Übernachtungen beim Kindsvater?

9 Antworten

Mal abgesehen von dem rechtlichen Zeug, ist es wirklich fragwürdig, dass du dich weigern willst das Kind bei seinem eigenen Vater übernachten zu lassen und dann noch damit angibst, ihm öfter die Möglichkeit zu geben eigenen Sohn sehen zu lassen als es rechtlich sein muss, als wäre das nicht eine absolute Selbstverständlichkeit für ein verantwortungsbewusstes Elternteil.

Nein, musst du nicht.

Bei Säuglingen und Kleinkindern wird kurzer aber häufiger Umgang gewährt.

2-4 mal in der Woche 1-3 Stunden.

Übernacht - kommt darauf an. So ab anderthalb zwei sollte das schon möglich sein.

Wenn Du z.B. Deinen Eltern das Kind über Nacht gibst, dann gibt es keinen Grund, warum das Kind nicht auch beim Vater übernachten kann.

Stillst Du?

ihr habt gemeinsames sorgerecht und gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht. beides spielt für den umgang keine rolle. der vater hat umgangsrecht:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

sind der mindestumfang an umgang den er sich einfordern kann. das ist von anfang an möglich, da du nicht stillst. der vater kann das kind genauso beruhigen wie du es auch tust. das spielt keine rolle. solltest du den umgang verweigern, kann er dies auch gerichtlich zu deinen lasten gegen dich durchsetzen.

setzt euch zusammen und redet darüber. es ist euer kind und nicht dein eigentum.

Da Du nicht stillst, kann der Kleine durchaus mal beim Papa übernachten.

Ich bin sicher, dass der Papa das Kind auch beruhigen kann. Zrau ihm einfach was zu.

Er ist sehr an Dich gewöhnt, deshalb schreit er bei anderen. Wenn Babies in größeren sozialen Gruppen aufwachsen, ist das anders. Er ist bereits auf Dich geprägt. Das kann man aber noch sehr leicht ändern.