Abschliessende EKS - Kundendaten schwärzen?

2 Antworten

Selbstverständlich ist das Nicht-Schwärzen KEINE STRAFTAT.

Schwärzt du, kann es sogar sein, dass deine Leistung nicht bewilligt werden, kann denn das Schwärzen ist nur in sehr begrenztem Rahmen zulässig.

Google wird dir da viele Links ausspucken.

ja, natürlich machst Du Dich strafbar. Du darfst dem Jobcenter nicht einfach Kundendaten mitteilen, das geht die nichts an. Das ist eine staatliche Behörde, das ist doch kein Freund von nebenan dem man vertrauen kann.

Wenn ich Dein Kunde wäre würde ich darauf bestehen, dass meine persönlichen Daten geschwärzt werden,auch wenn das für Dich Arbeit bedeutet.

Egal ob das Jobcenter da nur kurz drüber guckt oder in die Tiefe geht - Kundendaten gehen die nichs an.