kann ich weiterhin beim Jobcenter bleiben?

4 Antworten

In SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit ist diese Frage so geregelt:

"(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:

1. der kommunale Träger,

2. ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder

3. die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte. [...]"

Eine Nr. 4 "der bislang Erwerbsfähige" steht da nicht dabei.

Warum, das überlege ich mir auch gerade. Mutmaßlich deshalb, weil es bis zu einer solchen Entscheidung schon gutachterliche Stellungnahmen gegeben hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es geht nicht darum was du gerne hättest.

Wenn Du die Voraussetzungen für das ALG ll nicht mehr erfüllst, dann bleibt halt nur noch das Sozialamt übrig.

Man muss dann unter anderem dem Arbeitsmarkt min. 3 Stunden am Tag zur Verfügung stehen können, dass an 5 Tagen die Woche.

ist das möglich ???

Kommt darauf an.

Was Du willst oder nicht willst, ist leider nicht von Belang.

Ausschlaggebend ist, zu welchem Ergebnis der medizinische Gutachter gelangt.

Wenn Du mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden bist, dann würde ich persönlich Dir empfehlen, Dir einen Anwalt zu nehmen um ein Gegengutachten zu beauftragen.

Es gibt jedoch keine Garantie darauf, daß dieses besser ausfällt.

Nein, sollte bei dir festgestellt werden, daß du dem Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden zur Vefügung stehen kannst, wanderst du zum zuständigen Sozialamt ab.

Das Jobcenter hat nicht zu Unrecht seinen Namen- dort soll versucht werden, Menschen in Arbeit zu bringen.

Das Geld ist doch gleich hoch, wo liegt dein Problem?