Übergang von Hartz VI in Volle Erwerminderungsrente

5 Antworten

Du kannst versuchen beim Jobcenter ein Darlehen zu bekommen. ( bei uns in der Stadt wird es so gemacht). Das Darlehen zahlst du dann in Raten zurück.

Auch wenn du das nicht willst, eine ander Lösung kenne ich leider auch nicht.

Was ich noch machen kann, Themen hinzufügne, vielleicht bekommt dann noch jemand bescheid der mehr weiß.

sabaoffice 
Fragesteller
 01.08.2012, 12:51

Danke, für die schnelle Antwort also ich wohne in Mönchengladbach. Ok, wenn ich das Darlehnen in Anspruch nehmen muß, welche Möglichkeiten der Rückzahlung habe ich hierfür ... die laufenden jetzigen Raten sind in 6 Monaten beglichen, sobald diese nicht mehr vorhanden sind kann und würde ich auch eine Ratenzahlung tragen können wenn a:... ich dem Grundsicherungsamt eine flexible Zahlungsweise anbieten kann, Bsp. Darlehen mit Ratenzahlung: Ja, aber Beginnn der Rückzahlung erst ab 1.4.2013 oder sogar erst nach 1 Jahr???habe ich hier überhaupt eine Möglichkeit, den Rückzahlungsbeginn selbst zu bestimmen ? jemand hat gerade aus einem anderem Forum hier folgendes an mich geschieben. aus Wolfen, Sachsen Anhalt, Osten - Alter 59 J . , von Hartz VI in Rente , Sein Übergang wurde hier vom Grundsicherungsamt ( Sozialamt) mit einer Einmalzahlung von ca 900 Euro gezahlt , Dahrlehenfrei also keine Rückzahlung des Betrages!? wie kann das , ist das von Region zu Region etwa unterschiedlich?

Indivia  01.08.2012, 13:35
@sabaoffice

Das weiß ich leider nicht, diese Info ,welche ich dir gegeben habe, habe ich vor ca 4 Monnaten mal von einer Bearbeiterin des Rechnungswesen vom Jobcenter bekommen ( in NRw).

Wenn du alg2 bekommst, rechnen sie bei einem Darlehen normalerweise 10% des Regelsatze ( in Ausnahefällen auch 30) die du monatlich zurück zahlen musst. Wenn es mehr wie 10% sind wird der Betrag hinten drang gehängt. Ich weiß leider nicht ob das bei der Erwebsminderungsrente genauso geht, am besten fragst du einfach mal deine zuständige Sachbearbeiterin. Dei Mitarbeiter der Jobcenter haben eine Informationspflicht, auch wenn wenn sie gerne ( schon über die Informationspflicht) schweigen.

sabaoffice 
Fragesteller
 01.08.2012, 14:48
@Indivia

ich bekomme jetzt doch keine Arge 2 mehr... jetzt ist die Rentenversicherung die zahlt jetzt lt. Bescheid vom 23.7. ab 1.3.12 mir die Rente und verrechnet die bisher letztmalig 1.8. gezahlte Leistungen mit dem Jobcenter... eine Antragstellung bei der Arge auf Darlehen hat sich nun somit erledigt. Jetzt ist die Grundsicherung ( Sozialamt) meine Anlaufstelle für einen Antrag auf eine einmalige Unterstüzung/ Hilfe zur Sicherung zum Lebensunterhalt für den Monat September zuständig! da Rente das erste mal Ende September für September an mich gezahlt wird. Arge zahlt oder gibt mir kein Darlehen weil sie ab August den Rentenbescheid haben somit bin ich jetzt schon weg von Arge . Wäre jetzt die Frage kann man bei der Grundsicherung / Sozialamt jetzt einen Antrag oder Darlehen stellen .

Indivia  01.08.2012, 15:36
@sabaoffice

Hingehen, nachfragen, mehr wie nein sagen können die nicht.

Also ich arbeite beim Jobcenter (ehemals ARGE) und solche Fälle sind bei uns an der Tagesordnung.

Eine andere Möglichkeit als ein Überbrückungsgeld in Form eines zinslosen Darlehens gibt es meiner Meinung nach nicht. Ich finde aber, dass das schon was sehr schönes ist. Ich meine, wo gibt es denn heute noch zinslose Darlehen?

sonnig0815  01.08.2012, 22:57

Und was genau hast Du an der Frage nicht verstanden? Der Fragesteller erklärt ausdrücklich, dass er NICHT in der Lage ist ein weiteres DARLEHEN zu begleichen. Sch-egal ob mit Zinsen ,oder Ohne!!!!** Was soll er denn mit dieser JC-verherrlichenden Antwort anfangen?

Diese Antwort bestätigt doch ein weiteres Mal wie oberflächlich manche hier Fragen lesen... ob das NUR JC-Mitarbeiter sind möchte ich hier nicht unterstellen...aber PASSEN würde das schon... (In Anbetracht der vielen "Versehen" ,die dort Tagtäglich mit den Kunden passieren!!! )

PS: Es bleibt abzuwarten wie lange das H4-System überhaupt noch greift. Bei den neuen Urteilen über verfassungswidriges Wahlrecht des BVFG , kannst Du ganz schnell auch arbeitslos werden... denn Hartz 4 Regelung (Entscheidung der AGENDA) fällt auch darunter!!! Ich hoffe, dann nur für Dich, dass Dir irgendein kompetenter Mensch, dann auch mal eine solche Antwort gibt, wenn Dir das Wasser bis zum Hals steht...

:-)

xXSoDeliciousXx  13.08.2012, 23:20
@sonnig0815

Ich glaube nicht, dass das passieren wird. Deutschland ist ein Sozialstaat der für immer und ewig jedem der es auch nur annähernd nötig hat (oder auch eig. nicht) Geld in den Hintern geblasen wird.

Und falls es doch passieren wird und wir hier alle leben wie in den anderen Ländern dieser Welt, dann zählt eben wieder die Bestenauslese... Entweder du kannst dich irgendwie ernähren oder du musst verrecken...

PS: Selbst wenn es soweit ist werde ich nicht arbeitslos sein, da das Jobcenter zum Landkreis gehört und dann werden wir alle dahin übernommen , weil wir alle unbefristet eingestellt sind... ;)

Wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist, geht die Zuständigkeit auf das Sozialamt über. Wenn du deinen Rentenbescheid bereits hast, solltest du umgehend aufstockend die Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige beantragen. Dann kommst du im Endeffekt auf den gleichen Betrag wie bei AlG 2.

Dann geht die Leistung im Prinzip einfach weiter und die Behörden verrechnen untereinander.

sabaoffice 
Fragesteller
 01.08.2012, 13:06

Ich habe den Rentenbescheid, vom 23.7.12, Rente wegen voller Erwerbsminderung, lt. Gutachten für nur 2 Jahre aus vorrübergenhend gesundheitlichen Gründen nicht langfristig dauerhaftes... möchte dann wieder arbeiten also nicht bis zum Rentenalter diese Rente , sie beginnt am 1.3.12 und endet am 31.8.2014 ( 2 Jahre) ... die Nachzahlung 1.3.bis.1.8.12 wird nicht ausgezahlt sondern untereinander verrechnet, mit Jobcenter Hartz VI auch ok... Antrag auf Grundsicherung wird morgen eingereicht, also umgehend aufstockend die Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige zu beantragen wäre in meinem Fall ehen nicht zutreffend da ich ja wieder in spätestens 2 Jahren wieder arbeiten kann und möchte ... oder ?

geh zum bürgeramt und frag dort oder anruf beim kostenlosen telefon der DRV die sind sehr fit

ich kenn es wirklich nur so mir dem darlehen, was du in raten zurückzahlen musst, aber wenn du das nicht kannst, dann wirds eng...