Übergangsweise zwei Vollzeitstellen

4 Antworten

Hallo.

Nein, ist kein Problem. War bei mir genauso. Hab beim neuen Arbeitgeber angefangen mit zweiter Lohnsteuerkarte während beim alten Arbeitgeber noch die Kündigungsfrist lief.Bei mir war es ca. einen Monat.

niogoro 
Fragesteller
 03.04.2014, 13:09

Vielen Dank für die Antwort. Dann kann ich beruhigt den Vertrag unterschreiben :)

rneumann  03.04.2014, 13:17
@niogoro

Kannst Du. Die 2 Wochen mit der Steuerklasse VI arbeitest Du fast ausschließlich furs Finanzamt.

Stell auf jeden Fall sicher daß die Steurklasse umgestellt wird sobald Dein alter Arbeitsvertrag hinfällig ist.

Belaestigter  03.04.2014, 14:57
@rneumann

Na ja, ungefähr 20% Sozialabgaben und die Steuer frisst sicherlich nicht die restlichen 80% auf... (der Steuersatz endet unter 50%)

Du musst du das dem bisherigen Arbeitgeber mitteilen. Der muss das sogar genehmigen, sonst ist er von der Leistung frei für die Freistellung Lohn zu zahlen.

Kein Problem - hatte Ich auch mal

Die Mehrabzüge an Lohnsteuer bereinigen sich dann wieder beim Jahresausgleich, - Denn da wird das ganze Jahr berechnet und nicht nur die Steuer für die beiden Wochen, da kriegst du normalerweise wieder was raus.

Ist ja nur ein halber Monat, dann legst du die Günstigere vor.

Solange der eine AV noch läuft, kannst Du nicht bei dem anderen AG anfangen.................

rneumann  03.04.2014, 13:04

Hä? Warum nicht? Ich kann 5 Arbeitgeber haben wenn alle zustimmen, ich die Zeit dafür finde und entsprechend meine Steuern für jedes Arbeitsverhältnis zahle.

bakum  03.04.2014, 13:05
@rneumann

Der Fragesteller schrieb was von "Vollzeit"...

rneumann  03.04.2014, 13:09
@bakum

...und von 'Freigestellt duch Aufhebungsvertrag'. Zeit ist also kein Problem. Also nochmal: warum sollte es nicht möglich sein?

niogoro 
Fragesteller
 03.04.2014, 13:07

Dass ich bei zwei AG arbeiten darf weiß ich daher stimmt das so nicht. Es geht mir um die lstk und ob was zu beachten ist.

niogoro 
Fragesteller
 03.04.2014, 13:08
@niogoro

Und von bei einem AG freigestellt...

DerHans  03.04.2014, 13:33
@niogoro

Der vorherige Arbeitgeber kann dann aber seine Lohnzahlung einstellen.

Belaestigter  03.04.2014, 14:54
@rneumann

Genau - jemand, der in einem Job vormittags 6 stunden und in einem anderen Job Nachmittags 4 Stunden arbeitet, darf das ja auch. genau dafür ist die zweite Steuerkarte zum Beispiel!

bakum  07.04.2014, 08:27
@Belaestigter

Der Fragesteller schrieb was von "Vollzeit"...