Das Jobcenter wimmelt mich ab was tun?

12 Antworten

Die können dich nur abwimmeln wenn du dich abwimmeln lässt. Stelle deinen Antrag schriftlich uns sag, dass du einen rechtsmittelfähigen Bescheid erwartest. Dann müssen sie deinen Antrag prüfen und eben jenen Bescheid erstellen, der dann entweder positiv oder negativ ausfällt. In jedem Fall müssen sie sich aber dann aktiv damit beschäftigen und können dich nicht abwimmeln.

Wenn du einen negativen Bescheid erhältst, dann kannst du die im Bescheid genannten Rechtsmittel nutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klingt gut danke pro

Wo sie recht haben, haben sie recht... Du bist volljährig und verpflichtet für deinen Unterhalt selbst aufzukommen wenn deine Eltern nicht so freundlich sind und dich durch füttern. Das beinhaltet, dass du dich BUNDESWEIT bewerben musst. Das hast du nachweislich getan und nichts bekommen? Unwahrscheinlich! Und dich finanziert das Jobcenter unter 25 nur, wenn es dafür ausreichend Gründe gibt wie z.B. die Unmöglichkeit bei den Eltern zu wohnen weil sie dich psychisch oder physisch quälen.

Die etern wollen mir aber nichts geben und sagen ich soll arbeiten gehen und was zur miete beitragen aber es nimmt mich kein arbeitgeber

Vielleicht auch mal darüber nachgedacht, dass es deine Eltern ggf. nicht nur in finanzieller Hinsicht belastet? Du hast eine Ausbildung bereits gemacht? Du bemühst dich darum? Das wäre wieder etwas Anderes. Aber wenn du bereits eine Ausbildung gemacht hast, dann bist du für dich selbst verantwortlich!

Mit Bundesweit ist doch ein Bundesland und nicht komplett deutschland gemeint oder?

ich bewerbe mich ab und zu im jahr mal aber da kommt nix bei raus

@harzi457547

In allen 16 Bundesländern... und ab und zu mal bewerben: das reicht nicht. Wenn dich deine Eltern vor die Tür setzen, dann darfst du dir einen Brückenschlafplatz suchen. Und wenn du einen Ausbildungsplatz suchst, dann gehe zum Jobcenter und lasse dich beraten. Aber auch da gilt: zur Not bundesweit! Und hin gehen - nix einschreiben ;-).

@harzi457547

Ab und zu bewrben bringt nichts bewerben dich mal ein papar hunderte mal ! Dan sollte was rauskommen!

Wen das nichst bring dan stimmt wa snicht mit deiner bewerbung oder mitd en notwneidegn voruasetzeungen die du dan wohl nicht erfüllst! Das kanst du zb auch im Amt Überprüfen alssen doer du must eben eine bezahle ausbildung vom amt machen mit noch weniger vergütung als in der Ausbildung!

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder [...], wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben [..."] § 7 Leistungsberechtigte.

Ihr müsst euch also verständigen, was ihr mit dem Geld macht, das die Verdiener nach Hause bringen:

Miete, Heizung und Strom bezahlen, Essen, Hygieneartikel und Kleidung kaufen.

Wenn die Eltern das nicht genügend für dich tun, kannst du "eltern-unabhängiges" ALG II erhalten, inklusive Geld für eine eigene Wohnung, schreibt Absatz 5 in § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Also dann, wenn "die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann" oder wenn "ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt."

Ob das aber auch klappt, wenn die Eltern nur zu wenig Taschengeld geben oder gar keins, das kannst du ausprobieren - vielleicht sieht das Jobcenter das ein, oder danach dessen Widerspruchsstelle, oder danach das Sozialgericht an deinem Ort.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du unter 25 bist, bei deinen Eltern lebst und deinen Bedarf ( Lebensunterhalt ) nicht aus eigenen anrechenbaren Einkommen decken kannst, gehörst du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern, du hast dann keinen unabhängigen ALG - 2 Anspruch, sondern nur mit deinen Eltern zusammen, vorausgesetzt sie können den Gesamtbedarf für euch nicht durch ihr anrechenbares Einkommen decken.

Grundsätzlich ist das richtig, du musst zuerst vorrangige Leistungen in Anspruch nehmen oder dich um diese bemühen, dazu gehört auch der elterliche Unterhalt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung