Warum muss man dem Arbeitsamt Lohnabrechnungen vorlegen?

6 Antworten

Ist doch ganz einfach. Deine Mama bekommt Sozialhilfe und Du musst sie unterstützen, wenn Du genügend Einkommen hast. Daher musst Du Deine Lohnabrechnungen vorlegen.

Das sind ein bisschen wenig Infos. Wohnt Ihr zusammen ? Wie alt bist du ? Beziehst du selber auch ALG2- Leistungen , oder deckst du deinen Bedarf durch eigenes Einkommen (Kindergeld, Unterhalt, Lohn..) selbst ? Sofern du unter 25 J. bist, mit ihr zusammenlebst, deinen eigenen Bedarf noch nicht selber decken kannst und somit zu ihrer BG gehörst, musst du dem Leistungsträger alle deine Einkommen(sveränderungen) mitteilen und nachweisen, weil das für deine eigene Leistungsbedarfsberechnung erforderlich ist.

Lebst du mit ihr zusammen und bist du unter 25 und deckst deinen Bedarf selber (oder bist du über 25), dann gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter, sondern lebst nur noch in einer sogenannten "Haushaltsgemeinschaft" unter Verwandten mit ihr zusammen. In dem Fall geht der ALG2- Träger von der gesetzlichen "Unterhaltsvermutung zwischen zusammenlebenden Verwandten" nach § 9 SGB II aus - sprich er vermutet, dass du deine Mutter mit deinem eigenen Einkommen unterstützt, soweit es deine Mittel zulassen. Im SGB II sind Kinder ihren Eltern gegenüber aber nicht unterhaltspflichtig - und falls du deine Mutter tatsächlich nicht finanziell unterstützt, müsstest du dieser Unterhaltsvermutung des Trägers nachweislich schriftlich widersprechen und auch keine Einkommensnachweise vorlegen.

Gehörst du aber zu ihrer BG (siehe oben), musst du deine Einkommen nachweisen. Dazu gibt es aber das entsprechende Formular "Einkommensbescheinigung", das der Arbeitsgeber ausfüllen muss: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Da ihr vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft sein, wird dein Lohn angerechnet! Nur 100 € pro Monat sind anrechnungsfrei!

deine lohnabrechnungen fordern die, weil sie dein einkommen evtl. auf deine leistung anrechenen können... das muss überprüft werden.

Die Lohnabrechnungen von die letzten drei Monaten solltest du vorlegen sonst bekommst du 3 Monate sperre