Jugendamt kriegt Teilsorge

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Hallo Kiesakiwi, habe mal Deine anderen Fragen gelesen, diese hier hattest Du doch schon einmal gestellt. Teilsorge des Jugendamtes kann z.B. die Gesundheitsfürsorge, finanzielle Sorge und alles mögliche betreffen. Nach Deinen anderen Fragen handelt es sich hier aber sicherlich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (steht aber auch im richterlichen Beschluss). Nach gewaltvoller Beziehung, fast Obdachlosigkeit, einsamer Hausgeburt und Telefonanrufen einer Vierjährigen möchte das Gericht vermutlich sicherstellen, dass die Kinder im Notfall auch einmal woanders untergebracht werden können. Zu Deiner Frage von gestern: bevor das Gericht die Akte schließt, erkundigt es sich natürlich beim Jugendamt, ob es in den letzten Monaten noch Vorkommnisse gab. Wenn das JA bestätigt, dass alles in Ordnung war, wird die Akte geschlossen. Euch viel Glück für die Zukunft.

da kommt es erst mal drauf an warum das jugendamt teile des sorgerechts vom familiengericht bekommen hat. und der vater hat auf jeden fall das recht das gemeinsame sorgerecht zu beantragen und aknn es dann natürlich auch einklagen. glücklicherweise ist es inzwischen so das es in fast allen fällen auch ein gemeinsames sorgerecht gibt.

Hallo Kiesakiwi, danke für das Kompliment. Ob die Kinder in eine Pflegefamilie oder in ein Kinderheim kommen, hängt davon ab, ob es im letzten halben Jahr Probleme gab. Wenn Kindergarten und Jugendamt sagen, das alles in Ordnung war, wird wohl das Verfahren geschlossen. Wenn nicht, kommen die Kinder auch nicht gleich weg. Dann wird das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt klären, welcher Art die Probleme waren, ob eine weitere Familienhilfe diese Probleme lösen könnte oder was Dir sonst helfen könnte. Erst, wenn anhaltend Probleme bestehen und Du keine Hilfe annehmen würdest, würde das Familiengericht darüber nachdenken, ob die Kinder an anderer Stelle besser aufgehoben wären.

Welche Teile des Sorgerechts sind denn aufs Jugendamt übertragen worden?

Das Jugendamt übernimmt nicht "den Sorgerechtsanteil" des Vaters. Der hätte die "gemeinsame" Sorge, da wird nichts geteilt.