Übernahme der Reparaturkosten(Gasofen) vom Jobcenter?
Hallo
Leider funktioniert mein Gasofen im Wohnzimmer seit ein paar Wochen nicht mehr. Habe leider das Pech das der Gasofen mietereigen ist...da die Wohnung über keine eigenen Heizgeräte verfügt...( was leider auch erst im nachhinein rausgekommen ist und mir am Anfang anders erzählt wurde...aber leider zählt ja das was im Mietvertrag steht) Ansonsten habe ich nur die Möglichkeit den Kombiofen in der Küche als Heizung zu verwenden (kein Heizgerät im Schlafzimmer und im Bad nur eine Elektroheizung die aber nicht für den durchgehenden Betrieb geeignet ist) Nun meine Frage...werden die Kosten der Reparatur/Wartung vom Jobcenter übernommen?
Danke im Voraus
4 Antworten
( was leider auch erst im nachhinein rausgekommen ist und mir am Anfang anders erzählt wurde...aber leider zählt ja das was im Mietvertrag steht)
Du hast den Mietvertrag schon durchgelesen? Das wird nicht bezahlt werden, warum auch? Man könnte auch mal beim Jobcenter nett und höflich fragen! Warum soll die Allgemeinheit Schäden bezahlen?
Richtig, sehr Schwierig, es ist nicht bekannt wo du wohnst und wer da zuständig ist? Die einzig vernünftige Antwort bekommst vom Jobcenter.
Wollte einfach nur wissen ob ja , vielleicht oder nein ;) mehr nicht....trotzdem danke für deine Anteilnahme :)
Da geht nur ein Vielleicht.
Warum soll die Allgemeinheit Schäden bezahlen?
Weil es Kosten der Unterkunft sind Du Hohlbrot.
Du solltest dir erst mal einen Kostenvoranschlag einholen und mit diesem dann einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter stellen !
Ich denke nämlich nicht,das dir diese Kosten übernommen werden,weil eine ausgefallene Heizung durch den Vermieter repariert ( Instandsetzung ) werden muss und diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden können ( ist meine Meinung ),demnach gehören diese Kosten auch nicht zu den umlagefähigen Kosten,die der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung geltend machen könnte.
Denn dann würden des KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung sein und das Jobcenter müsste sie in tatsächlicher Höhe übernehmen,wenn es keine Unwirtschaftlichkeit nachweisen könnte.
Aber evtl.sieht es ja das Jobcenter anders und du hast Glück !
Die Wartung und ggfls. auch Reparatur müsste eigentlich zu den Kosten der Unterkunft gehören ...
geh mal zum jobcenter und frag nach ...
bzw. stlele einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme
das Amt kann doch nicht alle Kosten übernehmen
-.-...was hat das mit alle Kosten zu tun? Vorallem macht die Heizung die Wohnung doch erst bewohnbar?!
dann muss sich der Vermieter drum kümmern, dass Du Dein Wohnzimmern normal heizen kannst.
Hatte die Baugesellschaft ja deswegen auch angeschrieben, aber die wälzen die Kosten natürlich ab.... trotzdem danke
dann hilft nur ein Anwalt(oder das Fernsehen), damit die Baugesellschaft diese Kosten übernimmt. Eine andere Möglichkeit wäre ein Umzug.
Ja möchte ja sobald wie möglich aus der Wohnung hier raus und ist auch schon im Gange...da ich auch noch andere Probleme hier mit der Wohnung habe (Nachbarn,Tierhaltung etc..) Die Baugesellschaft schiebt immer alles weg um ja keine Kosten für irgendetwas übernehmen zu müssen...~.~ Anwalt nützt da nichts...im Mietvertrag steht das die Wohnung keine Heizgeräte besitzt...hätte ich wohl gründlicher nachlesen müssen..habe ja leider auf die Aussage der Mitarbeiter von der Baugesellschaft vertraut..und da hiess es, Gasofen im Wohnzimmer vorhanden und eine kleine Elektro Heizung im Bad.. Musste ja schon den Kombigasherd der Vormieterin übernehmen für stolze 500 Euro.. doof gelaufen...
Danke für die hilfreiche Antwort ~ wohl verboten vorab mal zu fragen...scheint wohl schwierig zu sein eine ganz normale / themenbasierte Antwort zu geben..