Übergangsweise zwei Vollzeitstellen
Hallo,
ich brauche Bitte eure Meinung. Ich bin beim meinem Arbeitgeber A Freigestellt durch einen Aufhebungsvertrag. Habe eine neue Stelle bei Arbeitgeber B. Beide Stellen sind Vollzeit und werden sich 2 Wochen überschneiden. Kann ich einfach mit der Lohnsteuerklasse 6 bei Arbeitgeber B anfangen zu arbeiten? Ist dabei etwas besonderes zu beachten?
Vielen Dank schonmal.
4 Antworten
Hallo.
Nein, ist kein Problem. War bei mir genauso. Hab beim neuen Arbeitgeber angefangen mit zweiter Lohnsteuerkarte während beim alten Arbeitgeber noch die Kündigungsfrist lief.Bei mir war es ca. einen Monat.
Kannst Du. Die 2 Wochen mit der Steuerklasse VI arbeitest Du fast ausschließlich furs Finanzamt.
Stell auf jeden Fall sicher daß die Steurklasse umgestellt wird sobald Dein alter Arbeitsvertrag hinfällig ist.
Na ja, ungefähr 20% Sozialabgaben und die Steuer frisst sicherlich nicht die restlichen 80% auf... (der Steuersatz endet unter 50%)
Du musst du das dem bisherigen Arbeitgeber mitteilen. Der muss das sogar genehmigen, sonst ist er von der Leistung frei für die Freistellung Lohn zu zahlen.
Kein Problem - hatte Ich auch mal
Die Mehrabzüge an Lohnsteuer bereinigen sich dann wieder beim Jahresausgleich, - Denn da wird das ganze Jahr berechnet und nicht nur die Steuer für die beiden Wochen, da kriegst du normalerweise wieder was raus.
Ist ja nur ein halber Monat, dann legst du die Günstigere vor.
Solange der eine AV noch läuft, kannst Du nicht bei dem anderen AG anfangen.................
Hä? Warum nicht? Ich kann 5 Arbeitgeber haben wenn alle zustimmen, ich die Zeit dafür finde und entsprechend meine Steuern für jedes Arbeitsverhältnis zahle.
Dass ich bei zwei AG arbeiten darf weiß ich daher stimmt das so nicht. Es geht mir um die lstk und ob was zu beachten ist.
Und von bei einem AG freigestellt...
Wo ist das Problem: Lohnsteuerklasse VI für das 2. Arbeitsverhältnis. Ist extra dafür: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse#Lohnsteuerklasse_VI
Der vorherige Arbeitgeber kann dann aber seine Lohnzahlung einstellen.
Genau - jemand, der in einem Job vormittags 6 stunden und in einem anderen Job Nachmittags 4 Stunden arbeitet, darf das ja auch. genau dafür ist die zweite Steuerkarte zum Beispiel!
Der Fragesteller schrieb was von "Vollzeit"...
Vielen Dank für die Antwort. Dann kann ich beruhigt den Vertrag unterschreiben :)