibst und das kommt raus, kann das blöde in die Hose gehen.

Du kannst nur abwarten.

Falsche Angaben werden immer als Betrugsversuch angesehen. Wozu sollte man sonst falsche Angaben machen? Ob der Betrug vollendet war, stellt sich dann ja nach eigehender Überprüfung der Kontodaten heraus.